Was bedeutet dieser Satz im Mietvertrag?
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2022 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens zum 31.12.2024, ordentlich kündbar ist"
Wann dürfte ich dann theoretisch künigen/unter welchen Bedingungen?
lg
8 Antworten
Das was da steht, dass frühestens zum 31.12.2024 ordentlich (fristgerecht) gekündigt werden kann.
Die Kündigung müßte dann dem VM spätestens am 3. Werktag im Oktober 2024 zugehen.
Für Mieter gibt es keine Bedingungen die für eine ordentliche Kündigung erfüllt werden müssen.
Bei einem wirksamen Kündigungsverzicht nur das eine ordentliche Kündigung früher nicht möglich ist.
Vorher wäre nur eine außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich.
Dafür sind die Hürden, für Mieter und Vermieter, aber sehr hoch gesteckt.
Fast nur wenn du das Anrecht auf eine fristlose Kündigung hast, kannst du vorher kündigen.
Der Vermieter dich zb schlägt, in deine Wohnung eindringt und so Sachen.
Dann unterschreibe das nicht, weil sonst zahlst du bis 31.12.24.
Du kannst vorher nicht normal kündigen.
Deine schriftliche Kündigung müsste bis 3. Werktag Oktober 2024 dem Vermieter zugegangen sein. Damit endet dann dein Mietverhältnis am 31.12.2024. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Das heißt einfach, Du kannst den Vertrag nicht vor dem 31.12.24 kündigen (mit entsprechendem Vorlauf). Sprich: Der Mietvertrag läuft mindestens bis zum 31.12.24, egal, ob Du da weiter wohnen willst oder nicht.
Die Kündigung kannst du jederzeit aussprechen.
Maßgeblich ist, dass das Mietverhältnis mindestens bis 31.12.2024 besteht.
Zu klären wäre, ob dieser Passus grundsätzlich wirksam ist. Ich denke aber, das ist hier der Fall.