Ich habe zu viel Überstunden als Azubi Pferdewirtin?

12 Antworten

Ich bin schockiert über einige Antworten hier.

Nein, u 18 gelten schützende Gesetze für dich. Diese werden massiv missachtet.

Ja, kein Einzelfall in dem Berufszweig, aber das macht es weder legal noch in Ordnung.

Aus Angst vor den Konsequenzen wird meist nichts unternommen. An deiner Stelle würde ich mich bei einigen Stellen Mal erkundigen, wo deine Rechte liegen. Welche Ämter oder Behörden da sinnvoll sind haben ja einige geschrieben. Evtl auch eine Rechtschutz Versicherung abschließen oder einer Gewerkschaft beitreten. Die Gewerkschaft hilft und gibt dir rechtliche Unterstützung.

Was dein Betrieb da treibt ist so nicht in Ordnung.

Ich würde das an deiner Stelle nicht so laufen lassen.

Hjalti  08.05.2021, 19:34

Das mag alles sein, aber man arbeitet hier mit Tieren. Die hören nicht Punkt 5 Uhr auf, Bedürfnisse zu haben. Ein Job in der Landwirtschaft ist ein Knochenjob. Weiß man idR vorher. Wer im Turnierstall arbeitet hat eben in der Saison 12 - 14 Stundentage, wie soll es anders gehen?

Urlewas  08.05.2021, 20:55
@Hjalti

Das kann nur gegen, wenn man später bloß ein Stallbursche sein will, und darauf verzichtet, so viel wie möglich mit aufs Turnier zu fahren. Denn dort hat man unter Umständen sogar 24 - Stunden - Arbeitstage, weil man im Feldbett neben dem Pferd schlafend auch noch „Bereitschaftsdienst“ hat. Muss man mögen…😉

Hennenfeuer  08.05.2021, 21:36
@Hjalti

Das ist mir bewusst . Ich bin Zoo Tierpflegerin. Mein Arbeitstag ist auch oft lang und nicht immer planbar was Feierabend abgeht. Aber was U 18 angeht sind die Gesetze klar. Über Mal was länger arbeiten sagt ja auch keiner was, aber dauerhaft so arbeiten zeugt von schlecht geplant, zu wenig Mitarbeiter und ein Azubi , der sich nicht wehrt ist halt praktisch.

Ich kenne den Beruf Natürlich nicht so gut wie du, aber nach einem korrekten Arbeitgeber hört sich das für mich nicht an. Das es kein 8- 17.00 Uhr Job ist ist klar. Aber Pausen und 2 Tage frei die Woche, sollten ermöglicht werden.

Hjalti  08.05.2021, 21:55
@Hennenfeuer

Ja, das stimmt. Und ich sage auch nicht, das es so ok ist. Ich kann FS wirklich gut verstehen, ich kenne das alles u. es ist auch heutzutage nach wie vor in vielen Ställen der Alltag. Gerade eben in der Saison sind solche langen Tage auch für Azubis eher die Regel, denn die Ausnahme. Und gerade aufs Turnier geht es eben morgens oft schon sehr früh los u. Abends spät zurück. Dann wollen die Tiere aber trotzdem versorgt werden.

StRiW  08.05.2021, 22:38
@Urlewas

Es ist ja nicht so, das Personal auf den Bäumen wächst, muss man auch dieses hegen und pflegen. Dazu gehört auch, nach einen Turnieraufenthalt Ausgleich zu schaffen.

Unser Azubi hat sogar 14 Stunden Tage. Aber der ist azch schon 18. Ich glaube das ist normal.

Überstunden sind als Azubi eigentlich gar nicht möglich. Zu viele schon gar nicht.

FiddlerMuc  08.05.2021, 12:52

Doch, Überstunden sind auch für Azubi sehr wohl möglich.

DerHans  08.05.2021, 12:54
@FiddlerMuc

Aber keineswegs in dem geschilderten Ausmaß. Da werden ja sogar die Arbeitszeiten für einen Erwachsenen erheblich überschritten. Das wäre ein Fall für das Gewerbeaufsichtsamt.

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige tägliche Arbeit acht Stunden nicht überschreiten. Erlaubt sind außerdem bis zum sechs Arbeitstage, d.h. die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiben.

Diese tägliche Arbeitszeit kann aus betrieblichen Gründen auf bis zu sehn Stunden verlängert werden, ABER auf den Zeitraum von sechs Monaten gerechnet darf sich keine durchschnittliche Arbeitszeit von mehr als acht Stunden pro Tag ergeben. Das kann auch nicht durch den Ausbidungsvertrag umgangen werden.

Da Du außerdem noch Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bist, bleibt die Obergrenze acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, wobei allerdings der Sonntag eingeschlossen werden kann. Wird man an einem Tag nur sieben Stunden beschäftigt, kann ein Ausgleich auf einen anderen Tag erfolgen, also z.B. 2x 8,5 Std.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
nelly1231 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 13:05

Meine Eltern ( erfahrene Pferdewirte ) sagen es sei normal so viel arbeiten zu müssen da man ja ab zb 15. Uhr nicht einfach sagen kann - „so bin jetzt dann mal weg mir egal ob die Pferde bewegt werden oder nicht.“ & da weiß ich gar nicht ob das dann okay wäre das zu meiner Chefin so anzusprechen.....

verreisterNutzer  08.05.2021, 14:55
@nelly1231
Meine Eltern

oha ... möchtegerns ohne jeglichen bezug zur Realität in Sachbezug wohl scheinbar.

TE soll also , was die Alten nicht auf Kette bekamen . ( Na , herzlichen Glühstrumpf )

Da würde ich lieber Tierwirt(in) in enem OOZ oder sonstwo , sttatt bei geizigen Snobs .

Shiraunddati  08.05.2021, 15:00
@verreisterNutzer

Ie haben sehrwohl einen Sachbezugm es ist normal das man in diesen Beruf 10 Stunden ohne Pause arbeitet, aber da heult auch keiner rum! Weil die das wissen.

Von Experte Punkgirl512 bestätigt

Nein ist es nicht.

Dafür gibt es einen Betriebsleiter!

Dieser ist für die Einhaltung, der Gesetzlichen Vorgaben verantwortlich!

Im Übrigen, gehen die Gesetze und Verordnungen immer vor den Vertragen ,mit den Einstallern.

8 Stunden ist normal, plus Pausenzeit, so sind es je nach Alter 0,5 Stunde oder eine 0,75 Stunde. Bei anstrengenden Tätigen, oder gefahrträchtigen Arbeiten, ist die Arbeitszeit auch zu reduzieren! So wären von 7:00 Uhr bis 15:45/30 Uhr Uhr normal! Ausnahmsweise ist auch eine Arbeitszeit bis 17:45/18 Uhr erlaubt. inkl. Pausenzeiten.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, da gehört auch die Erschöpfung des Mitarbeiters dazu.

Im Übrigen darf eine Mitarbeiter in Deutschland in der Regel nur 6 Tage die Woche Arbeiten oder 12 Tage am Stück Montag bis Samstag, Sonntag bis Freitag. 2 Tage danach frei.

Jede Arbeitsstunde muss vom Arbeitgeber verzeichnet werden.(Alle Zeiten)

Im Übrigen eine Warnung, auch die Mitwisser/Nutznießer/Einstaller von Schwarzarbeit und Sozialbetrug werden vom Zoll habhaft gemacht werden!

Es ist im übrigen kein Grund, für eine Mehrarbeit, das eine Pferd bewegt werden muss. Das kann und hat man zu planen!

Selbst in der Erntezeit ist alles über 10 Stunden nicht ganz ungefährlich!

Hier der gültige Rahmenvertrag

1. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt für vollbeschäftigte ständige Arbeitnehmer im Durchschnitt je Woche 40 Stunden.

Die Vertellung der regelmäßigen Jahresarbeitszeit von 2088 Stunden pro Jahr auf die einzelnen Arbeitswochen kann eine Schwankungsbreite ganzjährig von insgesamt 9 Stunden haben bei einer Mindestauszahlung für 170 Std./Monat. Dabei darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in der arbeitsarmen Zeit 37 Stunden nicht unterschreiten und in der arbeitsreichen Zeit 60 Stunden nicht überschreiten.

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) § 8 Dauer der Arbeitszeit

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.

Warum hat man eigentlich einen Betriebsrat? Die vorgeschriebene Anzahl an Mitarbeitern liegt bei mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. Drei davon müssen wählbar sein. Konkret bedeutet dies: Wahlberechtigt sind Beschäftigte über 18 Jahren.

Ergänzung: Sehr viele Betriebe, reißen sich den Arsch auf, um fähige Auszubildende anzuwerben. Schaffen über Schichtpläne, Mehraufwand und auch eben über Mehrkosten für den Einstaller, ein annehmbares Arbeitsumfeld. Die Gesetze, sind schon seit Jahren eindeutig!

Jeder dritte Post hängt mit der Unfähigkeit des Personals in der Pferdewirtschaft zu tun! Leider empfinden es aber fast alle normal, dieses Personal zu Behandeln wie Leibeigene.

Das gehört eben nicht dazu!

Es gehört ein Umgang auf Augenhöhe dazu, Lehrmeister die lehren wollen und das junge Personal nicht ausbeuten. Ebenso auch ein Schichtende mit Planbarkeit! Auch Einsteller sollen durchaus mal ihr Maul aufreißen und die Ämter öfters informieren, wenn Mitarbeiter nicht korrekt abgerechnet werden, Mitarbeiter ihren Urlaub nicht bekommen, oder übers Festgehalt viel zu viele Stunden leisten müssen.

Familiengerd  08.05.2021, 20:56
Hier der gültige Rahmenvertrag

Welcher "Rahmenvertrag"??

Und wer sagt denn, dass es überhaupt einen anzuwendenden Rahmen(tarif)Vertrag gibt?

Warum hat man eigentlich einen Betriebsrat?

Auch hier: Wer sagt denn, dass es überhaupt einen Betriebsrat gibt (was hier sowieso entschieden unwahrscheinlich ist)?

StRiW  08.05.2021, 21:07
@Familiengerd

Der Rahmentarif, greift schon mal in Arbeitszeitregelungen der Gesetzgebung ein.

Ähnliches bei der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern(Betriebsrat).

Sollte aber keinen Betriebsrat heißen.

Auch Aushilfen und Co können einen Betriebsrat Gründen.

Familiengerd  09.05.2021, 00:22
@StRiW

Und was willst Du mir mit diesem unsinnigen Geschwafel jetzt konkret "erzählen"?

StRiW  09.05.2021, 04:48
@Familiengerd

Das der Arbeitgeber gegen geltende Gesetze verstößt, diese Verstöße nicht durch Tarifverträge gedeckt wird. Da die Rahmenbedingungen der Landestarife sich nicht wesentlich unterscheiden.

In einigen Paragraphen der ArbSchG gibt es ja die Einschränkung, kann bei vorliegen gültiger Tarifverträge abweichen, oder durch das Vorliegen von Betriebsvereinbarungen.

Zweitens die Dame durchaus einen Betriebsrat, ab dem 18 Lebensjahr Gründen kann, wenn es keinen gibt.

Sollte ein Funktionär einer Gewerkschaft durchaus ähnlich sehen.

Familiengerd  09.05.2021, 11:52
@StRiW

Wenn Du Dich klar und verständlich ausdrücken würdest, könnte man auch verstehen, was Du sagen willst - davon kann bei Deinem "Stil" aber leider überhaupt keine Rede sein!

Die Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrates sind mir selbstverständlich bekannt; nur ist hier von einem Betriebsrat nirgends die Rede, und nach den beschriebenen Umständen ist es auch absolut unwahrscheinlich, dass es einen gibt (und wenn doch, gehörte er wohl "geteert und gefedert").

Das von Dir angeführte Arbeitsschutzgesetz ArbSchG ist nur insofern anzuwenden, als es um die Verhütung von Unfällen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz geht.

Unmittelbarer einschlägig sind das Arbeitszeitgesetz ArbZG und das Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG - und hier kann es von den Bestimmungen Ausnahmen geben in besonderen Fällen (die z.B. bei der Tierhaltung immer wieder auftreten) oder aufgrund von abweichenden Regelungen in Tarifverträgen (soweit überhaupt anzuwenden) oder Betriebsvereinbarungen (sofern des denn einen Betriebsrat gibt, mit dem Arbeitgeber solche Vereinbarungen schließen könnten).

Über die konkreten Umstände im Fragefall ist viel zu wenig bekannt, als dass hier eine zutreffende Beurteilung vorgenommen werden könnte.