Nach dem Umgang ... Was muss ich der Kindesmutter mitteilen
Hallo Community.
Echt erschreckend, was die Kindesmutter wissen will. Ich habe aller 2 Tage Umgang mit unserer Tochter (2) Kindesmutter hat ABR und Gesundheitsfürsorge (Richterin hat null Ahnung, gegen Vater)
Jetzt ist es so, dass die Kindesmutter ein Umgangsheft (so ein Rotz) mitgibt, indem ich schreibe, wann die Kleine gegessen hat, ob sie Schnupfen, Durchfall, etc. hat.
Ich habe ihr gesagt, dass sie es selber sehen kann, was die Kleine hat, ich teile nicht jeden Furz mit, das ist ja schon Kontrolle. Die KM meinte aber, das Jugendamt hätte auch gemeint, dass ich es müsste. Komisch, dass mir kein Jugendamt darüber was erzählt hat.
Jedenfalls fühle ich mich in meinem Umgangsrecht stark eingeschränkt. Hinzu kommt noch, dass die KM irgendwelchen Blödsinn dem Jugendamt erzählt, dass wir nicht kommunizieren können, um mich schlecht zu machen, damit sie den Rest des Sorgerechts auch noch bekommt.
Die KM leidet auch nachweislich an psychischen Krankheiten und ihre Verhalten interessieren die Richterin aber nicht, auch nicht ihre Stimmungsschwankungen, die mit ihrer Krankheit zusammen hängen, sie meinte nur, 1 Mal im Monat hätte sie das auch. Hier kommt man sich total verarscht vor! Die Sache wird einfach nicht ernst genommen.
Auch dass die Kindesmutter ständige Kontaktdaten von Leuten, wo ich mit der Kleinen übernachte, haben will, macht die Sache auch nicht leichter. Gebe ich ihr keine Daten, verbietet sie es, dass die Kleine nicht mehr bei mir übernachtet oder ich für 2-3 Tage wegfahren kann (die Übernachtung ist NICHT gerichtlich vereinbart) Dann kommt die Aussage, solange die Kleine noch nicht sprechen kann, wird sie nicht bei mir schlafen. Ein Kind mit 2 Jahren, was entwicklungsverzögernd ist, ist ja wohl die Höhe, zumal die Kleine schon öfters bei mir geschlafen hatte.
Meine Frage ist, wie weit darf die KM gehen. Denn es ist so, sage ich ihr nix, rennt sie direkt aufs Jugendamt und das macht die Sache beim Gericht natürlich so schön, dass es aussieht, als kämen wir nicht zurecht.
Worüber muss ich die KM informieren? Denn sie sagt mir auch nix, was bei ihr passiert.
18 Antworten
Lass dich hier nicht eindosen, Kuhmilch! Es liegt erstmal in deinem Ermessen als Vater, ob du dich zum Hampelmann machst (§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes) oder im Sinne deines kindes selbst aktiv Gesundheitsfürsorge betreibst (§ 1687 BGB) Dazu kann natürlich gehören, dass du die selben Fähigkeiten wie die Mutter entwickelst, falls das Kind tatsächlich einer gesundheitlichen Sonderbehandlung bedarf.
Äh, wo bitte steht eigentlich, dass das Kind "entwicklungsverzögert" ist? Und wenn, welche Normen gelten da eigentlich für Kleinkinder? Mein Kind wurde mal wegen einem Schnupfen vom Arzt "tranportunfähig" geschrieben (auch so ein wichtiges Wort). Aber das nur so nebenbei. - Deine Ex wird jedenfalls noch einige lustige Ideen haben. Vergiss dabei nicht dein Kind! Dein Ziel muss immer sein, in 10 Jahren eine gute Beziehung zu deinem Kind aufgebaut zu haben! Das sollte grundsätzlich auch bei Gesprächen beim JA oder Gericht rüberkommen, nicht deine Beziehung zur Ex!
@Kuhmilch, die beiden Daumenhoch- rekordhalter auf dieser Seite bestätigen nur eins: Hier gibt es 90% Exen. Du merkst doch, dass auf deine Aussage "Wenn es was wichtiges gibt, dann teile ich ihr das persönlich mit" überhaupt nicht eingegangen wird! - Trotzdem kommt als Antwort, du sollst doch dem Kind zuliebe "mitarbeiten"und dich ändern. Du Böser du!
Also meine Damen, schönes Kaffekränzchen hier, war mir eine Freude, aber in der Sache rate ich Kuhmilch, sich DEM KIND ZULIEBE nicht zu sehr zum D epp zu machen. Hinter seinem zugegeben etwas aufgeregtem Tonfall steckt nicht nur die Abneigung gegen die Kontrollinstanzen Kindesmutter und Jugendamt, sondern vor allem die Angst, bei diesem unüberschaubaren Chaos sein Kind zu verlieren.
Aber wer fragt schon nach Gefühlen bei jemand, den man mal so richtig schön im Kollektiv steinigen kann, nicht wahr?
Ich kürz das mal ab: Du hast mich durchschaut (außer, dass ich Schluss gemacht hab, nicht sie).
Klasse Antwort. Wenigstens Einer, der weiß, was hier in Deutschland mit dem Kind gespielt wird!
Thx, aber es gibt viele, die das wissen. Leider haben die Vielen nicht alle ein Interesse, etwas zu ändern. Erst, wenn die ganzen vaterlosen Trennungskinder groß sind, werden sich die Auswirkungen zeigen - ähnlich wie bei der Pisa- studie - hach, was haben wir denn DA in der Vergangenheit falsch gemacht?
Das gemeinsame Sorgerecht für uneheliche Kinder wird in Deutschland seit JAHREN von der Frauenlobby blockiert, obwohl es in den Nachbarstaaten erfolgreich praktiziert wird und vom EuGHMR angemahnt wurde.
Die Ungleichbehandlung unehelicher Kinder ist verfassungswidrig und bei 50% geschiedener Ehen und monatlich wechselnder Beziehungen ein Anachronismus sondergleichen.
Was es für Auswirkungen auf die Kinder hat, wenn die Mutter den Vater erfolgreich aus der Erziehung ekelt, weiß ich nicht genau, aber vielleicht heißt es dann offiziell, dass es zu der Zeit besonders viele böse Männer gab? Oder besonders viele unverbesserliche Zicken? Mal sehn.
@Kuhmilch, die beiden Daumenhoch- rekordhalter auf dieser Seite bestätigen nur eins: Hier gibt es 90% Exen. Du merkst doch, dass auf deine Aussage "Wenn es was wichtiges gibt, dann teile ich ihr das persönlich mit" überhaupt nicht eingegangen wird! - Trotzdem kommt als Antwort, du sollst doch dem Kind zuliebe "mitarbeiten"und dich ändern. Du Böser du!>
OHNE WORTE!!!!!
Und jetzt? Zu viele Buchstaben oder was?
Also dass du ihr schon mündlich nicht sagen willst, ob das Kind krank ist, belegt eigentlich ihre Einschätzung, dass mit dir nicht zu reden ist. Nun hat sie es schriftlich angefordert und du weigerst dich wieder. Wie soll sie die Gesundheitsfürsorge wahrnehmen, wenn sie nicht weiß, ob das Kind in der Zeit bei dir Symptome hat? Schriftlich auch noch zu verweigern wird wohl zur vollständigen Entziehung des Sorgerechtes führen.
Auch das Übernachten bei anderen Leuten zeigt eigentlich nur ihre Sorge. Würden das ungeeignete Menschen sein (Alkoholiker, Leute mit Drogenerfahrung, Wohnräume die gefährlich sind (offene Kabel, Medikamente frei zugänglich), Pädophile,...) wäre das Kind in Gefahr. Dennoch hast du ein bischen Recht, die Mutter wird dir ja sicher auch keine Auskunft darüber geben, wo das Kind in der Zeit ist, wo es bei ihr lebt. Und auch da könnte es ungeeignete Kontakte geben.
Zum Wohl des Kindes rate ich aber DRINGEND zu einer Zusammenarbeit!
Ja, schon richtig, aber... Pädophilie?? Warum nicht schwarze Messen, Menschenopfer, Kannibalismus?
Im Umgangstagebuch würde dann stehen: "Deine Tochter hat gestern abend einen menschlichen Mittelfinger mit Knäckebrot und Pfefferminztee gegessen...."
Wenn es nach dir ginge, müssten alle Eltern ihre Erziehungstagebücher bei der Ethikkommision abgeben, oder was? Gibt`s auch noch so was wie Vertrauen und Instinkt oder müssen wir schon schlotternd vor Angst durch die Welt gehen??
Ich glaube, da sie das ABR hat, musst du ihr mitteilen, wann du wo mit der Kleinen übernachtest, wo du mit ihr hingehst usw Da die kleine auch noch Entwicklungsverzögert ist, ist es - für mich- nachvollziehbar, das sie möglichst viel erfahren will, von dem, was die Lütte so erlebt hat. Klar, das man dann, wenn man sie nach Hause bringt eben sagen kann:" Du, sie hat sich einen leichten Schnupfen eingefangen, hatte aber kein Fieber."
Du sagst, die Kindesmutter macht Dich beim Jugendamt schlecht, dann beuge doch vor und gehe selber einmal hin, bitte um ein Jugendamtmoderiertes Gespräch mit der Kindesmutter. Sei präsent und dabei vor allem eins: Ruhig und besonnen, sachlich. Schließlich geht es um Eure Tochter und nicht darum, das Ihr euch möglichst gut eins beibringen könnt. Du klingst wahnsinnig verletzt und in Deiner Eitelkeit gekränkt....stelle das ganz hintenan!
Falsch! Umgangsrecht hat nix mit ABR zu tun! Was ich im Umgang machen, haben schon mehrere hier gegeben, darf der Mutter egal sein.
Jugendamt selber hingehen? Voreingenommen, kennt man doch schon :-)
Auf mich wirkst du gerade regelrecht verunsichert und darum wild um dich beissend.
Da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, geht es sie sehr wohl etwas an, wo Du mit Eurem Kind hingehst, wo Euer Kind übernachtet, kurz: Wo es sich aufhält.
Wenn du das Gefühl hast, der oder die MA des Jugendamtes seien voreingenommen, dann wende Dich an einen Vorgesetzten und verlange einen anderen MA. Zeige, das Du bereit bist mitzuwirken, das Dir das Wohl Deines Kindes am Herzen liegt.
Ich denke allerdings, das Du Dich da ganz gewaltig an die Kandarre nehmen solltest- und hier wiederhole ich mich- und Deine Befindlichkeiten ganz nach hinten stellen.
Das ist Fakt genauso, wie diese Voreingenommenheit nur uns Vätern auffällt.
Trotzdem hinzugehen ist aber keine schlechte Idee. Einfach nur um zu zeigen, dass Du ein verantwortungsbewußter Kerl bist, dem die Erziehung seiner Kleinen am Herzen liegt. Wenn nur die Mutter hinlatscht, kennen die nur deren Version und das wird mit der Zeit nicht besser... Glaub mir...
Wir hatten das beim Gericht mit dem Jugendamt. Da hieß es auf einmal, dass ich überbesorgt wäre, da ich auf dem JA erscheine. Sie verdrehen es gerne so, wie sie es haben möchten, Hauptsache, der Vater hat nur Pflichten.
Naja lieber einen "Überbesorgten" Eindruck machen als gar keinen. Wenn Du ihr das Feld überläßt, wird sie Deine Position stetig untergraben. Egal jetzt mal ob sie das in böser Absicht macht oder nicht.
Und wenn Du von der KM dieselben Auskünfte verlangst, wie sie von Dir, dann glaube ich kaum, dass man Dich mit dem Argument "überbesorgt" abschmettern kann. Denn dann wäre ja die KM ebenfalls "überbesorgt".
Wie gesagt, die Überbesorgtheit war der Grund, mir die Ges. fürsorge zu entziehen, da KM keine oder falsche Auskünfte erteilte, was mit dem Kind war/ist.
"Überbesorgtheit" ein Grund die Gesamtfürsorge zu entziehen?!?! Ja, da leidet der Glaube an die Unvoreingenommenheit der Muttis beim JA/Gericht ein wenig. Zumal die KM ja ein wenig "Überbesorgtheit praktizieren darf.
Da bleibt mir nur der blöde Spruch: Lass Dich nicht unterkriegen! Du hast ja Deine Kleine öfters mal - gibt ihr soviel Liebe wie Du kannst. Die Zeit ist so schnell vorbei...
Naja da irrst Du Dich ein wenig.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet eigentlich, dass keiner der beiden (aufenthaltsbestimmungsberechtigten) Eltern berechtigt ist, dass Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils dauerhaft an einen neuen Wohnort zu verbringen.
Also wenn er mit dem Kind umziehen will, dann darf er das nicht ohne Zustimmung der Mutter - und das ist deswegen so, damit kein Elternteil das gemeinsame Kind dem anderen dauerhaft entziehen kann. Das kam leider oft genug vor, so dass dieses Gesetz notwendig wurde.
Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt den Wohnort des Kindes. Das hat mit dem Umgang und der Übernachtung bei Freunden nichts zu tun.
Beim Jugendamt kann man sich nicht so einfach einen neuen Sachbearbeiter wünschen.
Die Sachbeabeiter sind Vätern gegenüber nicht voreigenommen. Es gibt allerdings Väter, die arbeiten daran.
Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt den Wohnort des Kindes. Das hat mit dem Umgang und der Übernachtung bei Freunden nichts zu tun.
Beim Jugendamt kann man sich nicht so einfach einen neuen Sachbearbeiter wünschen.
Die Sachbeabeiter sind Vätern gegenüber nicht voreigenommen. Es gibt allerdings Väter, die arbeiten daran.
Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt den Wohnort des Kindes. Das hat mit dem Umgang und der Übernachtung bei Freunden nichts zu tun.
Beim Jugendamt kann man sich nicht so einfach einen neuen Sachbearbeiter wünschen.
Die Sachbeabeiter sind Vätern gegenüber nicht voreigenommen. Es gibt allerdings Väter, die arbeiten daran.
Tut mir leid, das glaube ich Dir so nicht.
Dagegen spricht schon, dass Du nicht mal normal um Dein Kind besorgt bist und Mitteilungen über Schnupfen und Durchfall für lächerlich hältst.
@Menuett: Mag durchaus sein, das ich mich irre, jedoch sagen mir die verschiedensten Erfahrungen in der eigenen Familie und auch im engsten Freundeskreis anderes.
Aber, wie gesagt, es mag durchaus sein, das ich mich irre :)
@Menuett,
http://www.trennungsfaq.de/jugendamt.html
"Eine echte Aufsichtsbehörde gibt es nicht, Qualitätssicherung im Jugendamt gibt es nicht, einheitliche und transparente Standards für Sachbearbeiterinnen und ihre Verfahrensweisen gibt es nicht.
In Jugendämtern bilden Frauen die grosse Mehrheit, was das Verständnis von Väterproblemen nicht gerade fördert.
Einige Jugendamtsleiterinnen engagieren sich sogar als aktive Radikalfeministinnen in entsprechenden Organisationen, was nicht als Hindernis für ihre amtliche Tätigkeit gesehen wird.
Es gibt auch Jugendamtsmitarbeiter, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen - reine Glückssache."
Was ist "normal besorgt"? Merkst du eigentlich noch, was du für einen Nonsense von dir gibst? ... Ruf doch bite sofort an, wenn dein Kind AA gemacht hat und beschreib mir die Konsistenz und Farbe, ja?! Weisste, ich hab nämlich die Hauptgesamtoberfürsorge für DEIN Kind.
Diese Frage ist viel zu wichtig und komplex für so ein Forum. Wende dich an einen Familienanwalt. Als Mutter wäre ich allerdings auch dagegen, wenn das Kind nicht bei dir übernachtet, sondern ständig an unterschiedlichen Orten. Alles Gute!
Wo das Kind sich während des Umgangs aufhält, bestimmt der Vater. Völlig uninteressant, was die Mutter da will.
Schieße doch gleichermaßen zurück und verlange auch so ein Umgangsheft von der KM. :-)
dass man hier seine meinung mit irgendwelchen fantasien über die hier anwesenden schmücken darf, wusste ich nicht, nehme das angebot aber gerne an, um dir mitzuteilen, dass man deinem geschreibsel den frust, von der ex den wind geschossen worden zu sein, deutlich anmerkt. dein vernunft und verstand sind dabei auf der strecke geblieben. den rauchenden märtyrer kann man fast schon riechen. kein wunder, dass sich deine ex getrennt hat. wahrscheinlich machst du bei jeder kleinigkeit (kleinigkeit beim einkaufen vergessen, teller kaputt gegangen...) ein ähnliches drama. aber ich sag´s doch: männer können auch emotinal sein.