Selbständig. Wielange warten bis der Kunde bezahlt?

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Kommt ganz darauf an, was auf der Rechnung steht, die du dem Kunden gibst. Du solltest schon ein Zahlungsziel vorschreiben. 14 Tage solltest du dem Kunden schon geben. Warte noch ein paar Tage, bis du den Kunden erinnerst.

Hallo,

wenn kein Zahlungsziel vereinbart ist gilt §286 (3) BGB und der Schuldner ist nach 30 Tagen in Verzug.

Was genau für Dich in Betracht kommt musst Du bitte selbst nachlesen, da das BGB hier einzelne Fälle ausdifferenziert.

Meine Zahlungsbedingungen wären: Zahlbar sofort ohne Skontoabzug. Wobei sich hierbei auch schon 7 bis 10 Tage ins Land gehen bis ich das Geld habe (Postlaufzeit, Banklaufzeit, Rechnungsprüfung beim Kunden). Beim Thema Zahlungsziel und Zahlungserinnerung ist viel Fingerspitzengefühl gefragt! In meiner Zahlungserinnerung würde ich den Kunden fragen ob etwas mit meiner Leistung nicht stimmt und das Geld deshalb zurückgehalten wird oder ob es einfach vergessen wurde. Und dann wurde ich noch auf die besondere Situation als Kleinunternehmer hinweisen --> da man gerade in dieser Situation der Zahlungsmoral der Kunden ausgliefert ist.

eigentlich sind 4 wochen doch menschlich. hast du keine zahlungsfrist mit der rechnung vereinbart? daran müsste sich der kunde halten, wenn die nicht eingehalten wird, dann die mahnung. bei uns im betrieb warten wir 2 bis 4 wochen, wenn wir keine frist vereinbart haben. oftmals haben kunden die zu spät zahlen auch ein finanzielles problem und innerhalb eines monats müsste er eigentlich auch wieder geld haben. oder die kudnen haben es einfach nur vergessen^^ wenn du eine mahnung/zahlungserinnerung schreibst, könntest du ja so einen witzigen spruch schreiben, der sich reimt oder so...sowas klingt nicht imemr so böse...man will ja auch den kunden nicht verlieren.

weltverbesserer 
Beitragsersteller
 19.05.2010, 15:54

Ich habe leider kein Zahlungsziel vereinbart, möchte aber auf Basis möglichst vieler Antworten hier mal einen Durchschnitt finden. Ich bin auch der Meinung 14 Tage sollte man geben, aber dann schon mal erinnern. 4 Wochen empfinde ich definitiv als zu lange. Mehr meinungen?

Gina91  21.05.2010, 10:34
@weltverbesserer

klar ist es so eine sache und 4 wochen sind eine lange zeit. aber 4 wochen sind noch human^^ und diese 4 wochen sollten nicht überschritten werden. aber nach kurzen 2 wochen schon eine mahnung zu verschicken, find ich nen bisschen krass, wenn man nicht unbedingt massenweise kunden hat, die sich um einen ringen.

Ich denke, es kommt auch darauf an, welche Leistungen man vorlegt, um den Job zu erledigen. Anfangs dachte ich auch, ui, das ist eine grosse Firma, die willst Du nicht verlieren... mittlerweile habe ich keine Bedenken, schon nach 8 Tagen eine Zahlungserinnerung zu schicken, wenn ich mittlerweile ein Zahlungsziel von 8 Tagen angebe! Ich denke inzwischen, man kann von Kunden erwarten, ihre Rechnung nach Dienstleistung auch zügig zu zahlen, da die eigenen Zahlungsverpflichtungen meist auch nicht warten! Gerade als Selbstständiger gerät man leicht in den Teufelskreis, wegen unbezahlter Rechnungen nicht liquide zu sein... dies erlebe ich gerade am eigenen Leib. Und die anderen interessiert nicht, woran es hängt! Keine Firma ist böse, wenn man ihnen 8 Tage nach Rechnungsstellung eine Zahlungserinnerung sendet... im Gegenteil, seriöse Firmen ist es meist unangenehm, dass die Rechnung noch nicht beglichen wurde... und die Kandidaten, die von vorneherein nicht zahlen wollen, kann man umso eher ans Inkassobüro abgeben.