Ist eine mündliche Zusage zu einer Mietwohnung bei einem Makler verbindlich?
Hallo zusammen,
ich bekomme heute noch einen Anruf einer Maklerin die ein Objekt vermietet welches ich mir angesehen habe, da viele Interessenten bei der Wohnung waren will die Maklerin heute allen Interessenten mitteilen ob Sie die Wohnung bekommen oder Ihnen absagen. Ich hab allerdings noch ein weiteres Angebot offen, diese Wohnung sehe ich mir aber erst am Montag an. Wenn ich der Maklerin am Telefon Zusagen (evtl. weil sie darauf drängt und sonst wen anders nehmen würde), ist dies dann eine verbindliche Zusage? Oder könnte ich am Montag Ihr noch sagen das Ich die Wohnung nicht mehr haben möchte?
Danke für eure Hilfe!
10 Antworten
Da der Makler nicht Vertragspartner ist, ist hier noch keine Vertrag zustande gekommen.
Es ist lediglich ein Angebot.
Du kannst bzw. Du solltest absagen, wenn Du die Wohnung nicht möchtest.
Mündliches gilt genauso wie schriftliches, außer eine gewisse Form ist vereinbart worden. Zu beweisen wird es aber in der Regel nicht sein.
Makler ist aber nicht Vertragspartner sondern der Vermieter; hier ist also lediglich ein Angebot unterbreitet worden. Letztendlich entscheiden Vermieter und Mieter ob sie miteinander einen Vertrag eingehen.
Hallo, es ist ja nichts schriftliches formuliert worden, lieben Gruß
Warum stellst Du Fragen, wenn Du doch so Bescheid weißt? I
Ich hab die Frage gestellt :D Nicht punkexpert18
Grundsätzlich sind auch mündliche Zusagen gültig.
Einerseits könnte man sich hieraus ggfs. schon auf einen mündlichen Mietvertrag berufen, andererseits könntest Du dich hier zumindest schadenersatzpflichtig machen.
Einerseits könnte man sich hieraus ggfs. schon auf einen mündlichen Mietvertrag berufen,
Sehe ich aber gänzlich anders. Der Makler ist nur Vermittler der Wohnung. Vertragspartner aber ist der Vermieter. Und nur mit dem kann auch ein mündlicher Mietvertrag geschlossen werden.
Du kannst solange du nichts unterschrieben hast immer noch sagen das du es dir änderst überlegt hast.
Super ! Und wenn die Maklerin das Gespräch aufgezeichnet hat oder einen Zeugen dabei hatte dann kommt eine saftige Schadenersatzklage !
Und wenn die Maklerin das Gespräch aufgezeichnet hat oder einen Zeugen dabei hatte dann kommt eine saftige Schadenersatzklage !
Na, so einfach nun auch nicht. Zuersteinmal muss sie dich davon informieren, dass sie einen Zeugen hat oder das Gespräch aufzeichnet. Dann musst du dazu auch deine Zustimmung geben. Sonst kann ja jeder mit einem x-beliebigen Typ daherkommen und den als Zeugen ausgeben. Und eine Gesprächsaufzeichnung von der du nichts wusstest, ist nichts wert.
Mietverträge können aber auch mündlich geschlossen werden. Mir persönlich wäre das Risiko zu groß.
sicher ist sicher. lieber sagst du eine ab als keine am Ende zu haben
Hab mir halt auch schon viel durchgelesen und sinnhaftiges eigentlich nur diese Aussage gefunden
"Eine mündliche Zusage ist in Streitfällen eines der schlechtesten rechtlichen Anker, denn die Beweisbarkeit stellt sowohl den Vermieter als auch den Mieter vor kaum überwindbare Hürden. Mündliche Zusagen sind in der Rechtstheorie bindend in der Praxis aber nichts, auf das man sich verlassen sollte." scheinbar dann wohl nur so halb"
Also denke ich wenn Ich ihr sagen würde das ich mir den Mietvertrag ja vorher anschauen möchte ist die Zusage nicht komplett verbindlich
Nein! mündlich ist nichts festes. Und man muss mit einer Absage beider Seiten immer rechnen
Na und ? Vom Vertragsrecht hast du keinen Schimmer, oder ? Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend.