Makler/Eigentümer "bestechen"?
Hallo,
folgendes Thema! Ich habe Interesse an einem EFH. Die Besichtigung mit dem Makler ist bereits gelaufen. Es wurde ein Folgetermin vereinbart, bei dem ich einen Gutachter mitbringe, der die Sanierungskosten abschätzen soll die auf mich zukommen. Danach war vereinbart das ich mein Gebot abgebe.
Nun aber hat die Eigentümerin zwischenzeitlich einem anderen Interessenten schriftlich zugesagt. Der Makler hatte mich angerufen und unter anderem sein Bedauern über diese Zusage ausgedrückt Außerdem hat er mir unaufgefordert den Preis genannt für den der Mitbewerber das Objekt kaufen möchte. Jetzt die Frage:
Ist es verboten o. moralisch verwerflich Makler und Besitzerin trotzdem ein höheres Angebot zu machen? Nach dem Motto: Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung, ich zahle mehr! Wie würdet Ihr Euch verhalten wenn Ihr so ein Angebot an deren Stelle bekommt? Würdet Ihr abraten?
1 Antwort
abraten.
Der Makler verdient ja mit, wenn Du einen höheren Preis bezahlst, deswegen hat er Dir diesen genannt.
Dein Problem ist jetzt zusätzlich, dass Du den zweiten Besichtigungstermin nicht bekommst, um mit Deinem Gutachter eine realistische Einschätzung vorzunehmen. Das heißt Du müsstest blind mehr bieten und weisst nicht, was auf Dich zu kommt.
zu hohes Risiko.