Was für einen Sinn hat hier die Gleitzeit/Flexible Arbeitszeiten?
Bei meiner jetztigen Arbeitsstelle haben wir ein Gleitzeitsystem. Also von 7-9 Uhr Geltizeit. Kernzeit von 9-16 Uhr und dann von 16-18 Uhr Gleitzeit. Die geleisteten Überstunden werden auf ein Zeitkonto gebucht.
Ich mache immer im Laufe der Woche Überstunden und arbeite dann freitags nur von 9 bis 16 Uhr, also nur die Kernzeit (sind weniger als 8h).
Mein Chef kam heute zu mir und meinte das ich das so nicht machen darf, da pro Tag mindestens 8 Stunden gearbeitet werden müssen und ich nicht dieses System so ausnutzen soll.
Jetzt meine Frage: Was für einen Sinn hat hier die Geltizeit wenn man pro Tag mindestens 8 Stunden arbeiten muss? Dient die Gleitzeit nicht dazu die Arbeitszeit selbst einzuteilen?
Ich mache doch nichts falsch oder? Ich bin ja immer zur Kernarbeitszeit da? Nur steht auch im Vertrag das 8h pro Tag gearbeitet werden müssen, also ergibt das doch keinen Sinn?
16 Antworten
Kommst du dir nicht schäbig vor, dass du "immer" am Frritag eher gehdt und die anderen am Freitag länger bleiben müssen?
Es dürfte wohl auch darum gehen, dass nicht immer die selben am Freitag dableiben müssen.
Bei uns hies es, wir können entweder selbst untereinander (6 Personen) ausmachen wer Morgens ab Gleitzeitbeginn da ist und wer bis zum Schluss am Tag da ist - Hauptsache es ist gewährleistet, dass der Support von 7 - 18 Uhr erreichbar ist, also mindestens immer einer da ist!
Und wenn wir das nicht selbst miteinander klären können, dann klärt er das, so seine Ansage!
Und so kam es ganz selbstverständlich dass immer abwechselnd jemand den Freitagnachmittag machte, man also alle 5 bis 6 Wochen selbst mal dran war.Egoisten hatten wir keine in unseren Reihen, denen hätte der Chef schon das Gas eingestellt...
Abfeiern von Überstunden in der Kernarbeitszeit sowieso nur mit Unterschrift des Chefs, dafür war dann aber auch alle paar Wochen schon Freitag Mittag Wochenende möglich...
Ok, das kann man dann so aktzeptieren.
Dann muss man eben klären, was in einer Betriebsvereinbarung genau steht. Wenn nichts festgehalten ist dann mal im Arbeitsvertrag nachsehen, in meinem aktuellen steht, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten falls nötig verändern kann...
Hat zum Beispiel 2-Schicht eingeführt in manchen Bereichen, weil das mit Tagschicht nicht mehr zu schaffen war. In meinem Bereich wurde die Normalschicht auch innerhalb von 2 Wochen von 8-17 auf 7-16 verlegt.
Wem es nicht passt? - "da hat der Schreiner due Tür gesetzt, das hast das doch so unterschrieben".. Und damit hat er Recht, ist halt so.. Wenn die Arbeit in unserem Bereich auch nicht mehr zu schaffen ist, kommt auch da 2-Schicht. Wenn mir das nicht mehr gefällt dann such ich mir halt was Anderes, bin da ja nicht festgebunden...
In dem Falle heißt die Gleitzeit, dass du entscheidest ob du morgens früher kommst und früher gehst oder später kommst und später gehst.
Wenn du laut Vertrag 8h arbeiten musst, dann musst du das auch tun.
Dir ist aber frei gelassen, wie du zw. 7 und 9 bzw. 16 und 18 Uhr diese Zeit legst.
Du unterschreitest dann ja regelmäßig immer Freitag die im Vertrag geregelten 8 Stunden.
So wie Du es beschreibst, hätte es der Chef wohl gerne - das widerspricht jedoch dem Grundgedanken einer Gleitenden Arbeitszeit.
Eine Gleitzeitvereinbarung ist je nach Branche/Firma sehr individuell.
Dieses permanente Freitag früher frei machen wird oft durch Abwechslungslisten oder wie bei euch durch MindestanwesenheitsDauer unterbunden.
Es kann durchaus sein, dass das Abfeiern deiner Überstunden nur tagesweise mit Genehmigung vom Chef möglich bzw. vorgesehen ist.
Eure Regelung bezieht sich anscheinend nur darauf den Beginn und das Ende der Arbeitszeit etwas zu verschieben.
„Wenn im Vertrag steht dass du 8 Stunden pro Tag arbeiten musst...“
... dann braucht man auch keine Gleitzeitregelung ins Leben zu rufen.
Dein "Chef"? = Dein direkter Vorgesetzter? - Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat den du rückfragen kannst? Personalabteilung?
Die Arbeitszeiten vor und nach der Kernzeit sind dem einzelnen Beschäftigten überlassen, doch muss er sich insgesamt im Durchschnitt an die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit halten. Eine Begrenzung erfährt die gleitende Arbeitszeit auch durch die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, täglich max 10 h und wöchentlich max 48 h. Diese beinhaltet auch Regelungen über die einzuhaltenden Arbeitspausen: 30 Min nach 6 h und 45 Min nach 9 h.
Eine Begrenzung erfährt die Gleitende Arbeitszeit durch ihre eigenen Ausführungsbestimmungen - so sind i.d.R. ja auch (in begrenzter Menge) monatsübergreifende Übertragungen von Plus- und Minuszeiten möglich, die meistens zum Jahresende ausgeglichen sein müssen.
Nur im vorliegenden Fall wohl nicht.
==> Ich rate dem Unternehmen, die Gleitzeit wieder abzuschaffen!
Ich kann dich schon verstehen. Jedoch arbeite ich in einem ganz anderen Bereich als du. Bei uns im Büro arbeitet jeder für sich, hauptsache die Ergebnisse stimmen.