Kontoauflösung Sparkasse beim Todesfall - Erbe?
Hi,
leider habe ich die Information nicht wirklich verstanden, vielleicht weil ich auch noch unter Adrenalin war.
Wie geht man nun am besten vor? Meine Mutter hat ein Konto bei der Sparkasse und auf diesem befindet sich noch Geld, welches wir gerne für ihre Bestattung nehmen wollen. Doch wir können darauf nicht zugreifen, da keine Vollmacht vorliegt.
Bevor wir etwas falsches tun und das Geld einfach weg ist, möchte ich mich hier gerne informieren.
Meine Mutter hat einen Partner (mein leiblicher Vater) und waren damals verheiratet, über mehrere Jahre sind diese geschieden aber haben immer zusammen gelebt.
Wie ist das bezüglich des Erbe? Bekommt er das ganze Geld dementsprechend oder wir Kinder?
Was sollen wir jetzt genau machen?
7 Antworten
Erst einmal mein Beileid dir und deiner Familie.
Egal, ob man eine Kontovollmacht hat oder nicht. Da es in Deutschland die Bestattungspflicht gibt, damit auch die entsprechenden Kosten einhergehen, muss eine Bank, auch ohne Vollmacht, eine vorgelegte Bestattungskostenrechnung begleichen- direkt an das Bestattungsinstitut.
Ist das Konto nicht gedeckt, dann natürlich nicht, dann sind in euerem Fall die Kinder für die Begleichung zuständig. Egal, ob ihr das Erbe ausschlagt (nicht abschlagen, das macht man beim Fangen spielen!) oder nicht.
Auf jeden Fall sollte die Bank unverzüglich vom Tod informiert werden. Holt jemand, auch wenn Karte und PIN da sind, Geld nach ihrem Tod ab, ohne eine Bankvollmacht gehabt zu haben, macht er/sie sich strafbar.
Bei der Sparkasse fragen, ob das Konto nur auf den Namen deiner Mutter läuft. Wenn ja könnt ihr für die Beerdigungskosten auf das Konto zugreifen. Dazu die Rechnungen bei der Sparkasse vorlegen, die überweisen dann.
Hat dein Vater eine Vollmacht für das Konto, mit dem Vermerk "über den Tod hinaus" kann er die Beerdigungskosten von dem Konto bezahlen.
Darüber hinaus müsst ihr auf den Erbschein warten. Das dauert einige Wochen.
Bei der Sparkasse fragen, ob das Konto nur auf den Namen deiner Mutter läuft. Wenn ja könnt ihr für die Beerdigungskosten auf das Konto zugreifen.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Nach der Scheidung ist Dein Vater nicht mehr erbberechtigt.
Wenn es außer diesem Guthaben nichts weiteres zu erben gibt, sollte eigentlich der Nachweis, dass man Kind der Verstorbenen ist - Familienstammbuch - ausreichen, um das Konto auflösen zu können.
Hier kann dann wirklich nur der Vater als nunmehr alleine Sorgeberechtigter einen Erbschein beantragen. Sollte ein größeres Erbe im Raum stehen, schaltet sich möglicherweise das JA ein.
Bei der Bank vorsprechen und das Konto sperren lassen, bis durch den Erbschein, beim zuständigen Nachlassgericht/Amtsgericht beantragen, geklärt ist wer über das Erbe verfügen darf.
Sind die Kinder nicht automatisch erbberechtigt?
Leider nein.
Termin ist nun beim Nachlassgericht ausgemacht...
Klärt mit der Sparkasse ab, ob es eine Kontovollmacht über den Tod hinaus gibt.Weiterhin klären ob es weitere Konten gibt, welche Abuchungen anstehen und den exakten Kontostand. Zur Beweissicherung den Todenschein mitnehmen.
Wenn ich mich recht erinnere, hat das mit dem Erbschein 3 Monate gedauert. Bis dahin muss die Beerdigung bezahlt worden sein.
Wenn keine Einwände vorliegen auch schneller. Hat bei uns am selben Tag geklappt. Kommt immer auf den Einzelfall an.
Deine Eltern waren geschieden! Somit ist dein Vater nicht mehr erbberechtigt, sofern kein anders lautendes Testament vorliegen sollte.
Wenn wir alle das Erbe abtreten, bekommt er das Erbe trotzdem nicht?
Wenn deine Mutter ihn nicht in ihrem Testament bedacht hat, bekommt er nichts, auch wenn ihr alle das Erbe ausschlagt. Er ist von ihr geschieden und hat keinerlei Ansprüche. Die Frist zur Ausschlagung beträgt 6 Wochen - beachtet dies bitte.
Wenn deine Mutter ihn nicht in ihrem Testament bedacht hat, bekommt er nichts, auch wenn ihr alle das Erbe ausschlagt.
Er ist der Vater der Erben und somit erbberechtigt? (§ 1925 Abs. 1 BGB).
Nein, er ist nicht erbberechtigt, auch wenn er sorgeberechtigt ist. Die Eltern waren geschieden. Womöglich schaltet sich bei Minderjährigen das Jugendamt ein.
Es geht nicht um das direkte Erbe von der geschiedenen Frau, sondern um das Erbe der Kinder, weil Eltern auch Ihre Kinder beerben und wir haben hier den Vater. Ich bin mir nur unsicher, ob das dann bei Erbausschlagung auch der Fall ist.
Wie bekommen Kinder, die jünger als 18 sind oder kein eigenes Konto verfügen, das Erbe ausgezahlt?