Was passiert mit Stunden, wenn man ab Mittag krank wird?
Als was sind gearbeitet Stunden anzusehen, wenn man z.B. mittags zum Arzt geht und krank geschrieben wird? Zählt die Krankmeldung für den ganzen Tag, d.h. die geleisteten Stunden gelten als Überstunden oder gilt die Krankmeldung erst ab dem Moment, wo man beim Arzt ist und die "Fehlstunden" werden dadurch ausgeglichen?
9 Antworten
Wenn Sie vor Ihrer Krankmeldung gearbeitet haben, dann passiert mit der zuvor gearbeiteten Zeit normalerweise gar nichts, es entstehen keine Überstunden. Wenn Sie nach geleisteten Stunden bezahlt werden, dann werden die gearbeiteten Stunden bezahlt.
Könnten so tatsächlich Überstunden entstehen, wäre dies gleibedeutend mit der Erfindung des arbeitsrechtlichen perpetuum mobile.
Die AU-Bescheinigung gilt erst ab dem Augenblick, als Sie die Arbeit aufgrund der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eingestellt haben.
Peter Kleinsorge
Vielen Dank!!
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes:
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP Lohn FG § 1 Nr. 28).
Wenn Du zur Arbeit erscheinst und später krank nach Hause gehst wird dieser Tag als gearbeitet gezählt.
Steht doch da: "wird dieser Tag als gearbeitet gezählt". Es gibt also weder Überstunden noch Fehlstunden.
So isses.
Das wäre mir neu. Insofern es ja Stechuhren gibt, die die Zeit erfassen! Arbeitgeber tun sich damit schwer den Tag der Überschneidung zu erfassen. Da man wie oben erwähnt entweder Überstunden anrechnen müsste (Lohnbezahlung) oder Minusstunden hätte, je nachdem ab wann die Krankschreibung gilt. Also so richtig geklärt ist das Problem nicht!
Wenn der Arzt Dich ab dem selben Tag krank schreibt ist es eigentlich egal, wie die Stunden geschrieben werden. Da der Arbeitgeber so wie so 6 Wochen den Lohn weiter zahlt spielt das keine Rolle ob da 4 Stunden Arbeit und dann Krank, oder wie auch immer...
Für den Kollegen stellt sich halt die Frage, ob der die Stunden vor dem Arztbesuch als Überstunden gutgeschrieben kommt.
in der regel gilt der ganze tag als nicht gearbeitet.
du bekommst den tag trotzdem genauso bezahlt als wenn du gearbeitet hättest. bei ü-stunden würdest du dann ja doppelt bezahlt.
Das ist aber keine Antwort auf die Frage.
Heisst das, dass ich wenn ich jetzt Wegen Kopfschmerzen nach Hause gehe und mich ab morgen krank schreiben lasse, heute Minusstunden mache? Oder gillt der Tag heute als komplett gearbeitet?