UG (haftungsbeschränkt) ohne Umsatz - Gewerbeanmeldung, Jahresabschluss und Auflösung

3 Antworten

Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft.

Für die Anmeldung gibt es Regeln(Notarvertrag, Eintragung in das Handelsregister).

Kapitalgesellschaften müssen zwingend eine Doppelte Buchführung erstellen. Die Jahresabschlüsse müssen- wenn auch verkürzt - mit Anhang im ebundesanzeiger veröffentlicht werden.

Das Finanzamt erhält einen Abschluss mit den entsprechenden Steuererklärungen.

In der Gründungsurkunde sollte eigentlich stehen, wer die Gründungskosten trägt. Das ist normalerweise die UG. Daher hat die UG auch Ergebnisse, wenn auch Verluste.

Gegenkonto wäre "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Es gibt keine "einfache" Form der Auflösung(Liquidation).

Das geht ebenfalls nur über den Notar.

Danach muss die Liquidation einmal im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Auf den Tag des Beschlusses der Liquidation ist eine Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen. Danach noch ein Abschluss auf den Schluss des normalen Wirtschaftsjahres, und danach eine Liquidationsschlussbilanz auf den Termin genau ein Jahr nach der Veröffentlichung der Liquidation im Bundesanzeiger.

Alle diese Abschlüsse sind ebenfalls im eBundesanzeiger zu veröffentlichen.

Viel Spaß bei diesen Aktionen ohne Steuerberater!

Muss das Gewerbe formhalber dennoch angemeldet werden (um anschließend wieder abgemeldet zu werden)?

Streng genommen ja, aber i.d.R. interessiert das niemanden. Und selbst wenn, ist es bestenfalls eine OWI.

Wie sieht in diesem Fall ein Jahresabschluss für das Finanzamt aus (eine Bilanz, die der Eröffnungsbilanz entspricht, und eine GUV mit lauter Nullen)?

Ihr braucht eine Eröffnungs- und eine Aufgabebilanz. Die GuV kann nicht nur Nullen haben, weil Euch ja auch Kosten entstanden sind.

Wie sieht die einfachste Form der Auflösung aus?

Die gibt es nicht. Bitte einen StB aufsuchen. Ja, der kostet Geld, aber ohne wird das nichts.

Founder20 
Beitragsersteller
 15.11.2013, 16:48

Besten Dank. Dazu einige Fragen / Kommentare:

"Streng genommen ja, aber i.d.R. interessiert das niemanden. Und selbst wenn, ist es bestenfalls eine OWI."

Was ist eine OWI?

"Die GuV kann nicht nur Nullen haben, weil Euch ja auch Kosten entstanden sind."

Kosten sind uns keine entstanden. Wir haben uns keine Gehälter gezahlt und Server / Eintragungsgebühren (insgesamt wenige hundert Euro) aus eigener Tasche gezahlt.

"Die gibt es nicht. Bitte einen StB aufsuchen. Ja, der kostet Geld, aber ohne wird das nichts."

Es gibt keine andere Lösung? Geld gibt es nämlich nicht mehr.

kegus  15.11.2013, 19:12
@Founder20

Was ist eine OWI?

Eine Ordnungswidrigkeit, kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Zuständig ist das Gewerbeamt und die müssten davon erst einmal Kenntnis haben.

Server / Eintragungsgebühren (insgesamt wenige hundert Euro) aus eigener Tasche gezahlt.

Na damit sind Euch doch Kosten entstanden. Die Gebühren und Kosten für den Server sind Betriebsausgaben.

FordPrefect  18.11.2013, 08:49
@Founder20

Was ist eine OWI?

Eine Ordnungswidrigkeit. Wird mit einem (niedrigen) Bußgeld belegt.

Kosten sind uns keine entstanden. Wir haben uns keine Gehälter gezahlt und Server / Eintragungsgebühren (insgesamt wenige hundert Euro) aus eigener Tasche gezahlt.

Käse. Natürlich sind der UG Kosten entstanden. Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft und eine juristische Person. Ihr könnt daher bei der UG keine Privateinlagen buchen, da eine Kapitalgesellschaft diese nicht kennt. Stattdessen bucht die UG Ausgaben gegen "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern", wenn die Gelder für die UG auslegen. Schon alleine daran ist zu erkennen, dass ihr keinen blassen Schimmer von der Sache habt.

Es gibt keine andere Lösung?

Nein.

Geld gibt es nämlich nicht mehr.

Das ist unschön, hilft Euch aber auch nichts. Ihr müsst für die Stilllegung und spätere handelsrechtliche Löschung der UG in jedem Fall Geld in die Hand nehmen. Denn schon dazu müsst ihr zwingend zu Notar und AG.

Seht zu, ob jemand Interesse hat, sich die UG schenken zu lassen. Kostet auch Notariatsgebühren, erspart Euch aber viele Veröffentlichungskosten. Setzt doch ein Angebot - auch mit der Dauer des Bestehens der UG + der Zusage, dass die Haftung für Verbindlichkeiten und Verträge die vor dem Übergang eingegangen wurden von Euch übernommen wird.

Ein Käufer könnte natürlich sofort die Firmierung ( den Namen der Gesellschaft) ändern und natürlich den Sitz verlegen. Neuen Geschäftsführer benennen usw.

Es ist nicht einfach jemanden zu finden. Das bestimmt dann auch den Preis. Was in Eurem Falle heißen wird: Teilung der Notar- und Gerichtskosten. Also ganz ohne werdet Ihr da nicht raus kommen.

Die Frage mit der Gewerbeanmeldung würde ich mit dem Gewerbeamt besprechen. Allerdings das Gewerbe nur abmelden, wenn Ihr selber auflösen müsst.

Vielleicht habt Ihr Glück, dass jemand da einen Bedarf hat.

Viel Erfolg.