Wann darf Nachmieter einziehen?
Unsere Vormieter haben zum 30.06.11 gekündigt. Am 07.06.11 haben sie auf eigenen Wunsch die Wohnung an den Vermieter übergeben einschl. Übergabeprotokoll was wir beide unterzeichnet haben. Jetzt würden wir gern am 25.06.11 einziehen da die Wohnung ja eh leer steht. Der Vormieter verlangt jetzt von uns Mietbeteiligung da er ja bis 30.06.11 bezahlt hat. Hat er ein Recht darauf?
12 Antworten
Es interessiert Euch doch nicht, bis wann der Vormieter die Wohnung bezahlt habt. Wenn der Vermieter sie Euch ab 25.06.2011 vermietet, zahlt Ihr an den Vermieter ab diesem Zeitpunkt die Miete. Der Vormieter kann das dann mit dem Vermieter abklären und Erstattung der anteiligen Miete verlangen. Aber - das ist nicht Eure Aufgabe. Ihr habt mit dem Vormieter keinen Vertrag geschlossen. Wenn der Vermieter glaubt, für eine Wohnung anteilig zweimal Miete zu kassieren, dann ist das seine Sache. Der Vormieter hat Euch gegenüber keine Ansprüche sonder nur dem Vermieter gegenüber.
Ihr habt mit dem Vormieter keinen Vertrag geschlossen.
Noch nicht, genau diesen will der Vormieter ja gerade (zu Recht) schließen...
Der Mietvertrag läuft ja auch erst ab dem 01.07.11. Der Nachmieter möchte nur gerne ein paar Tage vorher in die Wohnung um vielleicht schon mit Renovierungsarbeiten zu beginnen oder sonstiges. Das ist schon möglich. Aber das ist Sache des Vermieters. Der Vormieter hat damit nichts mehr zu tun.
All das ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Vermieter und dem Vormieter. Die neuen Mieter haben damit überhaupt nichts zu tun. Im übrigen wurde die Wohnung vom Vormieter bereits übergeben. Er hat seinen Mietanspruch aufgegeben.
Demnach kann der VM die Wohnung überhaupt nicht vorher zum 25.06. zweimal vermieten
Natürlich kann er das, rein rechtlich spricht nichts dagegen, solange er jeden Vertrag erfüllen kann. Und das kann er ja. Das ist der kleine aber feine Unterschied zwischen Schuld- und Sachenrecht, denn ein Problem bekäme er nur, wenn die alten Mieter die Wohnung (zu Recht) nochmal bis 30.06. zurück haben wollen...
Nee, so einfach ist das nicht. Der Vermieter hätte sich in so einem Fall wegen Betruges strafbar gemacht. Er darf ein und denselben Wohnraum nicht zeitgleich 2 verschiedenen Mietparteien vermieten. Vermieten darf er die Wohnung erst ab dem 01.07.11. Wenn die neuen Mieter ein paar Tage vorher rein möchten um beispielsweise mit den Renovierungsarbeiten zu beginnen ist das auf Kulanzbasis meist möglich, aber nicht verpflichtend.
Der Vermieter hätte sich in so einem Fall wegen Betruges strafbar gemacht.
Quatsch, das hätte er allerhöchstens dann, wenn er die versprochene Leistung (Übergabe der Wohnung) nicht erfüllen kann. Kann er faktisch aber (ob er das darf ist eine andere Frage) er hat ja die Schlüssel, und sogar rechtmäßig, da freiwillig vom Vormieter übergeben...
Er darf ein und denselben Wohnraum nicht zeitgleich 2 verschiedenen Mietparteien vermieten.
Wo steht das??? Er kann die Wohnung auch tausendmal gelichzeitig vermieten, das ist nicht verboten. Die Frage ist, ob er den Vertrag erfüllen kann, und das kann er ja, denn die Vormieter wollen die Wohnung nicht mehr und den Nachmietern kann er sie zur Verfügung stellen...
Nein, hat er nicht. Er hat die Wohnung an den Vermieter übergeben und damit das Mietverhältnis abgewickelt. Mit dieser Abwicklung hat er auch das Hausrecht in der Wohnung abgegeben. Ihr dürft aber erst ab dem 01.07.11 diese Wohnung mieten. Wenn ihr vorher reinkönnt ist das reine Kulanz des Vermieters. Der Vormieter hat damit nichts zu tun. Er hätte die Wohnungsübergabe ja auch erst am 30.06.11 durchführen können. Wenn er das vorher macht, kann er hinterher keine Ansprüche stellen.
Ich versteh sowas nicht! Ihr habt sicher alle Recht, daß der Vormieter Geld verlangen kann.
Aber genau den Fall hatten wir letztes Jahr: Miete war bezahlt bis 30. Juni, ausgezogen sind wir am 21. Juni. Die Schlüssel hatte der Vermieter. Es war uns sowas von egal, ob da jemand einzieht, während wir noch Miete bezahlt hatten!
Ich würde aber in dem Fall schon aus Gemeinheit nicht früher einziehen!
Natürlich.
Bei einem halben Monat wäre euch das klar, demzufolge gilt das aber auch für weniger Tage: 5/30 der Monatsmiete kann er verlangen oder die Wohnung bis zum letzten bezahlten Tag noch selbst nutzen.
Würdet ihr eurem Nachmieter eine Viertel der Mietzahlung schenken, wenn ihr eine Woche vorher schon umzieht?
Ja würde ich. Hab das bei mehreren Umzügen auch so kennengelernt.
ja, hat er
wenn ihr in die bude geht, ist es btw hausfriedensbruch, das ist nicht nur zivilrechtlich dann...
aber denke würde fallen gelassen, weil steht ja leer, aber erstmal wäre es das
Dummfug.
Lies die Frage: der Vertrag wurde zum 30.06. gekündigt. Demnach kann der VM die Wohnung überhaupt nicht vorher zum 25.06. zweimal vermieten :-O
Dieser Vertrag mit dem Nachmieter wäre schlicht nichtig und sofort anfechtbar!