Darf der Makler von einer genutzten Wohnung alle Fotos ohne Einverständnis ins Internet stellen?
Ich wohne zur Miete, der Vermieter will die Wohnung verkaufen, dazu wurde ein Makler beauftragt. Der Makler hatte Fotos von der Wohnung (Innen und Außen) im Auftrag des Vermieters gemacht, schließlich sagte der Marker ich solle mir keine Gedanken machen, bevor die Fotos veröffentlich werden darf ich diese begutachten. Jetzt sind alle im net mit Privaten Bildern und ähnliches, jetzt die Frage dürfen Fotos von meinem Hab und Gut ohne meine Einwilligung ins Internet? Ist es rechtlich erlaubt?
6 Antworten
Der Vermieter / der Makler dürfen deine von dir bewohnte Wohnung weder fotografieren noch die Fotos irgendwo veröffentlichen.
Wen doch, ist das eine Verletzung deiner allgemeinen Persönlichkeitsrechte.
Fordere sofort per Einwurfeinschreiben dazu auf, unverzüglich (Frist setzen) die Einträge zu löschen und kündige dabei an, dass du bei Verfristung auf Unterlassung klagen wirst und zusätzlich Schadenersatz und Schmerzensgeld bis zu 10.000 EUR.
Darf er nicht ohne Deine Zustimmung.
https://ratgeber.immowelt.de/a/vorsicht-abmahnung-das-muessen-makler-beim-urheberrecht-beachten.html
Fordere ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben auf die Bilder bis zum 6.3 aus der Anzeige zu entfernen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Makler-veroeffentlicht-ungefragt-Fotos-meiner-Wohnung--f275141.html
Also auch nochmal für alle anderen die sich mit dieser Situation konfrontiert sehen: KLAR - NEIN! ... Das muss kein Mieter "aushalten" ... Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann darf weder Vermieter noch Makler Bilder Ihrer Wohnung veröffentlichen... Sie "müssen" als Mieter durchaus mitwirken (Besichtigungen dulden z.B.) jedoch keine Veröffentlichung Ihrer Privaträume...:
Zitat Gericht zB.: Grundsätzlich ist der Mieter zwar zur Mitwirkung bei der Neuvermietung seiner Wohnung (wie z.B.: Gewährung von Besichtigungsmöglichkeiten) verpflichtet. Diese Verpflichtung geht jedoch nicht so weit, dass er jeglichen Eingriff in seine Privatsphäre unabhängig von der Eingriffsintensität dulden muss.
Du musst nicht dulden, dass er deine Einrichtung fotografiert und ins Internet stellt. Für sein Geschäft ist es vollkommen ausreichend, wenn er einen Grundriss der Wohnung einstellt.
Der Vermieter kann ihm ja Fotos der LEEREN Wohnung zur Verfügung stellen.