Was bedeutet vollbeschäftigt und seine ganze Arbeitskraft im Interesse der Gesellschaft im Arbeitsvertrag?
Hallo zusammen,
ich habe ein neues Angebot im Vertrieb im Angestelltenverhältnis erhalten. Darin steht zur Arbeitszeit folgendes: "...vollbeschäftigt und seine ganze Arbeitskraft im Interesse der Gesellschaft einsetzen"
Meines erachtens hat der Arbeitgeber nach paragraph 3 ArbZG damit Anspruch auf bis zu 48 Stunden (Mo-Sa je 8 Std.)
Nach paragraph 7 Abs 1ArbZG könnte diese Zeit sogar ausgeweitet werden, wenn in der Betriebs,- oder Tarifvereinbarung etwas anderes geregelt ist.
Ist das soweit richtig?
Und was genau bedeutet die Formulierung "ganze Arbeitskraft im Sinne der Gesellschaft einzusetzen"?
Danke schon mal für die Antwort.
3 Antworten
Ja, das trifft zu. Und das mit der "ganzen Arbeitskraft" geht in die exakt gleiche Richtung. Mit nicht klar geregelten Arbeitszeiten. Wäre somit ein Vertrag, den ich so nicht unterzeichnen würde!
das ist eine übliche floskel, die gerne aus routine in blankoverträgen benutzt wird, die aber im grund überflüssig, weil selbstverständlich ist.
primär gilt die vereinbarte vertragliche oder tarifliche, regelmäßige arbeitszeit, mehrarbeit darf nur unter beachtung aller gesetzlichen vorschriften angeordnet werden.
Die gesamte Arbeitskraft ... bedeutet: Keine Nebenjobs!
Die arbeitszeiten sind tariflich gereelt. Es sei denn Du bekommst ein außertarifliches Gehalt
Ich steh auf die Typen die einen angebotenen Arbeitsvertrag erst mal von Anwalt untersuchen lassen. Und Tschüs!
Was soll denn der Blödsinn?
Ich bin lediglich auf Deine falsche Aussage eingegangen.
Im Übrigen fällt das auf Dich selbst zurück, weil Du ebenfalls eine rechtliche Bewertung vorgenommen hast!
Das ist schlicht und einfach falsch.
Das pauschale Verbot einer Nebentätigkeit - das ist mit dieser Formulierung übrigens nicht verbunden - wäre rechtliche nicht haltbar, eine entsprechende Klausel unwirksam/nichtig.
Woher willst du denn wissen, ob ein Tarifvertrag anzuwenden ist?
Und ein übertarifliches Gehalt wäre auch kein "Freibrief" für den Arbeitgeber.