Wann verjährt eine Dienstleistung?
Mein Beispiel: Im Jahr 2011 habe ich freiberuflich für einen Kunden gearbeitet, diese Dienstleistung aber noch nicht in Rechnung gestellt. Bis wann muss diese 2011 erbrachte Leistung spätestens abgerechnet werden?
Meine Frage: Gib es für die Rechnungsstellung einer Dienstleistung Verjährungsfristen? Ich meine hier nicht die Verjährungsfristen für Rechnungen. Diese sind mir bekannt.
2 Antworten
Hallo, also mir sind keine gesetzlich geregelten Verjährungsfristen von Dienstleistungen bekannt...!?!? Die Verjährungsfristen von Rechnungen aufzuzählen bringt uns hier nicht weiter, die findest du überall, das ist kein Ding.... Es kommt in der Praxis sicher nur sehr selten bis gar nicht vor, dass jemand seine Dienstleistung nicht in Rechnung stellen will! Ich denke, dass es hierbei auch entscheidend sein wird, ob dein Vertragspartner auch selbstständig tätig ist oder ob er vor dem Gesetz als "Endverbraucher" (Privatmann) gilt ! Privatpersonen sind weitesgehend geschützt, da laufen die Fristen (sofern es sie denn gibt) sicher viel schneller ab ! Bei Mietern fällt mir so ein Beispiel ein, der Vermieter muss glaub ich innerhalb von 12 Monaten nach einem Jahresabschluss die Nebenkostenabrechnung auf die Reihe kriegen, sonst ist das gegessen , später kann er nichts mehr geltend machen ... Ob die Antwort jetzt viel hilft, weiss ich auch nicht , aber mehr weiss ich dazu nicht...
Verjährungsfristen:
Der Zeitpunkt an dem die Verjährung eintritt kann gesetzlich oder vertraglich bestimmt sein.
Die meisten zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nach der "regelmäßigen Verjährung" nach § 195 BGB. -> Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 BGB
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
aber mal ehrlich, wenn du selbstständig tätig sein willst, solltest du dich mal mit den dafür relevanten Gesetzen auseinandersetzen - oder wenigstens lernen die Sachen zu googeln!
Ergänzend:
Du müßtest bis zum 31.12.2014 Deine Forderung geltend machen. Eine Rechnung u.ä. reicht allerdings dafür nicht aus, um die Forderung vor der Verjährung abzusichern. Das müsstest Du schon gerichtsfest machen :-)
Ansonsten hat koch234 schlichtweg recht. Das hat man als Selbständiger zu wissen!