Warum kommt man mit Lügen beim Jugendamt weiter, warum wird nichts überprüft?
Hallo, meine Tochter lebt in Trennung und die Kinder beim Vater, da meine Tochter am Anfang bei mir lebte, bis sie eine Wohnung hatte. Das ganze war von der Familie ihres Mannes von langer Hand geplant. Von Anfang an erzählte ihr Mann Lügen über sie und unsere Familie. Der Mann trennte sich von ihr da sie sich eine Arbeit suchen wollte( er ist auch arbeitslos) Er verweigert ihr öfters die Kinder, obwohl dies vom Gericht geregelt ist. Mit den schlimmsten Beschuldigungen. Erst wären keine Betten für die Kinder da gewesen, dann würden die Kinder von uns geschlagen und die Kinder würden hier verwahrlosen usw. Konnte alles widerlegt werden. Auch wurde meine Tochter und ihr Freund unter Zeugen von der Familie (Schwägerin und ihr Lebensgefährte und eine Freundin von ihr) verbal und körperlich angegriffen. Es war eine Freundin meiner Tochter dabei und es wurden Tonbandaufnahmen im Auto gemacht. Man kann hören, wie meine Tochter sehr böse beleidigt wurde. Die Freundin der Schwägerin schlug ihr den Kofferraumdeckel auf den Kopf, schlug ihr auf den Kopf und versetzte ihr noch einen Stoß. Leider gab es dafür keine Zeugen, da die Personen im Auto abgelenkt waren durch den Freund der Schwägerin, der versuchte den Freund meiner Tochter aus dem Auto zu ziehen. Das ganze geschah vor den verängstigten Kindern. Es wurde auch Anzeige erstattet und die Aufnahmen der Polizei vorgelegt. Drei Tage später kam von einer Urlaubsvertretung des Rechtsanwaltes von meinem Schwiegersohn ein Schreiben, meine Tochter hätte dies ( schlimmsten Beleidigen ) alles auf der Straße laut auf der Straße herum geschrien. Immer wieder konnten die Lügen widerlegt werden und er verweigert ihr nun für das vom Gericht geregelt Wochenende wiedermal die Kinder. Obwohl das Ordnungsgeld in solch einem Falle schon festgelegt wurde. Nun unternimmt das Jugendamt nichts, man erreicht die zuständige Mitarbeiterin nicht und sie ruft auch nicht zurück und auf Emails wird nicht geantwortet. Ansonsten heißt es von ihr nur" Es steht Aussage gegen Aussage, wenden Sie sich ans Gericht" Nun ist die Frau in Urlaub und eine Vertretung gibt es nicht. Über die Notrufnummer erreicht man nichts. Die Rechtsanwältin unternimmt nur etwas wenn ein Beratungsschein gebracht wird aber das Gericht aber verweigert meiner Tochter den Beratungsschein, damit die Rechtsanwältin gegen das Jugendamt vorgehen kann. Nun wissen wir nicht mehr weiter, denn die Beschuldigungen werden immer dreister. Man muss aber auch dazu sagen, wir glauben nicht dass die Kinder vom Vater misshandelt werden.
Gibt es noch Wege, die meine Tochter unternehmen kann, damit sie zu ihrem Recht kommt auch gegen das Jugendamt?
9 Antworten
Hallo, danke für die Antwort. Der Beratungsschein wird mit der Begründung verweigert, dass es keinen Erfolg gebe, gegen das Jugendamt vorzugehen und die Rechtsanwältin macht das wenn man es bezählt oder mit dem Beratungsschein. Ist auch verständlich. Wir konnten bisher keine Telefonnummer oder Emailadresse vom dem Jugendamtleiter herrausfinden.
Und das ist völlig korrekt.
Der Jugendamtsleiter kann euch da auch nicht weiterhelfen. Den findet ihr übrigens im Internet, unter dem Jugendamt eurer Stadt/Gemeinde.
Das Jugendamt hat nichts damit zu tun, was die Verwandten mit Deiner Tochter machen. Gar nichts.
Und eine gerichtliche Entscheidung über ein evtl. Zwangsgeld kann auch nur übers Gericht verwirklicht werden. Nicht übers Jugendamt, die haben damit nicht zu tun.
Hallo und einen schönen Abend. LEIDER KANN ICH AUS EIGENER ERFAHRUNG NUR VIELES BESTÄTIGEN!
mir ist ähnliches geschehen, und muss das hier nicht ausführen.
Es ist so wie es ist. Wer die Kinder hat, hat die Macht!!!! Und da kannnst du dich drehen und wenden, es gibt da keine Gerechtigkeit. Eben alles zum Wohle der Kinder!!!
Befriedigend zu hören, dass es Müttern auch so gehen kann.
Aber mal ein Hinweis: Die Mutter soll Mitglied werden bei einem Männer/Müttter-Verein.
Gruß von einem Entsorgten Vater
Lieber Nikita,
zunächst einmal finde ich eine große Anzahl an Informationen hilfreich, nur ein paar Absätze hätten mir geholfen ;-)
Wie schon mehrfach hier erwähnt, ist das Jugendamt für euer Anliegen nicht zuständig.
Die Mitarbeiter sind weder befugt ein bestehendes Gerichtsurteil zu vollstrecken, noch sind sie zuständig, wenn die Mutter der Kinder misshandelt wird, auch wenn es hart klingt.
Allein auf die Aussage der Kindesmutter hin, die Misshandlungen hätten vor den Kindern stattgefunden, hat das Jugendamt keine Handhabe von sich aus etwas gegen den Vater der Kinder zu unternehmen.
Ich rate euch dringend (!) auf gar keinen Fall einen Krieg mit dem Jugendamt zu beginnen.
Das ist für eure Glaubwürdigkeit vor Gericht das Todesurteil.
Wie auch bereits von vielen der Anderen erwähnt, solltet ihr auf den "Rat" der MA vom Jugendamt hören, vor Gericht gehen und einen Umgangspfleger zur Durchsetzung und Durchführung der Übergaben der Kinder an die Mutter beantragen.
Das ist für mich tatsächlich das Einzige, was Sinn macht und sowohl die Kinder als auch die Kindsmutter schützt.
Ansonsten sofort stopp mit den Beschuldigungen und Beleidigungen und Selbstschutz in Form von Abstand zu den "gewalttätigen" Verwandten.
Hallo Nickita0,
was wollt ihr vom Jugendamt? Die sind da gar nicht zuständig, das JA ist keine Vollstreckungsbehörde, denen sind die Hände gebunden in eurem Fall. Warum wird deiner Tochter der Beratungshilfeschein verweigert? Verdient sie zu viel? denn das wäre der einzige Grund für eine Verweigerung. Ihr könnt nur den Beschluß vollstrecken, sonst bleibt euch keine Möglichkeit. Es hängt also am Beratungshilfeschein. Wenn er verweigert wird weildeine Tochter Geld hat muss sie wohl den Anwalt selbst zahlen, ist doch jlar das er nicht tätig wird wenn die Kosten nicht abgedeckt sind. Ihr müsst das klären und dann klagen.
ich habe gerade mal die vorherigen Antworten und Kommentare studiert. Um gegen das Jugendamt vorzugehen wird deine Tochter auch keinen Beratungsschein bekommen, das ist völlig korrekt, denn das JA ist wie gesagt nicht zuständig. Der Beratungsschein muss wegen der Nichteinhaltung des Umgangsbeschlusses beantragt werden und dann bekommt sie ihn auch durch. Dann geht ihr gemeinsam gegen den Vater vor, das geht nur vor Gericht Wenn er sich nicht an den Umgangsbeschluß hält greift erst das Bußgeld und wenn er sich dann nicht daran hält wird ihm das Sorgerecht entzogen und die Kinder kommen zur Mutter.
die eltern der kinder haben sich getrennt. er behält die kinder, sie zieht aus. das ist vollkommen in ordnung. gerichtlich wurde geregelt, dass die kinder beim vater verbleiben und die mutter umgangsrecht hat. auch das ist vollkommen in ordnung. der vater hält sich nicht an die vereinbarung, hier muss die mutter zum rechtsanwalt, klage beim gericht auf ergreifung der ordnungsmittel erstellen und wenn nötig umgang mit hilfe eines umgangspflegers beantragen. das kostet allerdings geld, dass muss sie erstmal dann bezahlen. deine tochter hat sich strafbar gemacht. wenn die andere seite etwas kopfmäßig schneller gewesen wäre, hätte sie die tonbandaufnahmen polizeilich einziehen lassen, vernichten und handy wäre ebenfalls weg. anhängig wäre eine fette strafanzeige. das mitschneiden von gesprächen ist ohne einwilligung der gegenseite nicht erlaubt. solche aufnahmen sind als beweismittel wertlos, da sie nicht zugelassen werden. in dem fall der körperverletzung, hätte deine tochter nicht lange fackeln sollen und zur polizei fahren müssen: anzeige wegen körperverletzung und beleidigung stellen und fertig. ohne zeugen natürlich schwierig. aber wenn man gleich beim arzt gewesen wäre dann hätte dieser alles attestieren können. auch muss sie aufhören sich bei den schwiegereltern vor die tür zu stellen und dort terror zu schieben vor diesen. wenn sie die kinder nicht bekommt, weil die es ihr nicht geben wollen, dann muss sie wieder gehen. irgendwelches geschreie sorgt sonst irgendwann dafür, dass die kinder so verstört sind, dass der umgang auf antrag des ex für immer ausgesetzt wird. das jugendamt kann hier nur versuchen zu vermitteln, aber der vater der kinder scheint deiner aussage nach, keine vermittlung zu wünschen. das jugendamt kann ihr nicht zum recht verhelfen. hier helfen nur konsequente gänge zum rechtsanwalt und klagen.
- strafanzeige verleumdung, rufmord
- strafanzeige beleidigung
- strafanzeige kindesentzug
- antrag auf orndungsgeld, ersatzweise haft (als arbeitsloser kann er nicht zahlen)
- antrag auf weitere ordnungsstrafen mit androhung entzug sorgerecht
- antrag auf umgangspflegschaft, (umgangspfleger holt kind beim vater ab, bringt es zur mutter und holt sie nach umgang von mutter wieder ab)
das jugendamt ist völlig egal, dort kann deine tochter immer wieder versuchen mediation zu beginnen mit dem vater der kinder um zu versuchen ihm immer wieder ins gewissen zu reden, dass er umgang zum wohle der kinder gewähren soll. wenn er die mediation in den wind schlägt, dann ist dies der beste weg für deine tochter, irgendwann vielleicht das sorgerecht und die kinder zu bekommen. aber hierfür benötigt sie einen bombenfesten anwalt, krasse nerven und den schneid sämtlichen gebrüll der gegenseite aus dem weg zu gehen, wenn nötig die polizei zu rufen und anzeigen.
lass sie nur noch mit zeugen dort auftauchen. welche die auch brauchbar sind und nicht irgendwelche typen die im auto sitzen und deine tochter allein vor dem auto lassen, damit sie verprügelt wird. also ich hätte das gemerkt, wenn draußen was im gange ist.
egal ob auf öffentlicher straße oder im haus, wenn die beteiligten nicht gefragt wurden und deutlich einverstanden sind, dann ist es nicht erlaubt leute zu filmen oder zu fotografieren. diese aufnahmen werden nicht benutzt als bewismittel und sind illegal. wenn die leute im auto angegriffen wurden, dann hätten sie die polizei rufen können und sind als zeugen zugegen. die geschichte läuft hier einfach nur umgedreht. normalerweise sind es die frauen, die ihre männer so behandeln. sei dies gegenüber deiner tochter oder nicht. wenn etwas dem jugendamt gemeldet wird, weil die kinder misshandelt werden, dann muss jugendamt dem nachkommen. für ärztliche atteste muss das einverständnis der tochter vorliegen. wenn die vorwürfe nicht stimmen, dann steht sie doch gut da. wenn der vater hilfe benötigt, dann bekommt er sie in form von familienhilfe. auch dies hat nichts mit der mutter der kinder zu tun und zeigt nicht das sie nicht selbst in der lage wäre die kinder zu erziehen. um sie zu sich zu holen benötigt sie natürlich eine eigene wohnung und eigene betten für die kinder, wo sonst sollten sie verbleiben. und natürlich hat der mann das recht seiner frau aus der wohnung zu verweisen oder bei deren auszug die kinder einzubehalten. auch er hat da sorgerecht.
hilf deiner tochter den ganzen schwachsinn vom vater zu verarbeiten, sie bissel auf andere gedanken zu bringen. unterstütze sie aus dem hintergrund die sache konsequent durchzuziehen und stärk ihr den rücken. ein mensch auf den man sich stützen kann ist gold wert. denkt immer dran, die kinder werden älter und sie können nicht ewig für dumm verkauft werden. irgendwann machen sie sich ihre ganz eigene meinung zu der thematik.
Meine Tochter ist nicht ausgezogen, ihr wurde der Zugang zur gemeinsamen Wohnung verweigert. da sie einer Arbeit nachgehen wollte. Alles was das Gericht regeln kann wurde geregelt. Es gibt aber auch Sachen die übers Jugendamt laufen. Es wurde sofort Anzeige erstattet und ein ärztlicher Bericht vorgelegt( man könnte meinen da wäre jemand als unsichtbarer Beobachter dabei gewesen) Die Tonbandaufnahmen sind legal, da sie auf öffentlicher Straße aufgenommen wurden bzw in dem Auto des Freundes. Die Insassen im Auto konnten nicht reagieren und nichts mitbekommen, da sie selbst angegriffen wurden. Der Freund meiner Tochter sollte aus dem Auto geholt werden, sie wollten wohl dass er als erstes zuschlägt. Aber er verschloss das Auto.
Sie wird kämpft und wird weiterkämpfen.............. sie gibt nicht auf!!!!
Aber der Tip mit dem Umgangspfleger ist gut, wurde bisher noch nicht erwähnt. Danke