Ex-Frau "siegt" mit Lügen vor Gericht?
Folgendes Problem: Meine Ex-Frau und ich haben ein gemeinsames Kind, wir haben uns getrennt weil sie psychisch extrem labil ist, bzw krank ist und Sie sich nicht helfen lassen wollte. Das Kind wollte sie aber nie... und hat auch nie anstalten gemacht es zu sehen etc. Plötzlich, als sie mitbekommen hat, dass ich eine neue Frau an meiner seite habe, kam der Antrag auf Umgangsrecht mit zig- Anschuldigungen und Lügen gegenüber mir. Es wurde behauptet von ihr, dass ich den kleinen vor ihr versteckt habe, bzw war sie öfters angeblich bei mir zuhause und hat nur meine eltern angetroffen die den kleinen vor ihr (auf meine Anweisung) versteckt haben. Sie war angeblich zig- mal da und wollte das Kind sehen - Was aber erstunken und erlogen ist.
Nachdem ich zum Verfahrensbeistand und bei dem Jugendamt war, hieß es dass sie überhaupt keine chance auf umgang hat, wenn dann nur begleitet bei speziellen Einrichtungen des Jugendamts. Als sie dass dann auch hörte, wurde plötzlich der antrag zurückgezogen und das verfahren eingestellt... dann hatte ich ein paar wochen ruhe und plötzlich kam ein neuer Antrag, mit der Bergründung dass sie den ersten Antrag nur zurückgenommen hat, weil wir uns angeblich aussergerichtlich geeinigt haben und ich mich darauf an diese Vereinbarung nicht gehalten habe und wieder das Kind versteckt habe - was aber auch wieder gelogen ist.
Wir hatten NIE kontakt seit der Trennung, weder telefonisch, noch persönlich und das über 9 Monate lang hinweg... Der Verfahrensbeistand hat mir daraufhin empfohlen (weil immer klarer wurde das sie lügt) das alleinige sorgerecht zu beantragen was ich auch tat. Der Anhörungstermin dazu steht bald. HEUTE hatten wir aber den Termin zu dem Umgangsthema - und zack - sie darf ihn jede woche sehen für 2 stunden, bei diesen speziellen EInrichtungen (also begleiteter Umgang) AAABER.. vor gericht wurde heute NICHTS anderes besprochen. Die Verhandlung war insgesamt vielleicht nur 10 min lang. Es wurde weder das Thema angesprochen dass sie lügt, noch dass sie eine gefährdung für das Kind ist (sie hat Antidepressiva aufgeschrieben bekommen die sie nicht nimmt und ist extrem aggressiv). Es wurde einfach mirnichts, dirnichts so entschieden OHNE das ich was dazu sagen konnte, bzw beweisen konnte dass sie eine lügnerin ist. JETZT MEINE FRAGE: kann ich nachträglich beweisen dass was mit ihr nicht Stimmt bzw dass sie das nur aus Rache macht weil ich eine neue habe und es ihr gar nicht ums Kind geht? und den Umgang weiter einschränken? (vielleicht nur alle 2-3 Wochen) und kann ich, wenn ich das alleinige sorgerecht habe ihr den Umgang entziehen?? Bitte leute hilft mir, verzweifelter Vater der nicht mehr weiter weiß hier... LG
3 Antworten
Sorry, aber selbst wenn alles stimmt, was Du schreibst - Deine Ex hat ein gesetzliches Recht auf Umgang.
Punkt.
Depressionen und alles was Du da geschrieben hast, sind kein Grund ihr den Umgang vorzuenthalten.
Sie bekommt begleiteten Umgang - was willst du mehr?
Wie der Verfahrensbeistand und das Jugendamt Dir sagen konnten, dass sie keinen Umgang bekommt - das ist mir ein Rätsel. Du wirst aller Wahrscheinlichkeit nach auch keine alleinige Sorge erhalten. Das ist absolut unwahrscheinlich.
Dafür hätte sie das Kind mißhandeln oder mißbrauchen müssen.
Finde Dich damit ab - die Mutter ist eine wichtige Person im Leben Deines Kindes.
Wenn du gegen sie arbeitest - dann schadest Du Deinem Kind.
Wenn der Richter zum Schluss kommt, dass Du bindungsintolerant bist, dann steht sogar Dein gemeinsames Sorgerecht zur Debatte.
Wieso hast du mit so einer Frau ein Kind bekommen?
entschieden wurde heute nur, dass umgangsrecht zwischen mutter und kind. 2 stunden jede woche sind nicht viel. der umgang wird betreut und das sollte dich beruhigen. du solltest dich punktgenau daran halten und der dinge harren die aus dem umgang erwachsen. es ist das recht des kindes, umgang mit beiden eltern zu haben.
darum solltest du den umgang gewähren u. es tunlichst vermeiden, über psychische krankheiten zu reden vor gericht, wenn du kein psychiater oder psychologe bist. also nur küchendiagnosen erstellst. du wirfst damit ein schlechtes licht auf dich selbst. weiterhin solltest du vermeiden mit der mutter zu streiten. ein kurzes, das enspricht nicht den tatsachen oder ich habe mehrfach versucht die mutter dazu zu bringen mit dem kind umgang zu haben hätte völlig gericht. ein: zu keiner zeit ist die mutter in meiner anwesenheit bei uns aufgetaucht, noch bei meinen eltern. ganz wichtig wäre gewesen zu erklären, dass du es begrüßt, dass die km nun umgang wahrnehmen möchte um ihr kind kennen zu lernen....vergiss die sache, dass sie auf rache aus ist. das bringt dich nicht weiter. sie es als chance für das kind, kontakt zu seiner mutter aufzubauen. auch psychisch kranke haben kinder u. die meisten ziehen auch unter umständen allein ihre kinder auf. selbst mit antidepressiva.
der antrag auf alleiniges sorgerecht, sollte durch dich zurück gezogen werden. der bringt dir nichts, als unter umständen ein urteil welches dich aus den füßen ziehen könnte. wenn die mutter einen richtigen anwalt zur stelle hat, könnte es auch bei alleinigem sorgerecht für sie enden und das kind lebt bei ihr. zieh den antrag auf alleiniges sorgerecht zurück, erkläre das es derzeit keine begründung mehr dazu gibt. den antrag wirst du verlieren, denn du nennst keinen einzigen grund für alleiniges sorgerecht. weder verprügelt die mutter ihr kind, noch hat sie es massiv bedroht.
mach dich nicht weiter angreifbar und ignoriere die ganzen angriffe der km. begrenz den kontakt auf die umgangskontakte und geh die geschichte schritt für schritt an.
das könnte gefährlich werden, indem die andere seite alles gewinnt. dazu müssten beweise vorgetragen werden die unabänderlich sind und ein gutachten ins haus geholt werden. bis dahin könnte die mutter das kind ja erstmal bei sich haben - habe richter so entscheiden sehen, pferde auch bekanntlich schon...vor der apotheke.
es wurde nur entschieden, das sie umgang bekommt. das ist ihr gutes recht. . dieser findet in begleitung statt. das dient auch dazu um festzustellen ob sie den umgang auch ohne begleitung haben kann. das sollte immer der normalfall sein.
ob sie eine gefahr für das kind darstellt musst du beweisen.
der antrag sollte auf jeden fall so bageändert werden das da beantragt wird das gemeinsame sorgerecht zu vereinbaren. das aufenthaltsbestimmungsrecht sollte alleine beantragt werden und die gesundheitssorge ebenfalls.
das kann dann so begründet werden das man den verdacht habe das die kindesmutter ihre krankheit ignoriert und das beim kind dann auch machen könnte. dabei beitet man dann gleich an die kindesmutter natürlich über arztbesuche und ähnliches immer per mail zu informieren.