Potenzieller Nachmieter hat bei mir Hausverbot, muss ich ihn in die Wohnung lassen?

7 Antworten

Gilt das Verbot dann für den potentiellen Nachmieter oder erlischt das Verbot nur weil er in meine Wohnung einziehen möchte ?

Interessante Frage. Interessiert mich auch, welches Recht hier mehr Gewicht hat.

Das Hausverbot/Wohnungsverbot gilt natürlich und dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat ist auch nicht von der Hand zu weisen.

Darf man erfahren aus welchem Grunde das Verbot ausgesprochen wurde?

Entweder Du lässt in nur mit dem Vermieter rein oder Du erkundigst Dich vorher bei einem Fachanwalt ob Du ihn rein lassen musst und ob es finanzielle Folgen haben kann, wenn Du ihn nicht rein lässt.

Die Frage ist auch ob er wirkliches Interesse hat oder Dich nur ärgern will.

Du wirst das nicht grundlos ausgesprochen haben. Wenn der Grund weiterhin besteht, musst Du ihn nicht rein lassen.

War er in der Vergangenheit schon in der Wohnung, kennt er sie doch sowieso. Vielleicht ist das Interesse nur vorgeschoben und die Besichtigung beruht auf reiner Neugierde.

Wenn Du den Mietinteressenten nicht in Deiner Wohnung haben willst, kannst Du das dem Vermieter mit guter Begründung auch mitteilen und vielleicht scheidet er dann schon deswegen als Interessent aus.

imager761  01.11.2017, 13:17

Das seh ich n. Maßgabe d. § 809 BGB völlig anders.

Demnach ist für den VM wie auch einen ihn begleitenden (!)  Nachmietinteressenten "die Besichtigung der Sache von Interesse".

Denn aktueller Zustand der Mietsache wie Schäden, Schönheitsreparaturfälligkeit, Einbauküche, verschlissener Bodenbelag, Mängel usw. sind für die Vertragsverhandlungen und  Mietzins, Mieterlass, Kautionshöhe und letzlich Mietvertragsschluss maßgebend.


Beide können deshalb "verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet."

Dem derzeitigen Mieter ist es zumutbar, sich dabei von einem Dritten als Aufsicht der Besichtigung vertreten zu lassen, wenn er aus berechtigtem Grund die persönliche Begegnung mit dem einen Nachmietinteressenten scheut.

G imager761



bwhoch2  01.11.2017, 17:14
@imager761

Und wenn ich den nicht rein lassen will, kommt er nicht rein. Auf die Gefahr hin, dass mir fristlose Kündigung, Schadensersatzklage und vielleicht sogar eine gerichtliche Verfügung drohen.

Erst einmal nicht und dann abwarten, was kommt. Es wird hoffentlich nicht nur den einen Mietinteressenten geben.

imager761  01.11.2017, 17:47
@bwhoch2

Also kommt er doch rein, nur eben etwas später und für den Verweigerer deutlich teurer.

Und mit großem Bahnhof eines Gerichtsvollziehers mit Polizisten zur Verstärkung. Was soll das also? Welch eine Genugtuung für den Ausgesperrten, dass ihm soviel Aufmerksamkeit zuteil wird, um das zu bekommen, was er schon immer wollte :-O

bwhoch2  01.11.2017, 21:47
@imager761

Ich würde eher davon ausgehen, dass der Vermieter diesen Interessenten abweisen wird, es sei denn, er ist der absolut einzige Interessent für die Wohnung.

Da könnte man jetzt wetten...

Interessenten mußt Du nur in Begleitung des Vermieters oder einer von ihm beauftragten Person, z. B. Makler rein lassen.

Keinesfalls alleine.

Inwieweit da dein Hausverbot  noch besteht vermag ich nicht zu sagen.

Kannst ja den Vermieter darauf hinweisen.

Nur du als Mieter entscheidest darüber wer deine Wohnung betritt und wer nicht.

Ausnahme Strafverfahren/Räumungsklage/Terrorverdacht und dergleichen.

Cab09  31.10.2017, 21:45

Wer ist das?🤣

Gerhart  31.10.2017, 15:23

Da droht die einstweilige richterliche Anordnung zur Wohnungsbesichtigung.

OlafausNRW  31.10.2017, 16:56
@Gerhart

Blödsinn

Ich denke, hier kommt es darauf an, wessen Interesse schwerer wiegt. Das des Vermieters, der die Wohnung natürlich nahtlos weiter vermieten möchte / muss, oder Deines, der eine gewisse Person nicht in seiner Nähe haben will.

Ich denke, dass hier das Interesse des Vermieters schwerer wiegt und Du für die 10 Minuten über Deinen Schatten springen kannst.

Willst Du dieser Person unter keinen Umständen begegnen kannst Du eine Vertrauensperson bitten, der Besichtigung beizuwohnen.