private Rechnung/Quittung bei angemeldetem Gewerbe
Hallo zusammen,
ich habe ein Gewerbe. In meinen Rechnungen weise ich die Mehrwertsteuer aus. Also keine Kleingewerberegelung.
Und ich habe einen Laptop den ich mir vor der Gewerbeanmeldung zugelegt hatte. Die Anschaffung taucht auch in den Büchern meines Gewerbes nicht auf. Es ist ein privat genutzter Laptop. Den Laptop möchte ich nun verkaufen.
Den Käufer möchte ich eine Quittung oder private Rechnung ausstellen. Zwei Fragen: - Muss ich in diese Rechnung die Mehrwertsteuer reinsetzen? - Muss ich diese Einnahme beim Finanzamt angeben? (mein damaliges Gehalt mit dem ich den Laptop gekauft hatte wurde bereits versteuert)
Danke & Gruß
5 Antworten
Wenn Du die Mehrwertsteuer in der Rechnung angibst, mußt Du diese ans Finanzamt abführen, außerdem verringert sich damit auch Dein Erlös. Zusätzlich kannst Du dabei vom Käufer in Haftung genommen werden, sollte das Gerät kaputt gehen, weil eine Rechnung mit Mehrwertsteuer nur von einem gewerblichen Verkäufer kommen kann.
"Zarr21" sollte die Mehrwertsteuer nicht angeben und auch dann kann der Käufer die Quittung steuerlich verwerten.
Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall. Also Quittung ohne Mehrwertsteuer und in der Angabe gebraucht schreiben, so stelle ich also die Rechnung aus, das geht in den Antworten schon mal hervor, Danke!
Ich Wollte noch ergänzend fragen, ob die Person, die den Computer gekauft hat diese Quittung dann von der Steuer absetzen kann? (Das Geld habe ich Bar erhalten) Welche Konsequenzen würde das für mich bedeuten? bin über jede Hilfe dankbar! Lieben Gruß
Der Käufer kann Deine Quittung steuerlich verwerten. Er bekommt dafür lediglich keine Vorsteuererstattung vom FA. Wenn Du privat verkauft hast, dann hat das zusätzlich keine Bedeutung für Dich.
Privatverkauf ohne Merhrwertsteuer.
Wichtig: "Gebraucht - verkauft wie besehen ohne Rücknahme und Garantie!"
Zitat: Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen
Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Hiebei ist allerdings Vorsicht geboten, denn bei der falschen Formulierung eines Gewährleistungsauschlusses ist dieser unwirksam. Dies hat zur Folge, dass der Käufer trotz des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bei Fehlern den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Der Hinweis in dem Kaufvertrag, dass der Verkäufer keine Garantie gibt, stellt keinen Gewährleistungsausschluss dar. Die Garantie ist eine zusätzliche Vereinbarung, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus geht. Mit der Garantie will der Verkäufer für ein reibungsloses Funktionieren oder eine bestimmte Produktbeschaffenheit oder Haltbarkeit eines Produkts einstehen. Diese wird somit dem Käufer freiwillig neben den gesetzlichen Gewährleitungsrechten zusätzlich eingeräumt.
Gefunden und alles unter: http://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen
Zitat: Wann ist ein Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkäufen möglich?
Autor: JuraForum.de-Redaktion, verfasst am 04.08.2014, 06:12
Bei Privatverkäufen wird häufig die Gewährleistung ausgeschlossen. Gerade auf Auktionsplattformen wie eBay ist der Satz „Die Ware wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.“ eine gängige Formulierung im letzten Abschnitt der Artikelbeschreibung. Wenig bedacht wird dabei die Rechtmäßigkeit der Formulierung: Diese sind häufig unwirksam.
Im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Mittlerweile ist es schwierig bei eBay einen privat angebotenen Artikel zu finden, wessen Artikelbeschreibung keinen Gewährleistungsausschluss enthält.
Gefunden und alles unter: http://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/wann-ist-ein-ausschluss-der-gewaehrleistung-bei-privatverkaeufen-moeglich
Bei gebrauchten Sachen hat man 1 Jahr Garantie! Bei neuen 2 Jahre!
hallo
nein , keine rechnung , einen kaufvertrag aufsetzen und fertig , gewährleistung musst du sowieso geben , da du selbstständig bist
gruss
Er muß keine Gewährleistung geben, weil es ein reiner Privatverkauf ist und mit seinem Gewerbe nichts zu tun hat, was sogar in der Frage von "Zarr21" steht.
Die Veräußerung ist Privatsache . Es ist ja kein Teil der Firma , sondern war Eigentum eines Mannes, der sich jetzt davon trennen möchte.
Schenk den Klapprechner als Privatmann , nimm die großzügige Spende des Freundes an .
Genau so isses. :) DH
Mehrwertsteuer sollen / dürfen doch in diesem Fall nicht angegeben werden. Gilt die Möglichkeit der Verwertung der Quittung (auch ohne MwSt) für den Käufer trotzdem?