2 Jahres Mietvertrag vorzeitig Kündigen?
Hallo,
in unserem Mietvertrag steht: ''Der Mietvertrag beginnt am 16.04.2017. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, erstmals mit Wirkung zum 30.04.2019 ordentlich gekündigt werden."
Wir müssen aber aus Platzmangel ( Wegen schwangerschaft, was der Vermieter allerdings bereits weiß) ausziehen. Auch wegen Beruflichen und finanziellen Gründen!
Wir haben auch schon eine Neue Wohnung gefunden, müssen unsere aber so schnell wie möglich jetzt Kündigen. Der Vermieter sagte damals zu uns, dass man auch aus Gründen wie z. B Trennung vorzeitig kündigen kann (obs jetzt stimmt oder nicht). Auch das diese 2 Jahres Verträge garnicht mehr so rechtens sein sollen, haben wir gehört. Wie sieht es jetzt aus? Wie können wir jetzt kündigen und geht es denn jetzt vor dem 30.04.2019 mit wichtigem Grund?
Bitte keine Schlaumeier antworten wie "Frag einen Anwalt oder den Vermieter" Die Gesellschaft ist sehr beschissen und lassen nicht mit sich ordentlich reden..
Danke für Hilfreiche und Ehrliche Antworten :)
Liebe Grüße
7 Antworten
Ein Kündigungsverzicht kann problemlos bis zu 4 Jahre vereinbart werden. Insofern ist die Regelung höchstwahrscheinlich nicht angreifbar.
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete39.html
Du könntest danach mit der gesetzlichen Frist (Zugang spätestens morgen, Ende des Mietvertrags 28.02.2019) kündigen, wenn Du einen wichtigen Grund (liegt vor) sowie einen geeigneten Nachmieter vorweisen kannst.
Steht alles in dem Link.
Es geht hier um max. 2 Monate - nicht um 2 Jahre. Ich sehe hier keinen wichtigen Grund.
Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist es allerdings irrelevant, um welche Vertragsrestlaufzeit es geht. Es ist nur die Frage, ob man wirklich durch die Instanzen gehen will, sollte sich der Vermieter querstellen.
Lieben Dank!
Der Mietvertrag ist doch eindeutig. Ihr könnt 2019 kündigen.
Danke weiß ich auch. Wir müssen aber vorher raus. Es gibt doch bestimmt Sonderkündigungsrechte?
Wenn du so nach Gründe für ein Sonderkündigungsrecht fragst, dann liegt so ein Grund bei euch nicht vor.
Wir müssen aber vorher raus.
Ihr dürft vorher raus, aber zahlen müsst Ihr bis zum frühest möglichen Ende des Mietverhältnisses.
Naja....ich gehe ja von einer "normalen" 3-monatigen Kündigungsfrist aus.
Ihr sprecht da also von einem Monat, das ihr euch einsparen könntet.
Sprecht mit eurem Vermieter ob der eine Nachmieterregelung in Betracht zieht.
Generell gilt: pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.
Wenn man sich beeilt (Zugang spätestens morgen) ist sogar Ende Februar als Mietende möglich. ;-)
Und was kann ich dafür dass mein Kalender heute schon auf Dienstag steht?
Hast natürlich Recht. Also gehts um max. 2 Monate.
Du bist Deiner Zeit eben voraus :-)
Ich vermute mal, dass diese Klausel unwirksam sein dürfte, da hieraus nicht hervorgeht, dass dieser Kündigungsausschluss für Mieter und Vermieter gilt.
gilt dies nur für den Mieter, ist das unwirksam, so dass Ihr theoretisch aber noch zum 28.02.2018 kündigen könnt. Beachtet aber, dass die Kündigung dann spätestens morgen beim Vermieter liegen muss.
Verpasst Ihr die Frist, endet das Mietverhältnis zum 31.03.19
Aus der Klausel geht aber auch nicht hervor, dass sie nur für den Mieter gilt......
Wenn da steht, dass der Vertrag erstmals zum....... gekündigt werden kann, gilt das m. E. für beide Seiten.
Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass dies explizit benannt werden muss. kann mich aber auch täuschen.
''Der Mietvertrag beginnt am 16.04.2017. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, erstmals mit Wirkung zum 30.04.2019 ordentlich gekündigt werden."
Ist das der Originaltext? Es fehlt mir für die rechtliche Wirksamkeit die Aussage, dass dieser einen wechselseitigen Kündigungsverzicht bedeuten soll. Demzufolge sehe ich die Möglichkeit der Kündigung zum nächstmöglichen gesetzlich zulässigen Termin, also zum 31. März 2019 (nach heutigem Stand).
Welcher wichtige Grund soll das sein? Klär mich bitte auf.
Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren.