Kann ich für eine Design-Dienstleistung eine private Rechnung stellen?
Ich habe für einen Bekannten einmalig Arbeiten (Grafiken für Events) angefertigt. Dafür würde er mich gerne bezahlen und möchte eine Rechnung von mir haben (unter 250€)...
Ich bin nicht freiberuflich oder gewerblich gemeldet - habe zur Zeit auch nicht vor dies zu ändern. Kann ich für diese Tätigkeit einmalig eine private Rechnung ausstellen?
2 Antworten
Hallo Marius,
ja, das ist kein Problem. Deine Privatrechnung muss folgends beinhalten:
- Dein Name und deine Adresse
- Name und Adresse des Käufers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Leistungsdatum
- Angaben zum Produkt / zur Leistung
- Preis
- Hinweis auf den privaten Verkauf
Wichtig ist, dass du in deiner Privatrechnung keine Umsatzsteuer ausweisen darfst!
VG Andrea
Debitoor
Dürfte kein Problem sein - noch weniger, wenn man es Quittung nennen würde.