Angebote mit MWST vor der Gewerbeanmeldung

3 Antworten

Wenn Du ein Unternehmen gründest, für das die Kleinunternehmerregelung gilt, Du aber trotzdem mit Umsatzsteuer/Vorsteuer arbeiten möchtest, so nennt man das optieren.

Natürlich kannst Du dann schon angebote mitSteuer schreiben.

Rechnungen aber erst, wenn Du Deine Steuernummer, oder besser eine USt-ID hast.

Kessla96 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 23:14

Vielen Vielen Dank. Das war die perfekte Antwort auf meine Frage! Vielen Dank!

ein Gewerbe mit Hinsicht auf die Kleinunternehmerregelung anmelden. Dennoch werde ich Gebrauch von der MWST machen

Formulieren wir das mal vernünftig: Du möchtest ein Gewerbe anmelden und auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ein Angebot zu schreiben dürfte unschädlich sein, da aus dem Angebot selbst ja niemand die Vorsteuer geltend machen kann.

Keine Steuernummer, keine Rechnung.

Kleinunternehmer sind nicht Mehrwertsteuerabzugsfähig und dürfen diese auch nicht in der Rechnung erklären!

jurafragen  16.08.2014, 19:51

Das beantwortet aber in keiner Hinsicht die gestellte Frage.