Schließzeiten bzw Aufräumen als Überstunden?

4 Antworten

Deine Arbeitszeit beginnt mit dem "aufschließen" der Praxis. Für die tägliche Arbeit notwendige Vorbereitungstätigkeiten und auch Aufräumen des allgemeinen Arbeitsplatzes/ -bereiches ( nicht Dein persönlicher Schreibtisch ) vor und nach Deiner direkten Arbeitszeit gehören zur zu bezahlenden Zeit.

"Gerade im Einzelhandel, in Werkstätten und in der Gastronomie kommt es vor, dass Mitarbeiter nach Ladenschluss noch aufräumen oder saubermachen. „Da das Aufräumen auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt, gehört die Arbeit zur Arbeitszeit“, erklärt Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch wenn die eigentliche Schicht nur bis Ladenschluss geht, muss die zusätzliche Zeit vergütet werden.

So verhält es sich auch mit Nacharbeit. Ein Beispiel: Wenn ein Geschäft um 20 Uhr schließt, ein Kunde aber noch bis 20:15 Uhr im Laden ist, muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter diese zusätzliche Viertelstunde vergüten. „Man kann davon ausgehen, dass alles, was im betrieblichen Interesse noch gemacht wird, Arbeitszeit ist“, so Birkhahn."

Quelle: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bezahlte-arbeitszeit/3562652.html

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du um 7.45 Uhr kommen musst und erst um 16.15 Uhr gehen darfst, dann dauert deine Arbeitszeit von 7.45 Uhr bis 16.15 Uhr. Das sind achteinhalb Stunden. Davon ist natürlich die Mittagspause abzuziehen, die dir gewährt werden muss, mindestens eine halbe Stunde. Im Endeffekt werden es also höchstens acht Stunden.

LuLuFee544 
Beitragsersteller
 02.07.2018, 15:52

Das war nur ein Beispiel.

Selbstverständlich ist das Arbeitszeit, denn es beinhaltet ja deine Arbeit. Wenn der Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit erst ab 8 Uhr enthält, hat der Betrieb kein Recht, dich schon vorher zu beschäftigen und mit Arbeit zu beauftragen.

Meines Erachtens ist es auch keine Lösung, dies als Überstunden zu werten, denn Überstunden sind Arbeitszeiten, die man (als Ausnahme) gegenüber der regelmäßigen Arbeitszeit leistet. Hier ist es aber keine Ausnahme, sondern die Regel.

Daher kann man wohl schon von einer stillschweigenden Vertragsänderung reden, bei der die wöchtenliche Arbeitszeit erhöht wurde und dementsprechend auch zu bezahlen wäre.