Was passiert mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer bei Abmeldung und Neuanmeldung von Gewerbe?
Hallo zusammen,
- Bei Abmeldung und dann Neuanmeldung eines Gewerbe aber in einer anderen Stadt als die vorherige: Was passiert mit der bisheringen Umsatzsteueridentifikationsnummer ? Bleibt sie gleich ?
- Wenn ich zum 31.12.2017 mein Gewerbe abmelde darf ich noch am 31.12.2017 verkaufen oder muss ich die Abmeldung zum 01.01.2018 machen ?
- Wenn ich dann ohne Vergehen von weiterer Zeit also zum 01.01.2018 das Gewerbe in einer anderen Stadt anmelde, muss ich unbedingt eine Ummeldung vornehmen oder kann man Ab- und anmelden ? Nach meiner Kenntniss kann man keine Ummeldung vornehmen, da es zwei verschiedene Städte sind sondern eine neue Gewerbeanmeldung. Und darf mann dann beim Ausfüllen des Gewerbeanmeldung als Grund: "Negründung" angeben anstatt: "Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem andere Meldebezirk" - Vielen Dank im voraus
1 Antwort
Die 3. Frage zuerst: Du musst bei der Abmeldung und Anmeldung als Grund die Verlegung angeben.
Es kommt leider immer wieder vor, dass das Finanzamt bei Vorliegen der Abmeldung trotzdem das Umsatzsteuersignal löscht und dadurch die USt-ID ungültig wird. Das ist zwar heilbar aber ärgerlich.
Ich würde an Deiner Stelle dem Finanzamt schon im Vorfeld mitteilen, dass Du Deinen (Wohnsitz und) Betriebssitz nach Wohinauchimmer verlegst und dann dem Gewerbe von dort aus nachgehst. Dann könnte es vielleicht gut klappen.
Meiner Meinung nach stellt die Gewerbeabmeldung auf das Datum der letzten Tätigkeit ab, also Abmeldung am 31.12.2017 bedeutet dass das Gewerbe (dort) ab 1. Januar nicht mehr existiert.
Das Feld für die frühere Betriebsstätte musst Du nur bei einer Verlegung ausfüllen. Wenn Du das Gewerbe vorübergehend abgemeldet hast dann musst Du die USt-ID-Nr. wieder neu beantragen. Du wirst dann die gleiche wieder bekommen die Du schon hattest.
ok erstmal Danke. Wie ist es denn wenn ich das Gewerbe abmelde und zu einem späteren Zeitpunkt in einer anderen Stadt neu anmelde...Muss ich dann auf die Gewerbeanmledung bei dem Punkt "Frühere Betriebsstätte" die Adresse der alten Betriebsstätte angeben oder dieses Feld leer lassen, da es sich nicht um eine Ummeldung handelt. Und würde mann dann eine neue Ums.st.identnr bekommen ?