Häusliche Gewalt durch Vater gegen Tochter. Was tun?
Ich habe mich nach 11 Jahren aus einer toxischen Beziehung mit einem Narzisten gelöst und zog zurück in mein heimatliches Bundesland.
Dem Vater ist es in einem fast 2 Jahre dauernden Gerichtsstreit gelungen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder 9 (Junge) und 11(Mädchen) zu bekommen. Seine eingesetzten Mittel: Intrigen, Lügen, verbale Aggression. Es ging ihm nicht um die Kinder sondern darum, sie als Druckmittel gegen mich zu missbrauchen. Er ist sehr redegewandter Selbstdarsteller.
Meine Tochter wollte damals zu mir, traute sich aber nicht, das beim Gericht zu sagen. Gericht, Jugendamt, Kinderbeistand und Gutachter wählten eindeutig den Weg des geringsten Widerstandes. Der Vater versuchte erfolglos den Kontakt der Kinder zu mir zu unterbinden.
Er kümmert sich kaum um die Kinder, überlässt das seinen fast 80 jährigen Eltern im gleichen Wohnort. Trotzdem ist er zunehmend überfordert, weil er in seinem gewohnten Singleleben beeinträchtigt wird und nicht bereit ist, einen Schritt von seinen eigenen Interessen (Sportsucht) abzuweichen. Er arbeitet kaum noch, braucht so auch den Kindesunterhalt.
Die Tochter wird zum Dienen erzogen. Der Junge darf alles und zieht als Wohnort den Haushalt der Großeltern vor.
Jetzige Vorkommnisse in Bezug auf meine Tochter: 1.Fahrlässige Körperverletzung, dadurch dass sie beim Felsenklettern 5 bis 6 m in die Tiefe stürzte, weil der Vater grundlegende Sicherungsmaßnahmen missachtete.
2. Häusliche Gewalt durch Schlagen und Treten (medizin. Bericht widerlegt Aussage des Kindes nicht). Strafanzeige durch mich ist erfolgt.
3. Psychische Gewalt durch ständiges Einreden, was für eine schlechte Mutter sie habe und selbst so durch den Kontakt zu mir werde. Verbot, mir ihre Sorgen zu berichten. Sie telefoniert fast nur heimlich mit mir. Ihr wird von der gesamten Familie des Vaters die Schuld an o.g. Punkt 1 und 2 gegeben. Ihr wurde eingeredet, wenn sie zu mir wolle, würde der krebskranke Opa am Herzinfarkt sterben. Sie hat Angst um die Liebe der Großeltern, des Vaters und des Bruders, wenn sie sich für das Wohnen bei mir entscheidet.
Das Jugendamt wurde von mir über alles informiert. Es kam keine Reaktion. Es seien in der Häuslichkeit des Vaters keine Probleme aufgetreten und die Tochter wolle dort leben.
Nun hat der Vater Hilfe zur Erziehung beantragt. In der Begründung klagt er mich an.
Nachdem ich schriftlich eine Zusammenkunft beim Jugendamt mit Vater, Tochter und mir forderte ist die zuständige Mitarbeiterin nicht mehr bereit, sich mit mir telefonisch zu unterhalten.
Das Jugendamt rät mir zu einem zweiten Sorgerechtstreit, steht aber eindeutig zu dem Vater. Den will ich meiner Tochter nicht zumuten, wenn sie dort lebt. Aber wie kann ich ihr helfen?
5 Antworten
Sehr schwierige Verhältnisse, über die man sich bestenfalls ein Bild machen könnte, wenn man alle Beteiligten gehört hat. Derzeit gibt es nur die Möglichkeit, dass Du deinen Kindern gegenüber immer wieder Deine Hilfe, Deinen Beistand anbietest. Es ist schon schlimm genug, dass Du nicht mit Deinen Kindern unter einem Dach wohnst.
Vielen Dank für Deine Antwort. Genau das mache ich. Obwohl es schon schwer ist sich das anzuhören und zu wissen, dass jeder denkt in dem Haushalt läuft alles richtig.
Es ist natürlich schwer hier Tipps zu geben, weil wir einfach zu wenig wissen.
Ich denke aber solange eines deiner Kinder nicht klar äußern das sie zu dir wollen, und du davon ausgehen kannst das sie das so auch dem Richter sagen, wird sich wenig an der Situation ändern.
Vielen Dank für Deine Antwort. Das habe ich mir auch gedacht.
Hallo,
wenn Gutachter bestätigen, dass die Verletzungen bzw Blutergüsse von körperlicher Gewalt stammen, muss das Jugendamt etwas tun.
Du brauchst Zeugen für das, was Du beschreibst, sonst ist es schwierig. Auf jeden Fall auch die schriftliche Kommunikation mit dem Vater speichern! Vielleicht "verquatscht" er sich mal.
Ich kenne mich mit sowas nicht wirklich aus aber ich würde den zweiten Gerichtsstreit machen. Dürfte deine Tochter vor Gericht auch was sagen? Wenn ja, sollte sie das tun. Raus mit der ganzen Wahrheit. Wichtig ist, dass sie danach nicht wieder zu ihrem Vater mitkommt weil wer weiß was dann passiert
Sie würde auf jeden Fall befragt werden, aber alles, was sie erzählt, tut sie nach meinem Wissenstand nur mir kund. Die Jugendamtsmitarbeiterin, wollte sich bzgl. der getätigten Aussagen mir gegenüber nicht äußern. Wenn sie etwas sagt, hat sie Angst um die "Liebe" ihres Vaters. Vielen Dank für Deine Antwort.
dir wurde auf antrag des vaters das abr entzogen und die kinder leben bei ihm. ein gericht, ein gutachter und das jugendamt sind dieser meinung, dass die kinder beim vater besser aufgehoben sind und das kind widerspricht dem zu keiner zeit. es sagt nur dir diese dinge und somit ist davon auszugehen, dass es dir die sachen erzählt, weil du es eben hören willst.
Punkt 1 ist ein unfall. Das hier vorsatz oder fahrlässigkeit seitens des vaters vorliegt, kannst du nicht beweisen
Punkt 2 kannst du nicht beweisen, die anzeige läuft ins leere und das kind redet nicht
Punkt 3 ist familielengerede
um was genau geht es dir? willst du dem vater eins auswischen? vater, gutachter, jugendamt und richter sehen keine probleme und sehen sogar das die kinder besser beim kv aufgehoben sind. ein jugendamt will von dir nichts mehr hören und sagt dir wenn dir die entscheidung nicht passt geh klagen, aber sei gefasst, dass sie auf seiten des kv stehen.
der holt sich sogar selbständig hilfe ins haus. was also glaubst du erreichen zu können? richtig garnichts, außer das du das kind weiter in einen loyalitätskonflikt stürzt der dir zum vorwurf gemacht werden wird und dich das sorgerecht kosten wird als auch eventuell zu umgangsausschluss und kontaktverbot führen kann. hör auf geschichten zu erfinden und kümmer dich endlich um die kinder
wurde er für punkt 1 verurteilt oder angezeigt? nein? dann war es einfach nur ein unfall.
Wie kommst du darauf, dass Punkt 1 ein Unfall war?