Ist beim Betrieb eines Online-Shops als Künstler zwingend Gewerbeanmeldung erforderlich?
Hallo,
ich bin Künstler und möchte meine Werke im Netz über einen oder mehrere online-Shops verkaufen. U.a. auch amazon.
Als Künstler bin ich Freiberufler und nicht gewerblich tätig, so weit habe ich das verstanden.
Jedoch will das Ordnungsamt nun von mir eine Gewerbeanmeldung haben. Das verstehe ich nicht.
Ich weiß nicht, worauf sich die Annahme des Amtes gründet, daß ich eine "Betriebsstätte" hätte. Hab ich nicht, betreibe Kunst als Hobby.
Zweite Frage: Benötig es 1. die Regelmäßigkeit des Verkaufs? 2. Gewinnerzielungsabsicht, damit ein Gewerbe vorliegt und also auch eine Gewerbeanmeldung erfolgen muß?
Zur 2 Frage Punkt 1: ich verkaufe nicht regelmäßig. Im letzten Jahr habe ich ca 5 mal was verkauft, viele Monate lang nichts. Punkt 2: Ich decke noch nicht mal die Entstehungskosten meiner Produkte. Dies geht schon viele Jahre so. Kann man da noch von Gewinnerzielungsabsicht reden oder fällt das dann nicht unter Liebhaberei?
Ich möchte das auch gerne weiter so machen, aber eine Gewerbeanmeldung möchte ich NICHT machen. Im alten Wohnort hatte ich ein Gewerbe angemeldet. Deshalb steht diese Frage jetzt neu an.
Kann ich nicht beim Finanzamt meine Kunst als Liebhaberei darlegen? Und trotzdem einen kleinen Online-Shop haben, wo ich diese Kunst anbiete?
Vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen Grainne12345
3 Antworten
Prüfe bitte, ob der künstlerische oder gewerbliche Anteil (Vermarktung DER Kunst) den größeren Teil deiner Ausnahmen ausmachen. Ein Steuerberater wäre seeehr hilfreich.
Die Anzahl ist nicht unbedingt ein schlagkräftiges Argument. Ein anderer verkauft nur 5 Oltimer pro Jahr (für á 100.000 Euro das Stück).
Handel ist per Definition ein Gewerbe und daher ist beim handeln ein Gewerbeschein erforderlich egal wie hoch der Umsatz ist. Deine Freiberufliche Tätigkeit kannst du hierfür leider nicht nutzen. Du musst da sehr vorsichtig sein, weil das im Nachhinein sehr viel Ärger bringen kann. Lass dich von einem Steuerberater informieren. Das kostet keine 50€ und du hast eine bindende Aussage.
hallo und danke für die Antwort.
Kunst ist aber gewerbefrei.
Oder ist sie nur so lange gewerbefrei wie sie nicht verkauft wird? Das hab ich nirgendwo gelesen.
Ja deshalb zum Steuerberater weil da zwei Definitionen aufeinander treffen. Meines Wissens muss man bei so Fällen wo beides zutreffen würde immer das Gewerbe nehmen. Also den für dich ungünstigeren Fall.
Steuerberater kann ich mir nicht leisten. Selbst das Ordnungsamt will 25 Euronen haben die ich nicht hab.
Dann mach den Gewerbeschein damit du nicht noch mehr strafen bezahlen musst. Bei den Umsätzen hast du ja mit Gewerbesteuer sowiso nix zu tun. Daher bringt dir das nicht viele Nachteile.
Wieso ich muß keine "Strafe" zahlen. Ich will aber keine 25 Euro ans Ordnungsamt zahlen für ein Gewerbe, was nicht existiert. Ich betreibe Kunst als Hobby.
Ja liebe Leute.
Kunst ist gewerbefrei.
Außer der Empfehlung, dem Steuerberater weitere Euronen in den Rachen zu schmeißen, weiß hier keiner mehr was?
Das ist aber sehr mager.
Ich habe oben geschrieben, daß ich nichts verkaufe. Na sagen wir mal 5 CDS im Jahr. Das deckt noch nicht mal die Unkosten.
Das ist HOBBY.
Das ist kein Gewerbe.
Und wenn hier nix mehr kommt war es das dann.