Mediengestalter: Rechnung schreiben als Privatperson?

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Natürlich kannst Du als Privater für Deine Leistung als Gestalter eine Rechnung stellen, natürlich ohne Mehrwertsteuer.

Wenn Deine Kundin eine Rechnung aus einer Hand haben möchte, kannst Du die Druckkosten der Druckerei nur mit dem Bruttobetrag, d.h. incl. MwSt weitergeben.

Deshalb ist es sinnvoller, Du reichst die Druckereirechnung durch, damit Deine Kundin die Vorsteuer geltend machen kann.

maccvissel  25.08.2015, 20:59

Ergänzung: die Rechnung der Druckerei muß auf den Namen Deiner Kundin ausgestellt werden.

Es spielt allerdings keine Rolle, wie sie bezahlt: wenn Du für sie die Druckereikosten verauslagst, zahlt sie an Dich in einem Rutsch die Druckereirechnung plus Deine eigene Rechnung für Deine Leistungen.

Hat das Finanzamt irgendwelche Grenzen?

Und genau dort würde ich nachfragen wenn Du es 100% genau wissen möchtest, hier ist es immer eher ein Ratespiel.

Hol Dir eine Steuernummer! Ohne darfst Du keine Rechnung ausstellen.

Dein Sachbearbeiter beim Finanzamt erklärt Dir alles was Du wissen musst.

Du kannst bei der Druckerei auch die Adresse der Freundin als Rechnugsadresse hinterlegen. Wenn ihr das recht ist.

hoermirzu  25.08.2015, 20:53

WithoutName will aber für seine Arbeit Geld haben, das bekommt er nicht von der Druckerei.