Wie kann ich als Vater, meine Tochter zu mir holen?
Ich möchte meine 10 jährige Tochter zu mir holen, da sie unbedingt zu mir möchte und immer weint wenn ich sie zu meiner Ex bringe. Dies ist keine Laune meiner Tochter sie sagt, dies schon seit einem Jahr und meine Ex vernachlässigt sie. Das ist auch dem Jugendamt bekannt und haben deshalb empfohlen meine Tochter in eine Ganztagesschule zu stecken aber meinem Kind fehlt Liebe und Umsorgtsein . sie könnte bei mir und meiner neuen Frau wohnen, die auch zwei Kinder mit in die Ehe gebracht hat(die Kinder verstehen sich alle wirklich gut auch über einen längern Zeitraum/ Urlaub) Meine Ex ist sicher nicht damit einverstanden, wenn mein Kind zu mir möchte. Als sie dass vor einem halbe Jahr mitbekommen hat sagte sie zu meiner Tochter:" ich reiß mir hier ein Bein für dich aus und du kommst mir so!" oder andersrum macht sie ihr große Geschenk obwohl sie sonst sehr geizig ist. Meine Tochter ist in der Schule psychisch auffällig und sagte zu und, dass die Mutter sie immer anschreit :" ich hab keine Zeit" und "kannst du nichts allein."Meine Frage: an wen kann ich mich wenden ,ich denke es wird sehr schwierig sein ich möchte meiner Tochter helfen, dass sie ihre Kindheit in schöner Erinnerung behälten. Bitte nur ernstgemeinte Antworten mir ist zur Zeit nicht nach Spaßen! Wichtig hier geht es nicht um Unterhalt!
12 Antworten
Hallo Du da,
ich kann Deine Sorge und Gefühle gut verstehen.
Immer auf die kleinen Rücken.
Du kannst versuchen mit Hilfe des JA vor ein Familiengericht zu gehen.
Das JA MUSS, vom Gesetzgeber vorgeschrieben, helfen.
Es wird ein langer und steiniger Weg.
Auf einige Fragen kannst Du Dir schon einmal selbst die Antworten geben.
Dann kannst Du auch abwägen, wie groß Deine Chancen sind.
Geht Deine Tochter jetzt in eine Ganztagsschule? War das der einzige Rat vom JA?
Wenn die KM sich wirklich so verhält, Du MUSST immer Abstriche
@ :" ich reiß mir hier ein Bein für dich aus und du kommst mir so!"
machen, das ist bei Kindern in dem Alter leider so.
@ eine solche Aussage von einem 10jährigem Kind kann ich mir in dieser Form nicht vorstellen.
sollte meines laienhaften Verständnisses die Mutter in eine Verhaltenstherapie. Aber ich bin halt kein Fachmann.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht?
Wurde diese Entscheidung von einem Familiengericht getroffen?
Wurde Deine Tochter dazu angehört?
Auch wenn sich das JA eingeschaltet hat:
Die Entscheidung des Familiengerichtes kann nicht ohne gute Gründe, einfach rückgängig gemacht.
Das Familiengericht, wird sehr darauf bedacht sein, diese Entscheidung, nach wirklich eingehender Prüfung, ausschließlich nach dem Kindeswohl auszurichten ( § 1671 BGB).
@Die elterliche Sorge kann daher übertragen werden, wenn der eine Elternteil nach seinem Charakter, Anlagen und innerer Einstellung zur Erziehung ungeeignet ist. Dabei müssen aber sehr schwerwiegende Mängel vorliegen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass zur Überprüfung der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter ein Sachverständiger beauftragt wird. Sie können Sie auch gesondert bei Gericht beantragen. Obwohl das Amtsermittlungsprinzip im Sorgerechtsverfahren gilt, ist es immer von Vorteil, wenn Sie die psychischen Probleme der Kindesmutter ausführlich bei Gericht vortragen und als Beweis ein Sachverständigengutachten anbieten.
@http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=99251&rechtcheck=2
Auf dieser Seite kannst Du Dir für ca. zwischen € 20,00 – unbegrenzt kompetente Auskunft holen.
Fasse die Fakten zusammen. Kurz und prägnant, Anwälte sind keine Lebensberater, stelle Deine Frage und man wird Dir mit Sicherheit sagen können, ob Dein Anliegen Aussicht auf Erfolg hat.
Ich habe versucht einfach sachlich zu bleiben. Denn im Falle eines Falles wird ein Gericht nur auf die Gefühle des Kindes Rücksicht nehmen.
Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
Gib nicht auf. Vielleicht findest Du mit der KM ja auch noch eine gute Lösung. Step by Stepp. Irgendwann habt Ihr Euch ja auch einmal geliebt.
Mit Druck und Drohungen erreichst Du, ich denke muss ich nicht extra schreiben tue es aber mal, gar nichts.
Viel Glück für Dich, für Euch alle, auf eine gemeinsame Lösung.
mulle
AUS ERFAHRUNG:
Anwälte wollen Fakten!
Anwälte sind keine Lebensberater.
Anwälte die so tun, schinden Zeit, denn mit Gefühlen können sie vor Gericht nichts anfangen.
Für die Gefühlen, die ich durchaus und sehr gut verstehen kann, gibt es andere Anlaufstellen.
Beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Das Gericht wird dann einen Jugendamtsbericht erholen. Sobald dieser vorlegt wird das Gericht einen Anhörungstermin mit allen Beteiligten machen.
Wenn Deine Tochter unbedingt zu Dir will, hast Du gute Chancen, dass das Gericht dies bewilligt. Das Kindeswohl steht im Vordergrund.
Im Gegenzug würde ich der Kindsmutter ein großzügiges Umgngsrecht einräumen.
Eine Anwaltspflicht besteht nicht. Bei solchen Alltagsproblemen ist es oft besser, wenn beide Elternteile einsichtig sind. Wenn die Kindsmutter einen Anwalt nimmt, heißt das nicht, dass sie bessere Chancen hat. Es zählen allein die Fakten.
Vorab,es ist nicht so einfach,nur weil du diese unschnen Dinge von deiner 10 jährigen Tochter hörst,das Kind seiner Mutter weg zu nehmen.
Es ist offensichtlich dass es zwar an Aufmerksamkeit bei der Mutter mangelt, aber anstatt gleich daran zu denken sie von der Mutter weg zu holen,sollte man das Gespräch suchen und schauen,woran es liegt und was man besser machen kann.
Wenn das nicht fruchtet, kann man immer noch einen Anwalt einschalten, bzw. sich an das Jugendamt wenden um dafür zu sorgen,dass Deine Tochter zu Dir/Euch kommt.
Mit 12 Jahren (wenn sich das nicht auch schon geändert hat) kann sie frei entscheiden wo sie leben will und sollte sie es bis dahin immer noch wollen,kann man dann immer noch über einen Umzug nachdenken.
Es ist klar dass es dem Mädchen bei Dir/Euch sehr gut gefällt. Da hat sie massig Aufmerksamkeit und gleich noch von mehreren Personen, was bei der Mutter nicht der Fall ist,sprich die Mutter ist ohne Partner oder !? Das ist nicht einfach und auch dafür sollte man auch Verständnis aufbringen.
Was Denkst Du wird passieren,wenn das Kind erst bei Dir ist und merkt dass es auch bei euch einen Alltag und eventuell mal Zankereien gibt ? Das kommt in den besten Haushalten vor und Kinder in dem Alter bevorzugen es immer da,wo es gerade am Schönsten ist und irgendwann wird sie auch den Alltagstrott bei Euch satt haben. Im schlimmsten Fall will sie dann wieder zur Mutter zurück und das wäre dann ein Hin und her,was ein Kind auch nur schwer verarbeiten kann. Schon mal daran gedacht !?
Hallo... Vorab, es ist leider ( ich bin auch eine Frau/Mutter und kann das sagen ) nicht selten, das eine Mutter überfordert ist und dem Vater die Sorgeaufgabe, das gemeinsame Kind verweigert... Geld eine Rolle spielt, der Mutter das fehlen könnte, aber die Tatsache, sich Überforderung einzugestehen, hat mit dem Stolz der Frau, sich keine Schwäche anmerken zu lassen, enorm viel zutun...! So auf deine Frage aber direkt zu kommen... SPAR dir, weitere Gespräche mit dem Jugendamt, die haben weder die Zeit noch die Lust, sich mit derartigen Sachen zu beschäftigen... Du solltest, wenn du dir wirklich sorgen um dein Kind machst, ein Gespräch mit deiner ex reine Zeitverschwendung ist, gleich morgen einen Anwalt der Familienrecht spezialisiert ist, dabei eine Frau Anwältin immer besser als ein Herr ist, die einfühlsamer und pfiffiger, als Vertretung, Kindeswohl besser einschätzen.. Wenn du viel Einkommen hast, wirst du auf Prozesskostenhilfe schlimmsten Fall nicht anspruch haben, aber dein Kind sicher wert für dich ist. Beschreibe der Anwätin, genau wie hier deine Sorgen und stelle direkt ans Gericht den Antrag auf Kindesaufnahme, Prüfung der Sorgeübernahme, das Jugendamt wird automatisch vom Gericht um Stellung gebeten und wird dich besuchen. du hast gute Chancen, weil dein Kind mitspracherecht hat und vom Gericht angehört wird. Stell sicher, das dein Kind ein zimmer hat und betreut ist wenn du arbeitest. Wenn das nachweisbar ist, dein kind sich selbst überlassen wird, wird die Anhörung durch das Gericht mit deinem Kind den rest von alleine machen, deinen Antrag befürworten. Im Falle des Sieges, dein Antrag bewilligt wird, übernimmt meines Wissens nach, der Staat die Kosten des Verfahrens... Warte nicht weiter, leg los, dein Kind braucht dich wirklic. lg Yleonie1
hallo, bin neu bei Euch, diese Antwort hat mir feuchte Augen gebracht da es mir genau so geht und nun bin ich der Meinung um meine neun jährige Tochter zu kämpfen um ihr ein gutes Leben zu sichern. Danke an Dich und Deiner Aussage
so genau kenne ich mich da leider auch nicht aus. Nur ist es für einen Mann eher schwer, das Kind zu sich zu holen, da muß die Mutter sich schon einiges geleistet haben. Aber wenn es schon in der Schule auffällt, ist das ja auch ein "positives" Zeichen. Ich würde mich an einem Anwalt und vielleicht auch an ein Kinderpsychologen wenden. Denn es wird auch zum Wohl des Kindes geurteilt, und da sie schon 10 Jahre ist, kann sie das auch mitteilen. Ist halt die Gefahr, daß sie sich von ihrer Mutter wieder einlullen läßt, deswegen der Gedanke mit dem Kinderpsychologen
Sowas sollte auch nicht gleich in einer Sitzung passieren, sondern eher "spielerisch" auf den Punkt kommen. Ähnlich wie die Kallwas von Sat.1. Eine Ganztagesschule würde ich in dem Fall eher abraten, da die Gefahr besteht, das sie sich abgeschoben und nicht geliebt vorkommen kann.
Danke für deine Hilfe, genau dass ist die Gefahr mit dem einlullen. Habe schon mit dem Psychologen der Ganztagesschule gesprochen und der hat versucht mit ihr zu reden. Sie hat sofort abgeblockt aus Angst, dass der was zu ihrer Mutter sagt und die wieder sauer ist.