Kontoauflösung Sparkasse beim Todesfall - Erbe?

7 Antworten

Erst einmal mein Beileid dir und deiner Familie.

Egal, ob man eine Kontovollmacht hat oder nicht. Da es in Deutschland die Bestattungspflicht gibt, damit auch die entsprechenden Kosten einhergehen, muss eine Bank, auch ohne Vollmacht, eine vorgelegte Bestattungskostenrechnung begleichen- direkt an das Bestattungsinstitut.

Ist das Konto nicht gedeckt, dann natürlich nicht, dann sind in euerem Fall die Kinder für die Begleichung zuständig. Egal, ob ihr das Erbe ausschlagt (nicht abschlagen, das macht man beim Fangen spielen!) oder nicht.

Auf jeden Fall sollte die Bank unverzüglich vom Tod informiert werden. Holt jemand, auch wenn Karte und PIN da sind, Geld nach ihrem Tod ab, ohne eine Bankvollmacht gehabt zu haben, macht er/sie sich strafbar.

Bei der Sparkasse fragen, ob das Konto nur auf den Namen deiner Mutter läuft. Wenn ja könnt ihr für die Beerdigungskosten auf das Konto zugreifen. Dazu die Rechnungen bei der Sparkasse vorlegen, die überweisen dann.

Hat dein Vater eine Vollmacht für das Konto, mit dem Vermerk "über den Tod hinaus" kann er die Beerdigungskosten von dem Konto bezahlen.

Darüber hinaus müsst ihr auf den Erbschein warten. Das dauert einige Wochen.

lesterb42  22.11.2018, 09:44
Bei der Sparkasse fragen, ob das Konto nur auf den Namen deiner Mutter läuft. Wenn ja könnt ihr für die Beerdigungskosten auf das Konto zugreifen.

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Nach der Scheidung ist Dein Vater nicht mehr erbberechtigt.

Wenn es außer diesem Guthaben nichts weiteres zu erben gibt, sollte eigentlich der Nachweis, dass man Kind der Verstorbenen ist - Familienstammbuch - ausreichen, um das Konto auflösen zu können.

wroar 
Beitragsersteller
 22.11.2018, 02:12

Wie bekommen Kinder, die jünger als 18 sind oder kein eigenes Konto verfügen, das Erbe ausgezahlt?

wilees  22.11.2018, 02:19
@wroar

Hier kann dann wirklich nur der Vater als nunmehr alleine Sorgeberechtigter einen Erbschein beantragen. Sollte ein größeres Erbe im Raum stehen, schaltet sich möglicherweise das JA ein.

Bei der Bank vorsprechen und das Konto sperren lassen, bis durch den Erbschein, beim zuständigen Nachlassgericht/Amtsgericht beantragen, geklärt ist wer über das Erbe verfügen darf.

wroar 
Beitragsersteller
 22.11.2018, 18:37

Sind die Kinder nicht automatisch erbberechtigt?

Fiswa  22.11.2018, 22:06
@wroar

Leider nein.

wroar 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 18:17
@Fiswa

Termin ist nun beim Nachlassgericht ausgemacht...

Fiswa  24.11.2018, 01:22
@wroar

Klärt mit der Sparkasse ab, ob es eine Kontovollmacht über den Tod hinaus gibt.Weiterhin klären ob es weitere Konten gibt, welche Abuchungen anstehen und den exakten Kontostand. Zur Beweissicherung den Todenschein mitnehmen.

mariontheresa  22.11.2018, 02:18

Wenn ich mich recht erinnere, hat das mit dem Erbschein 3 Monate gedauert. Bis dahin muss die Beerdigung bezahlt worden sein.

Fiswa  22.11.2018, 02:27
@mariontheresa

Wenn keine Einwände vorliegen auch schneller. Hat bei uns am selben Tag geklappt. Kommt immer auf den Einzelfall an.

Deine Eltern waren geschieden! Somit ist dein Vater nicht mehr erbberechtigt, sofern kein anders lautendes Testament vorliegen sollte.

wroar 
Beitragsersteller
 22.11.2018, 02:12

Wenn wir alle das Erbe abtreten, bekommt er das Erbe trotzdem nicht?

mondfaenger  22.11.2018, 02:15
@wroar

Wenn deine Mutter ihn nicht in ihrem Testament bedacht hat, bekommt er nichts, auch wenn ihr alle das Erbe ausschlagt. Er ist von ihr geschieden und hat keinerlei Ansprüche. Die Frist zur Ausschlagung beträgt 6 Wochen - beachtet dies bitte.

lesterb42  22.11.2018, 09:47
@mondfaenger
Wenn deine Mutter ihn nicht in ihrem Testament bedacht hat, bekommt er nichts, auch wenn ihr alle das Erbe ausschlagt.

Er ist der Vater der Erben und somit erbberechtigt? (§ 1925 Abs. 1 BGB).

mondfaenger  22.11.2018, 10:28
@lesterb42

Nein, er ist nicht erbberechtigt, auch wenn er sorgeberechtigt ist. Die Eltern waren geschieden. Womöglich schaltet sich bei Minderjährigen das Jugendamt ein.

lesterb42  22.11.2018, 11:49
@mondfaenger

Es geht nicht um das direkte Erbe von der geschiedenen Frau, sondern um das Erbe der Kinder, weil Eltern auch Ihre Kinder beerben und wir haben hier den Vater. Ich bin mir nur unsicher, ob das dann bei Erbausschlagung auch der Fall ist.