Umgangsrecht Vater bei 1 Jahr alter Tochter
Mein Freund (19) hat ein uneheliches Kind mit seiner Exfrundin ( 18 ). Die Kleine ist jetzt gerade 1 Jahre alt geworden und er darf sie nicht sehn. Die Eltern des Mädchens geben ihm alleine die Schuld an der Schwangerschaft der Tochter und verbieten deshalb den Umgang. Alles ein wenig verwirrt. Nun möchte er aber sein Kind sehn, sich kümmern. Dem Jugendamt sich die Hände gebunden, meint der Sachbearbeiter der Beiden. Und wenn man es übers Familiengericht klären würde, könnte er die Kleine auch nicht direkt sehn. Wisst ihr vielleicht eine Lösung oder Möglichkeit wie er an sein Kind dran kommen kann ? Danke schon mal im Vorraus.
lG Julia
12 Antworten
Der Vater hat ein gesetzliche verbrieftes Umgangsrecht mit seinem Kind. Es ist dafür völlig unerheblich, ob er auch das Sorgerecht hat.
Das Jugendamt kann da in der Tat nichts machen, das stimmt schon. Die können nur Empfehlungen aussprechen, aber keine Anweisungen erteilen. Das kann nur das Familiengericht. Ich würde dringend empfehlen, hier einen Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangs zu stellen. Dafür braucht man nicht einmal einen Rechtsanwalt. Dann bestimmt das Gericht, wie, wo und wann er sein Kind sehen kann. Und das geht in der Regel recht zügig, wenn das Gericht erst einmal entschieden hat. Wenn der Umgang dann verweigert wird, kann das Gericht Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängen.
Das Sorgerecht fürs Kind wurde gerade vom Jugendamt auf die Kindsmutter übertragen, da sie 18 geworden ist. Durch einen Vaterschaftstest wurde nachgewiesen das er der leibliche Vater ist, und auch eingetragen.
will er denn das gemeinsame sorgerecht haben? will er umgangsrecht? wenn er beim jugendamt und mit deren vermittlung bei der km nix erreicht,dann muss er umgang einklagen. wenn er mit sorgerecht bei ihr nix erreicht, dann muss er auch das auf dem klageweg beantragen beim familiengericht. was hat er denn im ersten lebensjahr des kindes gemacht?
klagt auf umgangsrecht... dauert zwar länger aber so wird es wenigstens was!!! und wenn anfangs noch begeleitene umgangstreffen statt finden sollen und dein freund die ex aber nicht dabei haben will dann soll er das auch unverzüglich äußern... euch kann und sollte dann eine andere begleitperson gestellt werden...!!!
Haben die "Ex-Schwiegereltern" das Sorgerecht? Dann können sie natürlich über den Umgang mit dem Kind wachen. Dass man dem Vater das Zusammensein mit der Tochter verbieten kann, ist mir neu. Das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu kennen und zu erleben. Wenn der Vater dem Kind gegenüber sich schlecht verhält, dann kann man darüber streiten, ob er es sehen soll. Aber das ist hier doch gar nicht der Fall. Macht mehr Druck beim Jugendamt!
sie können über garnix wachen. sie haben nicht mal das recht zu wachen. der vater hat das recht allein zeit mit seinem kind zu verbringen: 2-3 tage in der woche für 3-5 stunden, alle zwei wochen das wochenende, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. die exschwiegers haben da garnix bei zu suchen.
1.Die Großeltern haben in dem Fall gar nichts zu sagen, außer sie haben das alleinige Sorgerecht für ihr Enkelkind. 2. Wer hat das Sorgerecht? Das wird ja spätestens nach der Geburt geklärt. 3. Hat der Vater das Sorgerecht ausgeklammert, kann er versuchen ein Umgangsrecht zu erstreiten