Arbeitszeit Im Außendienst und die Pausenzeiten bzw Überstunden?

2 Antworten

Die Grundlage 

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Bedeutet im Umkehrschluss: Gibst du deine Arbeitszeit von 7 bis 17 Uhr an, ist dein AG verpflichtet dir 45 minuten Pause abzuziehen. Er kann von dir erwarten, dass du die Pause irgendwo zwischen den Terminen einrichtest. Ich würde diese auch in deinem Tool aus versicherungstechnischen Gründen erfassen. 

https://www.salesjob.de/karriereratgeber/arbeitsrecht/stau-im-aussendienst-arbeitszeit-oder-nicht/

  • Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?Damit ist auch die Zeit, die der Außendienstler im Stau verbringt, Arbeitszeit, die vom Arbeitgeber sogar dann zu vergüten ist, wenn der Arbeitnehmer hierdurch Überstunden leistet. Dies gilt auch dann, wenn der Außendienstmitarbeiter seine Tour von seinem Home-Office aus startet. Arbeitsvertragliche Klauseln, die die Vergütung von Stauzeiten ausschließen, sind als so genannte „unangemessene Benachteiligung“ unwirksam.Aber auch der Arbeitnehmer ist nicht ganz frei von Pflichten. Der Arbeitgeber kann von ihm verlangen, dass er sich vor Fahrtantritt über die Verkehrslage erkundigt und sowohl seine Routen als auch die Lage seiner Termine entsprechend plant. Unterlässt er dies, kann der Arbeitgeber unter Umständen mit einer Abmahnung oder einer Vertragsstrafe reagieren.

Die Überstunden beginnen für mich, wenn du jeden Tag 8h 30 min arbeitest. Also Mo bis FR Beginn 7.00 Uhr , 13.00 bis 13.30 Pause, und Ende 15.30 Uhr, dabei zu beachten, dass du den 15 Uhr Termin nicht vorzeitig beendest, weil du zB 40 min Heimreise hast. 

Details könnten sich evtl noch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden. 

Hallo.

In der Zeit 7.00 bis 17.oo h stehen dir 45 Min Pause zu. Nicht mehr und nicht weniger. Du kannst nicht erwarten das , wenn du im Stau stehst , vom AG bezahlt werden.

Sonst einige dich mit deinem AG. oder den Arbeitsvertrag nachlesen, ggf auch im Tarifvertrag.

Mit Gruß

Bley 1914