Rechnung über eine andere Gewerbe schreiben?
Hallo,
nehmen wir mal an, ich habe eine Dienstleistung erbracht und muss nun eine Rechnung schreiben. Ich habe aber kein Gewerbe. Ich habe aber einen Bekannten, der ein Gewerbe hat und eine Rechnung verschreiben kann.
Könnte ich die Person für die Firma eine Rechnung schreiben lassen, für die ich eine Dienstleistung erbracht habe (zB als Schüler eine Webseite erstellt)?
11 Antworten
Nun man kann viel. Letztlich hat dann aber auf dem Papier dein Bekannter die Leistung erbracht. Er haftet, er zahlt steuern und wenn es rauskommt gibt es Ärger.
Dienstleistungen wie Webseiten erstellen ist im Rahmen einer Tätigkeit als Freiberufler möglich, wobei das nicht 100% klar definiert ist oder als ich mich da schlauch gemacht hatte vor 4-5 Jahren. Das muss beim Finanzamt angemeldet werden. Ein Gewerbe brauch man nicht. An Papierkram muss man eine EÜR machen, egal wie hoch der Umsatz ist, sprich man kriegt das relativ leicht ohne Steuerberater hin, eine Bilanzierung ist nicht nötig.
Du bleibst wahrscheinlich unter dem Freibetrag von 8000 und paar zerquetschten, damit hast du mit Steuern auch nicht viel am Hut. Mit der Kleinunternehmerregelung hast du mit der Umsatzsteuer auch nix zu schaffen.
Fällst du über die 8000 und noch was, dann musst du eben normal Steuern zahlen, fällst du über 17.500 Euro kannst du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, musst die Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt durchreichen.
Für eine einmalige Rechnung braucht man kein gewerbe.
Ich glaube du hast vor ärger mit dem Finanzamt zu bekommen oder?
Wenn du mit Gewinnabsicht etwas machst musst du selber ein Gewerbe anmelden oder als Mitarbeiter gemeldet sein.
Wenn du als Mitarbeiter gemeldet bist werden aber noch abzüge abgezogen.
MfG
So würde ich das nicht sagen. Es kommt darauf an, wie die mwst ausgewiesen wird. Aber wenn nicht gerade ein paar blöde Zufälle mithelfen hast du recht.
Wenn er das machen würde, der Bekannte -- wäre er blöd. denn das ginge dann in seinen Umsatz mit ein. Und ganz abgesehen ist das Betrug und letztendlich müsste er für deine Leistung haften. Das macht keiner.
Und wenn du das öfter machst, deine Dienstleistungen anbieten, so ist das gewerblich und du musst dann selbst ein Gewerbe anmelden.
Es gibt aber auch Ausnahmen bei bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten.
dann musst du diese Tätigkeit beim FA anmelden.
Ob du nun einen Gewinn erzielst und wie hoch dieser ist ist dabei erst einmal unerheblich.
Du solltest sofort ein Gewerbe anmelden , anders geht es nicht legal . Das hat aber den Vorteil , dass du dein Arbeitsmaterial steuersparend einsetzen kannst.
Dem Finanzamt ist es egal.