Gibt es ein Gesetz, das ein Fahrweg bei Umgangsrecht geteilt werden muss (Aufenthaltsbestimmungsrecht)?
Hallo, mein Freund hat aus erster Ehe eine Tochter. Seine Frau bekam vor 7 Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, da mein Freund zu mir 300 Km entfernt umzog. Er teilt sich mit seiner Ex-Frau den Ferien-Umgang und alle 2 Wochenenden bekommt er die Kleine. Er holt seine Tochter zuhause ab und bringt sie auch wieder heim. Also immer 300 Km hin und wieder zurück. Soweit so gut. Da es nun momentan an Geld fehlt, hat er überlegt, die Kleine nur noch alle 3 Wochen zu holen und in den Ferien. Nun sagte mir eine Arbeitskollegin, das sich seit damals Einiges geändert hat. Mittlerweile müsste die Fahrstrecke zwischen den getrennten Eltern hälftig geteilt werden. Also müsste sie ihm 150 Km entgegenkommen und mein Freund müsste auch nur 150 Km ihr entgegen fahren, anstatt die ganzen 300 Km alleine zu tragen. Das würde die ganze Sache natürlich zum Positiven ändern. Leider habe ich nur die älteren Regelungen gefunden. Nun an Euch: Kann mir Jemand bestätigen, das sich das zwischenzeitlich tatsächlich geändert hat und der andere Partner mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, sein Kind auf halber Wegstrecke entgegen bringen muss ? Ein Link zu diesem Gestz wäre prima ! Danke !
8 Antworten
Die Aussage deiner Kollegin entspringt nur einem Wunschdenken.
Alle Kosten des Umgangs - also auch die Fahrtkosten - muss der umgangsberechtigte Elternteil allein zahlen.
Nur, wenn der betreuende Elternteil mit dem Kind soweit weggezogen wäre, dass dem umgangsberechtigten Elternteil dadurch sein Umgang erheblich erschwert würde, könnte ggf. eine Beteiligung an den Fahrtkosten eingefordert/ -gerklagt werden...
Hat aber - wie hier - der umgangsberechtigte Elternteil die weite Entfernung selbst hervorgerufen, muss er auch die dadurch ggf. höheren Kosten allein tragen.
nein diesen anspruch gibts nicht gesetzlich. der umgang hat mit dem abr überhaupt nichts zu tun. dein freund hat die 300 km distanz doch selbst geschaffen, dann weiß er doch auch vorher wie er die umgänge gestaltet. der umgangsberechtigte holt und bringt die kinder und trägt die kosten des umgangs. wie er das macht ist seine sache.
was deine arbeitskollegin da erzählt ist grober unfung. es gibt regelungen gerichtlich wo eltern auferlegt wird die strecken zu teilen, wäre hier der fall, wenn die mutter die strecke geschaffen hätte und mit den kindern verzogen wäre und den umgang unnötig erschweren würde. hat sie aber nicht, dass hat nun mal der kv getan. warum also sollte man die mutter bestrafen, wenn dein freund der meinung ist erstmal 300 km zwischen sich und die kinder zu bringen? warum sollte sie kosten tragen, obwohl es sein problem und seine schuld ist. wer hat ihn gezwungen 300 km weiter weg zu ziehen.
statt hier irgendwelche umgangseinschränkungen zu machen, sollte er darüber nachdenken zum wohle des kindes zu handeln und nicht dagegen. was kann er also tun um die distanz zu verringern? richtig - wieder näher ans kind ranziehen oder die distanz komplett überwinden...was ist also wichtiger? das kind oder irgendwelche überlegungen über gelder die es kostet das kind zu sich zu holen?
zusammengefasst: er trägt die kosten des umgangs alleine. er muss das kind holen und bringen. eine teilung der fahrten wirds nicht geben, da er die distanz selbst verschuldet hat.
Auch wenn die Kindesmutter die Entfernung verursacht hat, muss der Kindesvater dass Kind holen und bringen, die Kosten dafür hat er auch zu tragen. Ich hab das gerade alles durch, ich hole und bringe meine Tochter am Wochenende gesammt 800 km. Das Gericht hat es so entschieden, deweiteren nur noch alle 3 Wochen, weil das Gericht findet das meine Tochter Sonst Zuviel im Auto sitzt. Es wurde auch schon angemerkt das ich meine Tochter nur noch in den Ferien holen sollte, wenn die Schule dieses Jahr beginnt. Dem Umzug konnte ich ebenfalls nicht verhindern, das ist nämlich ganz einfach wenn man dem Umzug nicht zustimmt, wird einem das aufenthaltsbestimmungrecht einfach entzogen, so einfach ist es oder war es zumindest in meinen Fall. Die Kindesmutter ist mit allem durchgekommen, völlig egal was meine Tochter möchte und ob ich auch das Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
Die Umgangskosten hat immer noch der Kindsvater zu tragen. Insbesondere, wenn es wie in eurem Fall der Vater war, der die Entfernung verursacht hat mit seinem Umzug. Ist es umgekehrt, wenn die Mutter umgezogen ist und selbst über gutes Einkommen verfügt, da kann man ggf. eine hälftige Beteiligung fordern.Halbe Strecke entgegenbringen kann man aber nie verlangen, denn das kostet ja neben Geld auch noch Zeit.
Ich habe das früher allerdings freiwillig öfter gemacht und bin entgegen gefahren. War aber nicht so oft, dass er sein Kind holen wollte und irgendwann hat sich das ganz erledigt. Von daher meine Hochachtung, dass ein Vater bei dieser Entfernung nach 7 Jahren immer noch regelmäßig sieht. Oft ist das nicht so.
Was sich geändert hat, wenn jemand H4 bekommt dann kann er ggf. Kosten für Umgang beantragen.
Wenn die Mutter mitspielt, solltet ihr das ganze kostengünstiger handhaben, und zwar, in den nächsten 2 Monaten sind ja häufig 3 oder 4 Tage Wochenenden, da kann das Kind doch geholt werden, da lohnt es sich und dafür fallen andere Wochenenden weg. Und in den Ferien vielleicht noch eine Woche länger und dafür zwei Wochenenden weg. Wenn man das so plant, dann spart man viele Fahrten. Und je älter das Kind wird, umso besser klappt das mit etwas längeren Pausen.
Leider hast du nicht angegeben, wie alt das Kind derzeit ist. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass das Kind z.B. den Weg mit dem Bus oder Zug alleine zurück legt, wenn es zum Bahnhof gebracht und geholt wird, je nach Alter halt und Umsteigenotwendigkeiten. Das kann auch günstiger sein.
da gibt es keine neuen regelungen. der umgangsberechtigte hat alle kosten des umgangs zu tragen