Wann ist ein Wohnungs-Miet-Angebot verbindlich?
Ich habe mich für eine Mietwohnung interessiert, und wollte diese Wohnung mieten. Nach Übersendung der Unterlagen, bekam ich folgende Antwort: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die o.g. Wohnung anderweitig vergeben wurde. Alternativ können wir Ihnen zum folgende Wohnung anbieten:
Daraufhin habe ich gesagt, dass ich das Angebot annehmen möchte. Habe aber jetzt zur Antwort bekommen, dass zuerst eine Sammelbesichtigung stattfinden wird, und erst danach eine Entscheidung getroffen werden kann.
Irgendwie finde ich dieses Verhalten komisch und ärgert mich auch sehr, da ich die Wohnung sehr gerne hätte. Ist dieses Verhalten seitens des Vermieters korrekt? (Es handelt sich bei der Kontaktperson nicht um einen Makler, sondern eine Angestellte des Hausbesitzers)
9 Antworten
stell dir vor, ich biete eine Wohnung im Internet - beispiel: Immoscout an
dann kommen 100 leute, und alle schreiben mir, sie nehmen das Angebot an...
was soll das dann bedeuten? dass durch 100 kongruente Willenserklärungen 100 Verträge zustande gekommen sind?
ein Angebot bedeutet doch nicht, dass ich dem erstbesten auch den Vertrag in die Hand drücken muss.
dass das Angebot rechtlich bindend ist, bedeutet, dass beim Zustandekommen eines Vertrages auch die Angaben des Angebotes eingehalten werden müssen - ich muss mich also z.B. an den Mietzins halten, der angeboten wurde (wenn ich das nicht möchte, muss ich das Angebot als "freibleibend" kennzeichnen). Aber es bedeutet nicht direkt, dass jeder, der annimmt, dadurch mit mir einen Vertrag hat.
Ein Angebot ist nie verbindlich. Verbindlich wäre nur eine Vertrag. Das sich der Vermieter bzw. sein Verwalter für jemand anderen entschieden hat ist vollkommen rechtens, ergo korrekt.
Das Du das Angebot annehmen möchtest/wolltest ist lediglich eine Willenserklärung Deinerseits, der der Vermieter bzw. Verwalter nicht nachkommen muß.
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahmen zustande.
Du hast denen mit dem Wort "die nehme ich" ein Angebot gemacht, das haben die abgelehnt indem sie auf die Sammelbesichtigung verwiesen haben.
Also ist kein Vertrag zustande gekommen, mit dem Wort: wir können Ihnen noch ne andere anbieten, war kein Bindungswille vorhanden, sondern nur ne Einladung, auf wenn der Wortlaut irritiert.
Wenn du eine schriftliche Zusage hast. Bei manchen seriösen Vermietern reicht auch schon eine mündliche Zusage.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zu stande, wenn man durch Wort und/oder Schrift eine Bestätigung von beiden Seiten kommt. Durch ein Angebot (wie die Anfrage, ob Sie die Wohnung haben möchten) kommt kein Vertrag zu stande, ohne das beide Vertragspartner eine Bestätigung geben. Im Klartext: Ihr Vermieter ist durchaus berechtigt auch andere Interessenten zu einer Wohnungsbesichtigung einzuladen und auch jemand anderen diese Wohnung zu geben.