Ärgerliche Rechnung der IHK für Selbstständige
Heute habe ich mich über eine Rechnung der IHK total aufgeregt! Ich habe nie eine Dienstleistung der IHK in Anspruch genommen, aber als Selbstständiger wird man in diesem Verein zwangsverpflichtet. Na ja....also zurück zu den Fakten: Die Rechnung weist jährliche Grundbeiträge aus, die bis in das Jahr 2007 zurückgehen. Gibt es hier keine Verjährungsfrist für nicht gestellte Beiträge, die 3 - oder 4 Jahre zurückliegen (immerhin haben wir jetzt 2011)?
5 Antworten
Ich kenne das Thema, aber soweit mir bekannst ist gibt es hier keine Verjährungsfrist bzw. ich gehe mal von 10 Jahren Verjährungsfrist aus. Ich musste nach einer Steuerprüfung die 7 Jahre zurückreichte, auch alle IHK Beiträge entsprechend angepasst nachzahlen...
Die IHK- Beiträge bestehen üblicherweise aus einem Grundbetrag und aus einem gewinnabhängigen Beitragsteil, Hierfür erhalten die Industrie- und Handelskammern genau so wie die Handwerkskammern von den Finanzämtern Informationen über den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag. Deswegen kann es nach Betriebsprüfungen auch zu einer Neufestsetzung der Beiträge führen. Es gibt in den Satzungen aller Kammern auch eine Beitragsbefreiung bei niedrigen Gewinnen. Das müsste sich aus den Bescheiden auch ergeben.
Das es tatsächlich eine Zwangsmitgliedschaft ist, kommst du da nicht raus. Du kannst ja mittlerweile auch nicht mehr einfach sagen, dass du keine Krankenversicherung willst. Wenn dir das nicht passt, darfst du dich eben nicht selbständig machen.
Das ist im IHK Bundesgesetz geregelt:
§ 3 Abs. 8:
für die Verjährung (gelten) die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verjährung der Steuern vom Einkommen und Vermögen,
Weiter dazu: Die Verjährung der Steuern beginnt nach 5 Jahren.
Hi, leider kannst du da nichts machen. Es gibt viel Foren . Schau mal unter Kammerzwang in Netz. LG Babs