Muss der Mieter trotz Kündigung auf Eigenbedarf die Miete für die darauf folgenden 3 Monate zahlen?
da wir unserem mieter gekündigt haben und ihm eine kündigungsfrist von 3 monaten gesetzt haben er jedoch schon nach 1nem monat eine neue wohnung gefunden hat er jedoch meint er müsste die miete für die darauf folgenden 2 monate nicht zahlen sind wir verunsichert . Muss er die vollen 3 monatsmieten bezahlen oder nur die 1ne?
5 Antworten
muss der mieter trotz kündigung auf eigenbedarf die miete für die darauffolgenden 3 monate zahlen ?
Er muss zahlen.
Nehmen wir an, er würde 10 jahre schon dort wohnen, dann hätte er bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf eine Kündigungsfrist von 9 Monate Kündigungsfrist.
Könnte er nach 4 Monaten schon eine neuw Wohnung haben, so müsste er seinerseits mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.
da wir unserem mieter gekündigt haben und ihm eine kündigungsfrist von 3 monaten gesetzt haben
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus der Mietdauer nicht, dass Sie dem Mieter 3 Monate einräumen!
Sie und der Mieter haben sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Veilleicht wäre eine Einigung auf zwei Monate sinnvoill, falls Sie z.B. renovieren möchten und oder früher einziehen möchten.Natürlich mit dem Hinweis, dass der Mieter eigentlich zur Zahlung von drei Monatsmieten verpflichtet ist.
Sie als Vermieter können sich bei dem Verein Haus & Grund anmelden( Das ist für den Vermieter sowwas wie für den Mieter der Mieterbund)
Bei bis zu 8 Wohneinheiten kostet das ca. 80 € pro Jahr, zumindest hier im Ruhrgebiet; ich denke es kann Abweichungen geben, muss aber nicht sein.
MfG
Johnny
Ja, natürlich. Wenn denn die Kündigung sicher ist. Wir schreiben in unseren Hütten meist:
Sehr geehrter ..., hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag vom ... über die Wohnung in ... (genaue Anschrift) wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt nach § 573c Abs. 2 BGB ... Monate, so dass unser Mietverhältnis am ... endet.
Grund der Kündigung wegen Eigenbedarf (... Sachverhalt genau darlegen)
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie dieser ausgesprochenen Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Sie sind nach den Vorschriften des BGB berechtigt, dieser Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung meiner berechtigten Interessen nicht zu rechtfertigen ist. Ihr eventueller Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende der Mietzeit mir schriftlich erklärt werden. Die Widerspruchsgründe, warum Sie in der Kündigung eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte ich im Einzelnen darzulegen. Viel Glück.
Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen. Das der Mieter früher auszieht ist sein Problem.
die miete steht euch natürlich zu.
gibt es denn keine möglichkeit, sich in der mitte zu treffen und den "eigenbedarf" den rest zahlen zu lassen?
der "eigenbedarf" will doch sicherlich renovieren und schon mal seine sachen dort hintransportieren.
hat der mieter denn keine kaution hinterlegt für solche fälle?
wäre ne idee für euren "eigenbedarf".
falls der wieder abhaut.
Das hängt davon ab, ob eine dreimonatige Kündigungsfrist im Mietvertrag steht oder ob ihr diese einseitig im Kündigungsschreiben festgelegt habt. Steht die Frist im Vertrag, muss er zahlen, weil er mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag sein Einverständnis zur Frist bekundet hat. Steht nichts im Mietvertrag und hat er die von euch nachträglich bzw. mit dem Kündigungsschreiben festgesetzte Frist nicht bestätigt, dann muss er auch nicht zahlen.
Steht nichts im Mietvertrag und hat er die von euch nachträglich bzw. mit dem Kündigungsschreiben festgesetzte Frist nicht bestätigt, dann muss er auch nicht zahlen.
Das Gesetz regelt die Kündigungsfrist, nicht der Mieter oder Vermieter.
Und der Mieter müsste einfach zahlen, obwohl er die Wohnung wie hier nur noch einen Monat nutzt
Genau so ist es.
Das hängt davon ab, ob eine dreimonatige Kündigungsfrist im Mietvertrag
Stehen keine Kündigungsfristen im Mietvertrag, so gelten die gestzlichen laut BGB je nach Wohndauer
Manchmal durchaus! Solange die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht unterschritten werden (das darf sowieso niemand) ist dies inzwischen sogar üblich.
Ich könnte ja sonst als Vermieter hergehen und sagen: "Ich kündige Ihnen und setze Ihnen eine Frist von drei Monaten, die Sie komplett bezahlen müssen." Und der Mieter müsste einfach zahlen, obwohl er die Wohnung wie hier nur noch einen Monat nutzt und der von mir einseitig gesetzten Frist niemals zugestimmt hat.
auch wenn eine Frist nur einseitig gesetzt wird ist sie trotzdem vorhanden und muß von beiden Seiten eingehalten werden. Eine Kündigung setzt das Mietverhältnis, den Vertrag doch nicht ausser Kraft.
Sie beendet den Vertrag nach der Frist!
in einem Mietvertrag stehen keine Kündigungsfristen seitens des Vermieters, da ein Vermieter nur in ganz bestimmten Einzelfällen überhaupt kündigen kann!