Wann verjährt eine Handwerkerrechnung?
Ich habe jetzt eine Rechnung einer Handwerkerleistung bekommen, die ich bereits vergessen hatte, da die Leistung bereits im Jahr 2004 erbracht wurde. Wie ist das, ist die Rechnung nicht schon verjährt?
8 Antworten
die verjährung dürfte eingetreten sein. allerdings sollte nicht bezahlt worden sein und der betrag ist aufwendbar sollte auch diese rechnung noch bezahlt werden. jeder muss heute kämpfen um leben zu können und ich würde mich schämen einen handwerker der ordentlich gearbeitet hat um seinen lohn zu prellen.
meines Wissen ist die Forderung zwar verjährt, aber ich finde es gerade bei Handwerkern moralisch verwerflich nicht zu zahlen. Die arbeiten auch nur um zu leben!
Hallo. Ist verjährt. Verj. Anfang 1.1.2005 + 3 Jahre 31.12 2008. Ende des Tages.
Sollte die Arbeit ausgeführt sein, und vergessen, sollte man so Kulant sein und auch eine verjährte Rechnung bezahlen. Auf Kulanz.
Es währe mit meinem Gewissen nicht vereinbar.
Allerdings muss du den Handwerker anschreiben. Ich mache von meinem Verjährungsanspruch gebrauch. oder ähnlich.
Dürfte zwar verjährt sein, aber wenn die Leistung einwandfrei erbracht wurde, fände ich es unanständig, sich auf Verjährung zu berufen. Du hast doch dem Handwerker ohnehin schon jahrelang seinen verdienten Lohn vorenthalten.