Darf ich einfach die Handynummer meines Mieters dem Makler weiterleiten, der meine Wohnung verkaufen soll?
Meine Wohnung soll über einen Makler verkauft werden. Ich habe meinen Mieter mehrmals angemailt und darum gebeten, mir mitzuteilen, welche der beiden Telefonnummern ich dem Makler nennen kann, damit er eventuelle Besichtigungstermine mit ihm absprechen kann. In der Vergangenheit hat der Mieter immer per Mail geantwortet - bei diesem Thema bekomme ich keine Antwort. Darf ich die Handynummer einfach weitergeben? Mein Mieter steht weder mit der Festnetz- noch mit der Handynummer im Telefonbuch.
7 Antworten
Ruf ihn an und erkläre ihm, dass es notwendig ist, dass der Makler mit ihm verlässliche Termine zwecks Besichtigung vereinbart. Entweder er soll Dir Termine vorschlagen, die Du dann weiter gibst oder er soll zustimmen, dass Du seine Telefonnummer und Mailadresse weiter geben kannst.
Wie wäre es wenn du ihn einfach anrufst und fragst? Du scheinst ja seine Nummer zu haben...
Ich weiß nicht genau wie es rechtlich ist, aber Nummern ohne Nachfrage einfach weitergeben gehört sich nicht.
natürlich darfst Du die Telefonnummer Deines Mieters nicht ohne sein Einverständnis weitergeben. "Datenschutz" hast Du sicher schon mal gehört.
Schreib' Deinem Mieter einen Brief oder ruf' ihn mal an.
Vielleicht hat er ja auch Angst, daß er gleich aus der Wohnung gekündigt wird, wenn sie verkauft ist. Das kannst Du dann in einem persönllichen Gespräch klären, daß dem natürlich nicht so ist.
es geht sehr wohl um Datenschutz, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html
Natürlich kannst du die Nummer nicht ohne Einwilligung weiter geben. der Makler kann sich ja selbst um eine Terminvereinbarung kümmern.
Nein.
Der Makler ist nicht Vertragspartner des Mieters, sondern Du.
Ich habe meinen Mieter mehrmals angemailt
Dann schreib ihm. Also so richtig auf Papier ...
Stell Dir vor das gibt es auch noch im 21igsten Jahrhundert und ist allemal besser als Mails oder ähnlich elektronischer Kram.
Aber der Makler handelt doch in meinem Auftrag, damit ich mit dem Verkauf nichts zu tun habe. Es kann doch nicht angehen, dass ich ständig mit meine Mieter Termine vereinbaren muss, nur weil der Makler die Nummer nicht bekommen soll.
Was ist so schwer daran dem Mieter per guter alter Post mitzuteilen da Herr/Frau Makler/in mit dem Verkauf beauftragt ist und sich mit ihr/ihm wegen Besichtigungen in Verbindung setzen wird?
Es liegt ja auch nicht unbedingt im Interesse des Mieters, dass du ihm die Hütte über dem Kopf verkaufst.
@meini77: Das hat nichts mit Datenschutz zu tun. Lies mal das Datenschutzgesetz nach und Du wirst sehen, dass es hier rein um elektronische Daten geht.
Hier geht es eher um Vertrauensschutz. Weitergabe von Informationen aus einem gegenseitigen Vertragsverhältnis.