Freiberufler Grafik – Wann zzgl. MwSt und wann rein netto?
Situation:
ein (nebenbei) freiberuflicher Grafiker (hauptberuflich angestellt), der seine Rechnungen netto ausstellt (Kleinunternehmerregelung §19 UStG) bekommt einen Auftrag. Dabei fallen Ausgaben wie z. B. der Druck an. Wie werden diese Kosten gegenüber dem Kunden ausgewiesen – brutto oder netto? Die ganze Rechnung am Ende dann ja netto – aber einzelne Druckkosten z.B. im Angebot?
3 Antworten
Als Kleinunternehmer schreibst du Rechnungen immer ohne Ausweis von USt, egal welche Kosten entstanden sind. Weist du Ut aus, musst du diese auch an das finanzamt abführen und bist dann kein Kleinunternehmer.
Super, vielen Dank dafür!
Die einfachste Lösung wäre, die Rechnung für den Druck gleich vom Kunden zahlen zu lassen. Damit sparst du dir auch das Vorstrecken der Summe.
Der Kunde bekommt eine Rechnung in der alles drei aufgelistet ist.
Netto, Mwst. und Brutto = Endbetrag.
Auch ein Angebot wird so aufgelistet.
Und wenn man vorab ein Angebot nur für den Druck zusenden möchte?