Umgangsrecht bei Jugendlichen - kann der Vater es erzwingen?
mein Mann hat seit über 1 Jahr sehr wenig Kontakt zu seinen beiden Kindern, wobei es in den ersten Monaten keinerlei Anstrengungen von ihm gab, auch während der Ehe war er nie der Super-Vater. Ein Kind ist volljährig, die Tocher fast 15. Beide legen kein Wert auf Kontakt, die Tochter lehnt ihn seit fast 1 Jahr ganz ab, weil der Vater sich ihr gegenüber sehr unfair verhalten hat (Missachtung an Weihnachten, Geburtstag, stattdessen zieht er die Stieftochter vor) Nun auf einmal, wo die Beziehung zu seiner Neuen kriselt oder zumindest die Realität eingezogen ist, erinnert er sich an die Kinder und will über Gericht den Kontakt erzwingen. Kann er das ?
5 Antworten
Vater-Kontakt über das Gericht zu erzwingen ist kein guter Weg. Ihr solltet das privat erledigen. Deine Kinder sind alt genug , um zu wissen was sie möchten. Möchten sie den Vater sehen, dann ermögliche es ihnen, wenn sie es nicht möchten, dann ist es auch genau so gut. Viel Glück und alles Gute !
Danke für das Sternchen und alles, alles Gute ! Liebe Grüsse aus HH, Anna
Versuchen kann er es. Das Gericht wird aber die Kinder nicht zwingen, den Umgang wahrzunehmen, da keines mehr jünger als 14 Jahre ist und die Meinung der Kinder zu respektieren ist. Das Gericht wird allenfals eine Umgangsart, z. B. SMS, Telefon- oder E-Mail-Kontakt anregen, und auf die Eltern-Kind-Beziehung hinweisen, in der Hoffnung, dass sich im Laufe der Zeit wieder eine Beziehung zueinander anbahnt. Ihr seid ja imerhin miteinander verwandt.Wenn`s nicht klappt - dann müssen sich alle mit den Gegebenheiten abfinden.
Nein! Kann er definitiv nicht! Die Kinder sind alt genug um selber zu entscheiden. Wenn sie nicht wollen kann er zum Gericht rennen soviel er möchte.
bei dem volljährigen eh nicht und bei der 15 jährigen ist unwarscheinlich,aber es gibt richter die entscheiden schon mal anders.ab 12 werden die kinder normalerweise vor gericht befragt und meist entscheiden die richter dann nach wunsch der kinder
Kein Gerichtsbeschluss schafft es, das eine 15jährige gege nihren Wunsch zum Umgang zum Vater geht, also wird das auch kein FamGericht beschliessen.
Er wird sich die Tochter gaanz langsam zurückerobern oder ihm geht die Mahrzeit quitt. . .