Freischaffender Künstler - Kleingewerbe anmelden?
Mein Vater ist seit 40 Jahren neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Schlosser, freischaffender Künstler und würde nun in seiner Rente gern seine Kunst auf individuelle Anfrage auf Wände bringen (Wandmalerei).
Bislang hat er dies immer als freischaffender Künstler über die Steuerkarte in Form einer Rechnung abgewickelt.
Als er eine kleine Zeitungsanzeige in unserer Gemeindezeitung veröffentlichen wollte, wurde ihm dies verweigert, mit der Begründung: "Sie müssen ein Kleingewerbe anmelden, ansonsten sei dies Schwarzarbeit."
Stimmt das? Wir waren bislang immer im Glauben, dass ein gewisser Betrag mit der Steuerkarte als freischaffender Künstler ohne Kleingewerbe vollkommen legitim sei. Es wird ja dennoch per Rechnung versteuert..
Wisst ihr da mehr bezüglich der rechtlichen Lage, ehe er sich da in etwas reinreitet, war er gar nicht beabsichtigt.
3 Antworten
es gibt kein "Kleingewerbe" - es gibt nur eine Gewerbeanmeldung
freischaffende Künstler müssen kein Gewerbe anmelden
die Einnahmen müssen aber so oder so versteuert werden ... es muss mindesrens eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung geführt werden (es entstehen schließlich auch Kosten - Einkauf von Farben, Abdeckfolie, Pinsel etc. pp,)
über die Steuerkarte in Form einer Rechnung abgewickelt.
was genau meinst du damit? Was für eine Steuerkarte? Die alte Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das läuft seit einigen Jahren elektronisch und wenn du selbständig bist und eine Rechnung schreibst musst du die Einkünfte in der Steuererklärung erklären und die selbständige Tätigkeit vorher beim Finanzamt anzeigen.
als selbständiger Künstler hättest du übrigens idr Einkünfte aus selbständiger Arbeit und nicht aus Gewerbebetrieb. Aber das nur als deteil am Rande das in deinem Fall letztendlich keinen großen Unterschied macht.
am besten gehst du zu einem Steuerberater.
Ein Künstler muss kein Gewerbe anmelden.
Eine "Steuerkarte" gibt es nicht. Es gab nur eine Lohnsteuerkarte. Die gibt es nicht mehr und spielte hier auch keine Rolle, weil er selbständig ist.
Die Behörde erzählt grotesken Unsinn.
ok ... das erklärt manches ....
das war die Anzeigenannahme der Zeitung - keine Behörde ....