Muss der Mieter auf Wunsch des Vermieters eine Markise des Vormieters entfernen?

10 Antworten

Mit dem Vormieter hast Du keinerlei Vereinbarung. Wenn der Vermieter dem Vormieter gestattet die Markise zu belassen, dann geht diese in sein Eigentum über. Der Hinweis dass die Markise vom Vormieter ist, hat die selbe Wirkung wie die Aussage, dass die Sanitärinstallation vom Handwerker XY montiert wurde.

Dass es Bestimmungen des Denkmalschutzes einzuhalten sind, ist auch eine Angelegenheit der Vermieters, der ja vermutlich die Montage der Markise durch den Vormieter genehmigt hat.

Wenn die Markise weg muss, geht das eindeutig zu Lasten des Vermieters.

imager761  16.10.2018, 06:56
Wenn der Vermieter dem Vormieter gestattet die Markise zu belassen, dann geht diese in sein Eigentum über.

Das sieht der BGH anders. Tasächlich hat der Nachmieter sie hängen lassen und seinen VM nicht verpflichtet, Rückbau in seinen vertragsgemäßen Zustand ohne Markise zu veranlassen. Seine Übernahme vom Vormieter hat er im Übergabeprotokoll ausdrücklich bestätigt.

Xapoklakk  18.10.2018, 21:07
@imager761

Der neue Mieter hat bei Bezug der Wohnung nichts von den Denkmalschutzbedingungen gewusst. Die Übernahme erfolgte also aufgrund eines Irrtums, den der Vermieter nicht aufgeklärt hat.

Der Vermieter muss für die Beseitigung zahlen und das Urteil des BGH betrifft einen anders gelagerten Fall.

imager761  19.10.2018, 05:47
@Xapoklakk

Die Denkmalschutzbestimmungen wären für die Frage der Beseitigung der Markise nebst Kostentragung irrelevant.

Es mag ja sein, dass sich die Behörde mit ihrem Anspruch an den Eigentümer wendet. Der darf aber aus Rechtsgrund Rückbaupflicht in den mietvertraglichen Zustand den Mieter in Anspruch nehmen.

Zwar gilt der Grundsatz, dass der bei Besichtigung, späteststens Mietvertragschluß vorhandene Zustand nach Treu und Glauben tatsächlich auch zur vermieteten Ausstattung der Mietsache gehört.

Das gilt aber nur dann, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich anderes bestimmt.

Genau das ist hier der Fall: "Im Übergabeprotokoll steht, dass ich die Markise vom Vormieter übernehme." Und damit wurde eben auch die Rückbaupflicht des Vormieters übernommen.

Dass die nunmehr kurzfristig aus Rechtsgrund Denkmalschutzauflage vorgenommen werden muß und nicht erst bei Beendigung des MV, wäre ebenso ohne Belang wie Unkenntnis des Grundstückseigentümers über Denkmalschutzbestimmungen.

Er hat dem Nachmieter ja nicht zugesichert, die Markise nutzen zu dürfen sondern lediglich geduldet, dass der Vormieter die nicht rückbaut, wozu er verpflichtet war, sondern sie dort belässt, sofern sie seinem Nachfolger nützlich erscheint.

Bitte nur juristisch belastbare Antworten.

Ist ganz einfach.

Du hast die Klausel unterschrieben und Dich damit einverstanden erklärt und somit kann der Vermieter den Rückbau verlangen, weil es nicht sein Eigentum ist und er den Urzustand verlangen kann.

Der Vermieter wollte sich mit der Klausel absichern, das er sie z.B. nicht reparieren muss.

Du hättest vor Vertragsunterzeichnung ja sagen können, dass Du die Markise nicht haben willst und der Vermieter oder Vormieter sie entfernen soll.

Lotta1965  15.10.2018, 22:35

Das sehe ich ein bißchen anders. Ich nehme an, der Vormieter hat sie einfach hängen lassen und damit ist sie Eigentum des Vermieters geworden. Zwischen Vormieter und dem FS wurde niemals eine Vereinbarung über die Markise getroffen.

schelm1  16.10.2018, 09:47
@Lotta1965

Sie liegen mit Ihrem Kommentar schlicht falsch:

Im Übergabeprot!koll steht, dass ich die Markise vom Vormieter übernehme.
imager761  19.10.2018, 06:00
@Lotta1965
Das sehe ich ein bißchen anders. Ich nehme an, der Vormieter hat sie einfach hängen lassen und damit ist sie Eigentum des Vermieters geworden.

Wie kommst du bei der eindeutigen Sachverhaltsdarstellung bloß zu dieser Annahme?

Das zum Mietvertrag gehörende Übergabeprotokoll definiert den Ausstattungsumfang der Mietsache unmißverständlich.

Demnach zählt die "vom Vormieter übernommene (!) Markise" ausdücklich nicht zum Eigentum des Vermieters (!) und damit auch nicht zum vertraglichen Zustand :-O

Im Übergabeprotokoll, das Du wohl auch unterschrieben hast, steht das Du die Markise vom Vormieter übernommen hast.

Also ist sie dein Eigentum.

Wenn es keine nachweisbare Erlaubnis dafür gibt mußt Du sie entfernen.

albatros  17.10.2018, 14:14

Nun, die Rechtslage ist doch die, dass im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein muss, dass die Markise nicht mitvermietet ist. Daran ändert sich nichts, wenn diese vom Vormieter stammt und sie in der Wohnung belassen wurde.

Fehlt dieser Satz, ist sie dem Mieter vom Vermieter automatisch mitvermietet. Entsorgung oder Reparatur usw. obliegen dann dem Vermieter.

So jedenfalls die Rechtsprechung.

Imager761 behauptet natürlich (wie immer) das ganze Gegenteil. Daran habe ich mich inzwischen gewöhnt. Trotzdem liegt er falsch.

Wenn in deinem Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Markise nicht zur Mietsache gehört, ist sie automatisch dem Mieter vom Vermieter mit vermietet. Demzufolge ist der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit und gegebenenfalls Entsorgung der Markise verantwortlich.

ja, musst du, wegen dieses passuses

dass ich die Markise vom Vormieter übernehme.

du hast sie übernommen, mit allen rechten und pflichten, es ist deine

also musst du sie auch entfernen, wenn dafür anlass ist

du könntest jetzt nur prüfen, ob der vermieter recht hat, dass sie weg muss

verantwortlich bist du

johnnymcmuff  15.10.2018, 20:12

du könntest jetzt nur prüfen, ob der vermieter recht hat, dass sie weg muss

Das kann man auch hier prüfen.

dass ich die Markise vom Vormieter übernehme.

Das bedeutet, sie ist nicht Eigentum des Vermieters und dann kann er also den Rückbau/das Entfernen verlangen.

JamesEarlJones  15.10.2018, 20:18
@johnnymcmuff

er wird sie ja mal genehmigt haben, das gilt schon

er kann jetzt nicht einfach aus lust heraus rückbau verlangen

bei auszug, aber nicht während des mietverhältnisses