Exmann zahlt nur 50 euro unterhalt pro Kind. Jugendamt will nicht pfänden auch uvg gibt es nur für das kleinste.was kann ich tun?

7 Antworten

du lässt die ansprüche des jugendamtes auf dich übertragen und beendest vorübergehend die beistandschaft. dazu bekommst du für das kind, welches noch uvg bekommt, eine übertragung und sicherst zu das du die dinge nach dem verfahren zurücküberträgst. dann kannst du einen anwalt involvieren und das verfahren bei gericht eröffnen lassen.

natürlich bekommst du einen beratungsschein und natürlich auch prozesskostenhilfe.

Wenn du einen Titel gegen den Kindsvater hast, nach dem er mehr zahlen müsste, kannst du den im Titel festgelegten Betrag bzw. die Differenz zum tatsächlich gezahlten Beitrag pfänden lassen. Wende dich dazu an die zuständige Rechtsantragsstelle.

Das Jugendamt selbst kann den titulierten Unterhalt nicht vom KV pfänden lassen, da dieser Titel nicht für das JA ausgestellt ist sondern für das Kind - und nur du als gesetzlicher Vertreter eine Pfändung einleiten kannst.

Lediglich den gezahlten Unterhaltsvorschuss kann sich die Behörde vom Kindsvater zurückholen (- ggf. durch Pfändung-) die in Vorleistung gegangen ist.

Na das was Dir geraten wurde, Anwalt nehmen.
Alternativ auch einfach klagen, Du darfst in Deutschland alles anzeigen, wovon Du der Meinung bist, dass es rechtswidrig ist. Ohne Anwalt kostet Dich das auch nichts.

Lkwfahrer1003  11.11.2015, 12:13

Anzeigen kann man nur strafrechtliche Sachen ......hier ist aber das Zivilrecht ....da kann man nur Klage einreichen ......

apophis  11.11.2015, 12:14
@Lkwfahrer1003

Jaaa, anzeigen, Klage einreichen. Falsches Wort gewählt. :)
War ja auch allgemein gehalten und nicht nur auf den Fall beschränkt.

Ich lese da unten, dass ein Vollstreckungstitel vorhanden ist. Wo ist denn dann das Problem? Es gibt bei jedem Amtsgericht eine Rechtsantragsstelle und die hilft Dir einen Vollstreckungsauftrag zu formulieren.

MAMAMDSMLJS 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 12:15

genau ist vorhanden. muss ich dafür die Beistandschaft widerrufen beim Jugendamt?

petrapetra64  12.11.2015, 09:40
@MAMAMDSMLJS

ja, du musst die Sachen rueckuebertragen vom Jugendamt, weil nur entweder oder geht. Aber das kann man machen. habe ich vor einigen Jahren auch mal gemacht, um einen Anwalt zu beauftagen. Ist nur leider auch nicht mehr dabei raus gekommen, als beim Jugendamt. Und danach habe ich die Beistandschaft wieder errichtet.

Ich habe damals auch einen Beratungsschein erhalten, als die Beistandschaft eingestellt war.

Eigentlich muesste bei 1950 netto ja noch etwas mehr zu holen sein, aber manchmal muss man auch froh sein, ueberhaupt was zu kriegen und muss vorsichtig sein, die Quelle nicht durch Forderungen zuzuschuetten.

Wenn er wirklich nicht mehr so viel arbeiten kann (dies zumindest bescheinigt bekommt), und dann weniger Einkommen hat, dann kriegst du gar kein Geld mehr. Und der Unterhaltsvorschuss laeuft ja auch irgendwann aus.

Im Moment kriegst du ja wenigstens etwas mit der Hoffnung auf etwas mehr und auch noch UV, der dir erst mal sicher ist fuer ein Kind.

Ich habe auch 2 vollstreckbare Titel, fuer ein Kind war ich schon sehr froh, ueberhaupt mal 50 Euro im Monat zu kriegen, oft war es gar nichts und fuer das 2. Kind habe ich bis heute noch keinen Euro Unterhalt bekommen und das Jugendamt hat mich gebeten, die Beistandschaft einzustellen, weil es eh nichts bringen wuerde und sie nichts machen koennen.

Da der Unterhalt ein sehr Komplexes Thema ist solltest du dich an einen Anwalt für Familienrecht wenden .........

Es kommt gar nicht darauf an was er netto verdient sondern was sein Bereinigtes Nettoeinkommen ist ......das kannst du nicht wissen .......

aber 50 Euro ist schon wenig  

MAMAMDSMLJS 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 12:23

laut Jugendamt ist die selbsterhaltungsgrenze bei 1080 euro.und davon muss er seine miete etc bezahlen. so wurde es mir erzählt seitens des jugendamts

Lkwfahrer1003  11.11.2015, 12:35
@MAMAMDSMLJS

das ist auch richtig ...dann rechne mal die Unterhalt dazu .....evtl. noch andere Unterhaltsberechtigte Kinder oder Exehefrau .....?

Wenn das JA schon abwinkt ist bei ihm wohl eher nicht mehr zu holen ......

Das ist nämlich der Unterschied zwischen Nettoeinkommen und Bereinigtes Nettoeinkommen......... vieles was da in Abzug kommt ....und danach erst müssen ihm die 1080 bleiben ....

MAMAMDSMLJS 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 13:34
@Lkwfahrer1003

er hat weder eine neue Familie noch andere kinder für die er unterhalt zahlen muss. er ist alleinstehend, keine Exfrau oder sonstiges. mein sprich das Jugendamt wo für uns zuständig ist, räumt ihm viele Möglichkeiten eine ohne mich auch nur zu informieren. von denen weiss ich das er netto 1954 euro verdient. aber man möchte ihm die Möglichkeit geben, seine finanzielle lage in den griff zu bekommen und muss gestaffelt unterhalt bezahlen. also für November 50 euro pro Kind, im Dezember 75 pro Kind und bis märz soll er den vollen unterhalt zahlen. aber ehrlich gesagt wird er im märz mit Sicherheit nur noch soviel arbeiten, dass er gerade mal 1000 verdient und sich von seinem Hausarzt eine Bescheinigung holen, dass er mehr nicht mehr arbeiten kann aufgrund einer z.b. rückenschwäche und den rest wird er schwarz verdienen. ist nur eine Vermutung, aber bei seinem vater war es das gleiche. also kennt er sich sehr gut damit aus!

Lkwfahrer1003  11.11.2015, 15:44
@MAMAMDSMLJS

ah .... so einer ist das .......naja ....... dann wird dir nur übrigbleiben zusammen mit einem RA deine Ansprüche  durchzusetzen......