Zwei Fragen zur Arbeitszeit?
Ist früher anfangen Überstunden Arbeit fängt um 7 an arbeite aber 30 min ehr
Bin ich da versichert um.zb 6,46?
5 Antworten
Auch wenn Du bereits vor dem Beginn der regulären Arbeitszeit schon mit der Arbeit beginnst (oder nach dem regulären Ende weiterarbeitest), besteht selbstverständlich Versicherungsschutz!
Es spielt dafür auch keine Rolle, wenn Du das freiwillig machst, also ohne Anordnung durch den Arbeitgeber.
Wenn Du also - bei regulärem Beginn der Arbeitszeit um 7 Uhr - bereits um 6:30 Uhr mit der Arbeit beginnst, musst Du keine Sorge haben, dass Du in der halben Stunde bis 7 Uhr nicht versichert wärst, wenn Du in dieser Zeit einen Arbeitsunfall haben solltest.
Nachtrag:
Und diese halbe Stunde (im Beispiel) wäre selbstverständlich keine Freizeit, wie in den beiden anderen Antworten behauptet.
Ergänzung:
Ist früher anfangen Überstunden Arbeit
Selbstverständlich.
Jede Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit wird zu den Überstunden gezählt.
Und diese Überstunden müssen durch Entgelt oder Freizeit ausgeglichen werden, wenn
- sie vom Arbeitgeber angeordnet wurden (die Frage einmal außer Acht gelassen, wann der Arbeitgeber dazu überhaupt berechtigt ist),
- sie zwar nicht angeordnet wurden, eine vom Arbeitgeber aber erwartete Erledigung einer Aufgabe sie erfordern, und
- sie freiwillig geleistet wurden und der Arbeitgeber Kenntnis davon hat, aber nicht widerspricht.
Freiwillig gegen den Willen des Arbeitgebers oder gegen seine Anweisung geleistete Überstunden muss der Arbeitgeber selbstverständlich nicht bezahlen; gegebenenfalls würde ihn das sogar zu einer Abmahnung berechtigen.
Wenn du freiwillig früher anfängst ist das selbstverständlich = Freizeit.
Ohne Genehmigung von deinem AG der ja schließlich dich bezahlt geht das nicht, wer freiwillig kostenlos arbeiten möchte.... naja muss jeder selbst wissen 😉.
Selbstverständlich besteht Versicherungsschutz, wenn der Fragesteller statt regulär um 7 Uhr bereits um 6:30 Uhr mit der Arbeit beginnt.
Das sollte nur der Fragesteller hinterfragen 😉
wie bitte?
Versichert bist du bereits auf dem Arbeitsweg. Die gesetzliche Unfallversicherung greift, sobald du die Haustür verlassen hast.
Ein Arbeitsunfall zu einer Zeit zu der man gar nicht arbeitet, dürfte zu Problemen führen
weil es sich dabei rechtlich gesehen um Freizeit und nicht um die versicherte Tätigkeit handelt
Selbstverständlich besteht Versicherungsschutz, wenn der Fragesteller statt regulär um 7 Uhr bereits um 6:30 Uhr mit der Arbeit beginnt.
Das ist falsch.
Die Frage nach der versicherten Tätigkeit ist völlig unabhängig von der Frage nach den (offiziellen) Arbeitszeiten. Da kommt es einzig und allein auf die Tätigkeit an und die Frage, ob diese betriebsdienlich war.
Ja, Du bist versichert, wenn Du zu der Zeit einer betriebsdienlichen Tätigkeit nachgehst.
es ging um die Frage der Versicherung ....