Mündliche Mietzusage verbindlich?
Hi, habe mir vor kurzem eine Wohnung angeschaut wo die jetzigen Mieter einen Nachmieter suchen. Die Wohnung hat mir zugesagt. Den Tag darauf war ich bei der Vermieterin, mich vorstellen. Habe ihr dort zugesagt das ich die Wohnung miete ab Dezember. Habe aber noch kein Mietvertrag abgeschlossen. Jetzt ändert sich beruflich aber was, und jetzt kann ich dort nicht einziehen. Nun meine Frage, ist die mündliche Zusage bindend?
6 Antworten
Auch mündliche Zusagen zu Mietverträge sind bindend, wenn sie so ausgelegt werden können, dass du auch den nötigen Bindungswillen hast. Wenn du also fest zugesagt hast und nicht nur "Vermutlich" oder ähnliches, dann bist du auch daran gebunden.
Den Tag darauf war ich bei der Vermieterin, mich vorstellen. Habe ihr dort zugesagt das ich die Wohnung miete ab Dezember. Habe aber noch kein Mietvertrag abgeschlossen. Jetzt ändert sich beruflich aber was, und jetzt kann ich dort nicht einziehen. Nun meine Frage, ist die mündliche Zusage bindend?
Wen man sich einig war über die wesnetlichen Dinge wie z.B. Kaltmiete, Warmmiete Beginn des Mietverhältnisses, dann ist das verbindlich.
Das Problem kann die Beweisbarkeit sein.
Wenn die Vermieterin keine Zeugen hat ist es schwierig etwas zu beweisen.
MfG
Johnny
Normaler weise ja, aber sie müßte bewiesen werden zb. durch Zeugen. Rede am besten ehrlich mit der Vermieterin.
Jap. Wenn du ehrlich zu ihr bist und ihr deine Situation schilderst wird sie das schon verstehen.
Grundsätzlich sind nach deutschem Recht auch mündliche Verträge bindend, es sei denn, die schriftliche Form ist ausdrücklich speziell gesetzlich vorgeschrieben. Für einen Mietvertrag gibt es diese Vorschrift nicht (Schriftform ist ausschließlich für die Kündigung vorgeschrieben).
ABER: Im Zweifelsfall müsste der Vermieter auf Schadensersatz klagen. Dafür müsste er aber beweisen, dass ein Mietvertrag vorlag. Ist dieser nicht schriftlich aufgelegt worden, dürfte der Vermieter vor einem Gericht den Kürzeren ziehen.
Außerdem wäre eh fraglich, ob ihr tatsächlich einen "Vertrag" im rechtlichen Sinne abgeschlossen habt. Ich sehe darin eher die Absichtbekundung, zu späterem Zeitpunkt einen Vertrag abzuschließen. Teil dem Vermieter einfach formlos mit, dass du aus beruflichen Gründen leider von einem Mietverhältnis absehen musst. Das wird im Normalfall reichen.
Auch mündliche Zusagen sind verbindlich. Das Problem liegt dann darin, das zu beweisen. Wenn die Vermieterin einen Zeugen hat, kannst du nur sofort wieder fristgerecht kündigen. Das kann dann eine Monatsmiete kosten