Mietrecht + Mietvertrag + Haft + Jobcenter?
Hallo, ich möchte zu meinen Freund in die Wohnung ziehen, Was ist da zu beachten, wenn ich nicht im Mietvertrag stehe? Seitens des Vermieters und dem Jobcenter? Bekomme ich dann weiterhin Geld von denen? Dann ist es so, dass er bald ins Gefängnis muss, für wahrscheinlich 2 Jahre. Kann ich dann die Wohnung übernehmen? Hat der Vermieter das Recht mich "rauszuwerfen", auch wenn ich die Miete dann zahlen werde? Gibt es dann auch Probleme mit dem Jobcenter? Weil ich nicht als Mieter eingetragen bin?
4 Antworten
Für den Zuzug brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Wenn du nicht im Mietvertrag stehst, erlischt nicht automatisch der Mietvertrag deines Freundes. Nur muss jemand die Miete zahlen. Bekommst du Harz 4? (bisher)?. Wennn nicht im Mietvertrag stehend, bekommst du nix vom JC. Wenn also keiner da ist der die Miete zahlt und dein Einkommen nicht reicht, wird früher oder später der Vermieter deinem Freund die Wohnung kündigen und dann darf er dich rauswerfen, du hättest kein Mietrecht. Der V. muss dich auch nicht in den MV aufnehmen. Je nach dem, warum dein Freund in den SVZ muss, könnte der V. ihm auch die Wohnung fristlos kündigen.
Alternative: Kurzfristig heiraten, dann darf der Vermieter dich nicht rauswerfen un d eine Zustimmung nicht notwendig. Trotzdem bleibt das Problem Miete.
Deine Umzugspläne bedürfen der Zustimmung des JC.
Dein Freund, den sich der Vermieter irgendwann als sicheren Mietzahler ausgesucht hat, wandert in den Knast und die Wohnung soll nun jemand übernehmen, der alles andere als gut da seht.
Der Vermieter wird Dich nicht in den Mietvertrag aufnehmen. Geht Dein Freund in den Knast, wird er wohl die Wohnung nicht halten können. Er wird den Mietvertrag kündigen (müssen) oder wird - evtl. nach ausbleibenden Mietzahlungen - vom Vermieter gekündigt.
Der Vermieter wird Dich wohl kaum als Nachmieterin nehmen, da Du nicht in der Lage bist, das Geld für die Miete zuverlässig selbst zu verdienen. Auf das Wohlwollen des Jobcenters wird er sich nicht einlassen.
Ohne Zustimmung des Vermieters darf dein Freund dich nicht in die Wohnung aufnehmen - jedenfalls nicht als Bewohner. Nach § 553 Abs. 1 BGB hat ein Mieter allerdings Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme eines Dritten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das ist beim Zuzug des Partners der Fall. Also: Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und die Zustimmung einholen.
Allerdings brauchst du auch die Zustimmung des Jobcenters, wenn du umziehen willst. Also: Umgehend einen Termin mit deinem Fallmanager machen.
Ein Mietvertrag erlischt nicht automatisch, wenn der Mieter in den Knast wandert. Ob der Mieter tatsächlich dort wohnt oder nicht, ist irrelevant. Trotzdem müssen die mietvertraglichen Pflichten (u. a. Zahlen der Miete) erfüllt werden. Ob das dann sichergestellt werden kann, wenn dein Freund einsitzt, müsst ihr wissen. Bleiben die Mietzahlungen aus, droht ganz schnell die fristlose Kündigung.
Such doch erstmal das Gespräch mit dem Vermieter. Wenn er das okay gibt kläre es dann mit dem Jobcenter.
Die wollen, aber dann auch eine Mietbescheinigung. Dann würdest du eine Entscheidung bekommen.