Mindestmietdauer wie umgehen
Hallo,
ich hab ein Problem. Mein Mann und ich haben zeitgleich unseren Job verloren, nun sind wir auf ALG 1 angewiesen. WIr haben beide aber für Junii wieder Jobs gefunden. verdienen nur leider viel weniger als zuvor. Unsere Miete ist für uns leider nicht mehr tragbar und wollen nun in eine günstiger wohnung. Haben aber eine Mindestmietdauer von 2 Jahren für die Wohnung. Was kann man tun?
---Mietzeit und Kündigung---- 1 Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2012. Voraussetzung ist die Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Der Mietvertrah läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beider Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden, jedoch einvernehmlich erstmals zum 31.08.2014.
Was können wir tun?????
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Was können wir tun?????
Zunächst einmal mit dem Vermieter reden. Ihm die Situation erklären.
Dann müsste er einsehen, dass es besser ist, wenn Ihr einen Nachmieter stellen dürft und das Ihr aus dem Vertrag kommt, sobald ein Nachmieter mit dem Vermieter einen Vertrag abschließt.
Ein Vermieter will ja Mieter haben die die Miete zahlen können und nicht welche die dann vielleicht nicht zahlen können.
Zuerst mal vernünftig mit dem Vermieter sprechen und die Sache schildern. Oft hat der Vermieter einsehen und lässt eine vorzeitige Kündigung zu. (Besser als womöglich später dann auf Mietzahlungen verzichten zu müssen, weil die Miete nicht mehr gezahlt werden kann)
Redet mal mit dem Vermieter drüber. Es ist sicherlich nicht in seinem Interesse wenn Ihr die Miete nicht zahlen könnt und er somit kein Geld bekommt.
Ich glaube, wenn du einen Nachmieter stellst, darfst du auch früher raus. Du musst dich halt nur einem jmd. kümmern, der die Wohnung dann so nimmt, wie sie ist, sodass dein Vermieter keine Arbeit hat.
Sie haben doch weiter oben etwas ähnliches geschrieben.
Ich schrieb versuchen und hoffen. Also das evtl. möglich sein könnte wenn der VM einverstanden sein sollte.
Sie aber als ob es so ist/sein muß.
Dann habe ich meine Aussage unglücklich formuliert. Ich dachte, es wäre klar, dass der Vermieter zustimmen muss.
Schönen Tag Ihnen noch!
Lasst den Mietvertrag mal von einem Anwalt prüfen (zur Not mit Beratungsbeihilfe, falls diese bei euch greift). Ist auch nur ein Wortlaut falsch in dieser Formulierung, hättet ihr die ganz normale 3 Monats-Kündigungsfrist.
Da glaubst Du was Falsches.