Verjährungsfrist für illegale Baumfällung
Hallo,
weiß jemand, wann eine illegale Baumfällung verjährt ist?
2 Antworten
Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen der Vielzahl der geahndeten Verstöße von besonderer Bedeutung. Die Verjährungsfrist nach § 31 OWiG beträgt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, gemäß § 31 Abs. 2 OWiG:
- drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
- zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
- ein Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
- sechs Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
Bei uns in Bayern gilt diese Verordnung http://www.stmug.bayern.de/service/recht/doc/bussgeld_umwelt.pdf, und auf Seite 85 steht was von Bußgeld pro Baum von 50€ - 5000€.
Die Verjährung wäre also bei 2 Jahren.
Ob das analog auch bei dir so ist....wen willst du denn in die Pfanne hauen, hä?
dann zahl´ die Kohle und pflanze nen neuen Baum.
Ich wohne auch in Schleswig-Holstein
Wo kein Kläger, da kein Richter! Stumpf weg - Grasnabe von andere Stelle an der Stelle einfügen und schon ist Gras über die Sache gewachsen. Oder verpfeift euch ein mißliebiger Nachbar?
Ist denn dieser Baum überhaupt irgendwo in einem Baumkataster erfaßt; handelt es sich um einen schutzwürdigen Baum; verpfeift Euch ein mißliebiger Nachbar oder hat eine Behörde bereits "Wind" davon bekommen? Falls Sie alle diese Fragen mit "nein" beantworten können, es sich aber um einen geschützten Baum handelt, dann setzen Sie ein Stück Rasen von anderer Stelle über die Rodungsfläche und schon ist "Gras über die Sache gewachsen".
Wir wohnen in Schleswig-Holstein und ich will niemanden in die Pfanne hauen...wir haben unwissentlich einen Baum gefällt, den wir hätten nicht fällen dürfen!