Was darf man als Freischaffender Künstler

5 Antworten

Als Künstler brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Auch als Schriftsteller, rechtsanwalt, Arzt nicht.

Für das Finanzamt ist die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und Gewerbe wegen der Gewerbesteuer wichtig. Wenn die Gefahr besteht, dass du so gigantisch gut mit deiner Kunst verdienst, dass du den Freibetrag für die Gewerbesteuer (24.500) überschreitest, solltest du dich mit deinem Finanzamt in Verbindung setzen um deine Arbeit begutachten zu lassen. Wenn der Gutachterausschuss findet, dass das Kunst ist, was du da machst, bekommst du eine Bescheinigung und alles ist gut.

Heckeschneiden oder Perückenmachen können auch Kunst sein, wenn sie nicht handwerklich oder kunstgewerblich ausgeübt werden, sondern eben als besondere Kunstform. Das gilt auch für Badewannen mit Schmalz einreiben oder den Reichstag mit Planen einwickeln...

Wenn du aber neben deiner Kunst auch noch als Gärtner arbeitest, musst du 2 Gewinnermittlungen machen, einmal als Gewerbe, einmal als Künstler.

verreisterNutzer  17.09.2010, 09:29

das mit dem schmalz war die "fettecke", die wanne war mit mull beklebt ;))

zitat: "Eine künstlerische Tätigkeit ist nach der steuerlichen Rechtsprechung immer dann gegeben, wenn eine persönlich eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden Kunstfach (z.B. Malerei, Bildhauerei, Musik, Architektur) aufgrund künstlerischer Begabung entfaltet wird. Hinsichtlich der eigenschöpferischen Tätigkeit gibt es für Musiker, Dirigenten, Schauspieler und Regisseure eine Ausnahmen, da in diesen Bereichen auch reproduzierende Tätigkeiten als künstlerisch gelten".

beim gewerbeamt musst du dich als freischaffender künstler oder z.b. freiberuflicher designer nicht melden, da du ja nicht handelst oder gewerblich arbeitest (du darst als grafiker dann z.b. deine idee, nicht aber die gedruckten sachen verkaufen) - du arbeitest SCHÖPFERISCH. eine hecke zu schneiden ist keine schöpferische arbeit, es sei denn, du schnippelst aus dem bux eine santa maria - das ließe sich auch nicht schwer als kunst veraufen. sobald du aber arbeit erledigst, die in diesem sinne ein WERK ist, sondern ein dienst darstellt, ist dieser status angreifbar.

das gilt für deutschland, ist aber für österreich bestimmt ähnlich wenn nicht identisch.

wende Dich an den Bundesverband bildender Künstler (BBK)! Der Bundesverband Bildender Künstler (BBK) erkennt als freischaffende Künstler nur die an, die von ihren Einkünften als Künstler leben. Das gilt auch für's Finanzamt. Ein Freizeitmaler darf seine Farben und Leinwände nicht von der Steuer absetzen, ein "freischaffender Künstler" schon. Das gleiche gilt für die Zugehörigkeit zur Künstlersozialkasse. Auch hier darf sich nur versichern, wer seinen Lebensunterhalt als Künstler erwirbt. Dieses Forum ist für Deinen speziellen Fall der Existenzgründung wohl nicht das richtige Plenum.

soweit ich weiß mußt Du Dich aber noch neben dem Finanzamt auch bei der Handelskammer melden. Ich habe z.B. auf meiner Gewerbeanmeldung einen "freischaffenden" Beruf zu stehen - da meldete sich die Handwerkskammer sofort.

Norime 
Beitragsersteller
 17.09.2010, 09:05

habe vergessen zu erwähnen:es geht um Österreich

Silencer1975  17.09.2010, 09:05
@Norime

oh :) in meiner Antwort gehts um Deutschland :)

Du brauchst dich nicht beim Gewerbeamt melden, wenn du das Honorar für deine Kunst über einen Verlag oder eine Agentur ausgezahlt bekommst. Verkaufst du aber deine Kunst selber (der Gewinn geht zu 100% an dich) musst du es als Gewerbe anmelden.