Angebote mit MWST vor der Gewerbeanmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde in einer Woche ein Gewerbe mit Hinsicht auf die Kleinunternehmerregelung anmelden. Dennoch werde ich Gebrauch von der MWST machen, da auch viele Investitionen auf mich zukommen werden.
Nun die Frage: Darf ich vor der Anmeldung schon ein Angebot inkl. MWST schreiben? - Ich habe zu diesem Zeitraum ja noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen. Meine Private habe ich.
Darf ich das dann einfach so - oder sollte ich lieber warten. Wäre schon super, wenn ich gleich die Angebote rausschicken kann.
Vielen Dank!
Gruß Daniel
3 Antworten
Wenn Du ein Unternehmen gründest, für das die Kleinunternehmerregelung gilt, Du aber trotzdem mit Umsatzsteuer/Vorsteuer arbeiten möchtest, so nennt man das optieren.
Natürlich kannst Du dann schon angebote mitSteuer schreiben.
Rechnungen aber erst, wenn Du Deine Steuernummer, oder besser eine USt-ID hast.
Vielen Vielen Dank. Das war die perfekte Antwort auf meine Frage! Vielen Dank!
ein Gewerbe mit Hinsicht auf die Kleinunternehmerregelung anmelden. Dennoch werde ich Gebrauch von der MWST machen
Formulieren wir das mal vernünftig: Du möchtest ein Gewerbe anmelden und auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ein Angebot zu schreiben dürfte unschädlich sein, da aus dem Angebot selbst ja niemand die Vorsteuer geltend machen kann.
Keine Steuernummer, keine Rechnung.
Kleinunternehmer sind nicht Mehrwertsteuerabzugsfähig und dürfen diese auch nicht in der Rechnung erklären!
Das beantwortet aber in keiner Hinsicht die gestellte Frage.