An wen wenden zu Fragen bezüglich Gewerbe/Selbständigkeit?

5 Antworten

Für Handwerker gibt es die Handwerkskammer. Für die übrigen die Industrie und Handelskammer (IHK).

Die Abgrenzung kann mitunter schwierig werden; nicht jeder, der sich Künstler nennt, ist auch ein künstler. deshalb wäre es sinnvoll, du würdest mal genau beschreiben , was du machst.

Laicao  02.11.2021, 23:07

Vorstellbar ist alles. Es gibt Leute die Jahrzehntelang lang als freischaffende Künstler arbeiten, dann angezeigt werden und sich einen Gewerbeschein holen müssen.

berndauskleve  02.11.2021, 23:14
@Laicao

Das wissen auch die wenigsten. Wenn man beim Finanzamt seine Freiberuflichkeit anmeldet, und die lassen das so laufen, dann handelt es sich nur um eine Duldung, und nicht um eine Anerkennung. Für eine Anerkennung braucht man ein kostenpflichtiges Gutachten durch das Finanzamt.

Desweiteren kann das Gewerbeamt zu einer anderen Einschätzung kommen, weil die steuerliche Einstufung immer nur ein Indiz ist für die gewerberechtlich Einstufung.

Da du im Zweifelsfall die Bußgeld- und Zwangsgeldbeschdeide vom Gewerbeamt bekommst, solltest du dich nach deren Bewertung richten. Die Meinung anderer Stellen (IHK, HwK, FA) zählen da selten.

Da ich seit mehr als 20 Jahren im Gewerberecht arbeite, möchte ich dir sagen, dass der Handel mit NFT genauso wie mit anderen Kunstobjekten zu bewerten ist:

  • stellst du Einzelstücke her und verkaufst diese, ist das Kunst und kein Gewerbe.
  • fertigst du mehrere Exemplare zum Verkauf an, wird daraus Kunsthandwerk = Gewerbe.
  • Erwirbst du Kunstgegenstände, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen oder verkaufst sie gegen Provision, ist das Handel = Gewerbe.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
hansgertzun 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 12:47

Hey, danke für die Antwort! Heißt also, direkt beim Gewerbeamt nachzufragen ist die sicherste Möglichkeit.

Und zu Ihrer Einschätzung bzgl. NFT:

Wie sieht es denn aus wenn ich mehrere Exemplare herstelle, aber diese alle jeweils ein Einzelstück sind, so wie es bei sehr großen NFT-Kollektionen wie etwa den "Cryptopunks" der Fall ist (Kollektion von 10.000 Bildern - aber alle mit individuellen Eigenschaften)? Ist das dann immer noch Kunst?

Genau deswegen musst du ja dein Gewerbe beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden. Dort wird das geprüft.

melde doch das kackgewerbe an und fertig, macht nicht so den unterschied

ich wüsste es auch nicht, hat schon was künstelrisches

aber wird gewerbe sein

hansgertzun 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 22:32

Naja beim Gewerbe hat man viel viel mehr Bürokratiekram xD wäre schon entspannter in die Kategorie als Künstler zu fallen, aber danke für deine einschätzung

20041889686  02.11.2021, 22:33
@hansgertzun

nein, nicht viel

steuern und co musst du auch alles machen

ist nicht viel mehr aufwand

PatrickLassan  03.11.2021, 11:05
@20041889686

Einen nicht ganz unwichtigen Unterschied gibt es allerdings: Freiberufler zahlen im Gegensatz zu Gewerbebtreibenden keine Gewerbesteuer.

Melde Dich mit der Frage bei Deinem Gewerbeamt in der Stadt- oder Kreisverwaltung.