Wie verrechne ich als Kleinunternehmer Hardware? (IT-Dienstleister)
Hallo,
kann ich einen Pauschalbetrag auf eine Kundenrechnung für einen PC setzen, den ich selbst zusammengestellt und installiert habe?
Ich habe ein Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung und bei der Anmeldung angegeben, dass ich nur IT-Dienstleistungen anbiete.
Darf ich dann auch gekaufte Hardware in Rechnung stellen?
Gruß Andi
5 Antworten
ein Pauschbetrag ist in der Rechnungsstelung nicht möglich, denn Du musst hier Hardware und Dienstleistung trennen, um den Kunden die Möglichkeit zu geben die Arbeit als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können. Du kannst allenfalls im Angebot einen Pauschbetrag angeben, wenn Du die Kosten von Hard- und Software vorher einigermaßen vernünftig kalkulieren hast. Außerdem hast Du sonst keine Möglichkeit, die für die Hardware gezahlte MWSt wieder in Abzug zu bringen, den diese musst Du sowieso nachweisen.
Das würde ich nicht machen. Ich hatte damals einen Ebay-Shop mit dem ich Filme und Spiele verkauft habe. Als ich dann auch Fotografiebedarf, PC-Hardware und andere Sachen verkauft habe, hat das Finanzamt mich angemahnt und ich durfte 800€ Strafe zahlen.
Wenn du etwas machen möchtest, was nicht in deiner Gewerbeanmeldung steht, musst du das ergänzen lassen. Also ab zum Amt, Einträge ergänzen lassen (kostet glaube ich eine kleine Gebür) und gut ist.
Ergänze am besten um: PC-Hard- und Software, Multimediazubehör, Unterhaltungselektronik
Damit deckst du viel ab.
Für diesen einen Fall kannst du die Rechnung aber so stellen, dass die Hardware auftaucht.
Wenn du dein Gewerbe angemeldet hast, kannst du natürlich auch die Hardware, die du an den Kunden weiter gibst in Rechnung stellen. Das ist dann natürlich ein steuerpflichtiger Umsatz.
Im Normalfall ja, aber sowas solltest du nicht in einem Forum fragen. Geh lieber zu einem Anwalt. Da kannst du dir ganz sicher sein.
Im übrigen solltest du dich bei sowas vorher informieren...
Joa, das ist so eine Sache. Aber ich glaube du hast Recht :)
Das einzige, was du nicht in Rechnung stellen darfst, solange du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist, ist Umsatzsteuer.
Ich hab das jetzt mal so verstanden:
PC kostet mich (inkl. Steuer und Versandkosten) 500,00€. Dann kann ich die 500,00€ Unkosten die mir entstanden sind direkt auf die Rechnung schreiben + einen evtl. Gewinn den ich erziehen möchte. Eine Umsatzsteuer weise ich sowieso nicht auf den Rechnungen aus.
Richtig?
Einkaufspreis + Aufschlag kannst du natürlich berechnen.
Der bessere Ansprechpartner wäre ein Steuerberater.