Muss mir der Vater meines Kinder mitteilen wo er wohnt
Guten Tag Wie bereits in der Überschrift zu lesen ist habe ich das Problem das mir der Vater meiner Tochter nicht sagen will wo er wohnt aber von vorne. Wir leben seit 3 Jahren getrennt und der Vater hat seine Tochter in diesen 3 Jahren einmal besucht und zwar zur Einschulung unserer Tochter ansonsten kommt nichts von ihm er ruft nicht an oder schickt etwas zum Geburtstag, da ich meine Tochter alle 2 Wochen zu seinen Eltern übers Wochenende bringe nutzt er diese Zeit um sie zu sehen oder anzurufen. Zwischenzeitlich versuchte er erst die vaterschaft anzufechten und das alleinige Sorgerecht zu beantragen was beides jeweils vom Jugendamt schon abgeblockt wurde. Nun hat er eine neue Freundinn seit geraumer Zeit und mit dieser auch schon ein Kind und auf einmal will er unsereTochter haben um sie mit zu seiner neuen Famillie zu nehmen ABER er meint er muss mir nicht sagen wo er mit dieser neuen Famillie wohnt weil er diese vor mir verstecken will und er der Meinung ist das er nicht nur ein Umgangsrecht hat (was ja stimmt) sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich weiss das seine neue Famillie in Schwedt wohnt was ca. 200 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist. Ich habe ein Urteil in dem mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Meine Fragen sind nun 1. Hat er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? 2.Muss er mir sagen wo er wohnt? 3.was ist wenn etwas passiert ich muss doch wissen wo meine Tochter ist oder nicht?
Danke im Vorraus M.S.
7 Antworten
Rein rechtlich gesehen muss er dir nicht sagen wo er wohnt, aber menschlich ist das ein Unding! Es zeugt von großer Unreife wenn ein Vater sich so verhält. Lange wird er es sowieso nicht mehr geheim halten können, denn sobald eure Tochter lesen kann wars das ;-) Du kannst auch mal beim Jugendamt nachfragen, die haben die Adressen der Kindsväter. Du hast aber noch mehr Möglichkeiten um ihm sein kindisches Verhalten aufzuzeigen. Du könntest ihm hinterher fahren und schauen wo es hingeht. Die 2te Frage ist ob du den Umgang mal gerichtlich klären lassen möchtest. Spätestens wenn der Anwalt den ersten Brief schreibt kennst du auch seine Anschrift, denn du bekommst eine Kopie von jedem Schriftstück an ihn. Er hat zwar automatisch ein Umgangsrecht, aber wenn ihr euch nicht einig seid könntest du den Umgang erstmal verweigern und er müsste einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht stellen. Das wäre hier sowieso mal angebracht, da der Kontakt ja nur über die Großeltern stattfindet, das ist auch nicht so optimal fürs Kind, es muss ja denken es hat so eine Art Geheimpapa, der die Mama völlig ausschließt, das ist nicht gut für die Entwicklung des Kindes. Wenn er Umgang möchte, (den du ja auch nicht verweigerst) sollte er sich schon benehmen wie ein Erwachsener und keine Spielchen spielen und neue Familienmitglieder geheimhalten. Sag ihm deutlich das du eine Umgangsregelung möchtest mit regelmäßigen Zeiten, Abholung bei dir und ohne Geheimnisse und Streiterein.
Das glaubst du auch nur alleine. Das Kind hat ein Recht zu wissen wo sein Vater wohnt und wenn es nicht volljährig ist kann das Jugendamt sehr wohl der Mutter Adressen rausgeben. Jugendämter fragen die Väter nicht mal ob sie was dagegen haben und wenn eine Beistandschaft besteht werden die Briefe an die Väter sogar in Kopie der Mutter zugesandt MIT ADRESSE!
wir haben der mitarbeiterin vom j-amt damals auf gut deutsch den ar**** aufgerissen (da wir es von anfang an ausdrücklich untersagt hatten), denn die ex meines mannes hatte da ebenfalls NICHTS zu wissen! danach sind wir zum obersten und zack, NICHTS aber auch GARNICHTS hat die ex erfahren was wir untersagt haben! glaube mal nicht das väter so wenig machen könnten! viele lassen es sich einfach gefallen >der fehler!!!!
Wenn du es extra und gerichtlich verbieten lässt mag das so sein, aber das ist in diesem Fall nicht so. Also kann das JA Auskunft geben.
wir haben/mussten nichts gerichtlich durchsetzen! sonst hätten wir das selbstverständlich zusätzlich auch noch gemacht! die ex pestet sich vom aller feinsten und macht immer wieder erneut einen aufstand! sie erfährt nichts seid dem wie beim obersten vom JA waren!
du hast das alleinige sorgerecht und somit auch das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. das bedeutet aber nicht das der vater dir sagen muss wo er sich wärend des umgangs mit eurer tochter aufhält, sondern nur das die kleine bei dir lebt. wärend des umgangs trägt er die alltagssorge. das heißt er trifft alle alltäglichen entscheidungen und dazu gehört eben auch das er mit dem kind nach schwedt, berlin oder nach münchen fahren kann, wenn ihm danach ist. er muss dich darüber nicht informieren.
er hat das umgangsrecht. wo er sich in dieser zeit aufhält, geht dich ganix an. wo er wohnt geht dich nix an. selbst wenn er dir sagt, er wohnt in hannover, wo er sich angeblich aufhält - hat er trotzdem das recht in schwedt zu sein oder wo er wünscht. er hat während seines umgangsrechtes die alleinige alltagssorge und das abr in dem maße das er festlegt wo sich das kind befindet. das wirkliche abr hast du allein, denn es bestimmt nur wo das kind gemeldet ist. mehr nicht.
Wenn du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann bestimmst du auch, wo sich der Kindsvater mit deiner Tochter trifft. Wenn er nicht sagen will, wo er wohnt und meint, darum ein Geheimnis zumachen, dann gibt es eben nur Treffpunkte, die du kennst und bestimmst. LG vom Polarfuchs
die antwort hast du dir ausgedacht oder? absoluter schwachsinn.
Er hat das umgangsrecht und kein aufenthaltsbestimmungsrecht! Er muss dir mitteilen wo er mit deiner Tochter ist ansonsten kannst du es verweigern und sagen er darf sie nicht mitnehmen da du das alleinige Sorgerecht hast könntest du ihn sogar anzeigen wenn er sie einfach mitnimmt wegen Kindesentführung
jugendamt hat gegen den willen des vaters keine daten rauszugeben! es wird seine gründe haben warum "mutter" das nicht wissen soll!